Ich bin derzeit beim BFD Anspruch aufgehangen wie ein SaZ 4,
Wenn Sie Ende des 7. Dienstjahres sind... haben Sie doch mehr Ansprüche.
Für einen SaZ 7 bis < 8 sind dies 30 Monate.
Und im Falle das doch später eine DU zu prüfen wäre gilt:
Regelung A-1350/67 Beendigung des Dienstverhältnisses wegen Dienstunfähigkeit
"7 Entlassung einer dienstunfähigen Soldatin auf Zeit oder eines dienstunfähigen Soldaten auf Zeit
701. Eine dienstunfähige bzw. ein dienstunfähiger SaZ ist zu entlassen.22
702. Von der Entlassung einer bzw. eines SaZ ist abzusehen, wenn ihre bzw. seine Dienstzeit
innerhalb des nächsten halben Jahres abläuft. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die
Entlassung wirksam würde, wenn die Entlassung tatsächlich verfügt worden wäre.
• Läuft innerhalb des nächsten halben Jahres die Dienstzeit einer bzw. eines SaZ – für welche das
Soldatenversorgungsgesetz (SVG) Anwendung findet – nicht ab, würde die Soldatin oder der Soldat
aber eine Dienstzeit von zwölf Jahren vollenden, so ist sie oder er erst nach Vollendung der
Dienstzeit von zwölf Jahren zu entlassen; Nr. 702, Satz 2 gilt entsprechend.
• Läuft innerhalb des nächsten halben Jahres die Dienstzeit einer bzw. eines SaZ – für die bzw. den
das SVG Anwendung findet – nicht ab, würde die Soldatin oder der Soldat aber ein weiteres
Dienstjahr – zwischen vier und zwölf Jahren – vollenden, so ist sie oder er erst nach Vollendung der
Dienstzeit dieses Dienstjahres zu entlassen; Nr. 702,Satz 2 gilt entsprechend.
Mit ihrer oder seiner Zustimmung kann die Soldatin bzw. der Soldat auch innerhalb der in den Sätzen
1 und 2 sowie in der ersten und zweiten Punktaufzählung bestimmten Fristen, entlassen werden.23"D.h. Sie würden mindestens den SaZ 8 erreichen.
Dann mit 36 Monaten Förderdauer.
Würde es auf Grund der zeitlichen Abläufe sogar der SaZ 9...
... wären es 42 Monate Förderdauer.
Damit wäre also eine berufliche Neuorientierung möglich.