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Autor Thema: Fragen zur Sicherheitsüberprüfung  (Gelesen 1237 mal)

Tom Bo.18

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Fragen zur Sicherheitsüberprüfung
« am: 25. März 2024, 12:57:07 »

Hallo zusammen,

vorab bitte ich bei den Antworten sich nicht auf irgendwelche Vermutungen zu stützen. Dieses Thema ist mir extrem wichtig und entscheidend für meine
weitere Zukunft. Vielen Dank

Folgendes:

Ich habe eine EPM als SdtLwSichTr bekommen. Darüber hab ich sehr gefreut da es schon seit meiner Jugend ein Traum von mir ist für die Bundeswehr zu arbeiten.
Nun zu meiner Frage bzgl der Sicherheitsüberprüfung.
Wie einige sich sicher schon denken können hatte ich früher das ein oder andere mal konflikte welche mit Vorstrafen einhergingen. Ich dem letzten Jahrzehnt habe ich
mein Leben um 180° gewendet und dafür gesorgt das mittlerweile das Führungszeugnis wieder einwandfrei ist. Es sind ebenfalls keine Schulden vorhanden und auch Beziehungen ins Ausland pflege ich nicht.
Was mir jedoch ein paar Kopfschmerzen bereitet ist die Tatsache das die Vorstrafen im Bundeszentralregister noch weiter 4 Jahre bestehen bleiben. Ich habe bereits einen
Antrag auf vorzeitige Löschung gestellt da kein öffentliches Interesse daran besteht.
Bei dem Fragebogen bzgl Vorstrafen habe ich *keine* angekreuzt da mein persönliches Führungszeugnis sauber ist. Und nach Recherche sollte diese Aussage genügen.
Wie seht ihr das? Habt ihr Erfahrungen damit?
Bestehen die Chancen die SÜ dennoch zu bestehen oder soll ich direkt alles canceln?
Ich mache mir wirklich Gedanken das meine Vergangenheit, ja ich bereue sie!, mich aber wieder einholt.

Grüße Tom
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F_K

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Antw:Fragen zur Sicherheitsüberprüfung
« Antwort #1 am: 25. März 2024, 13:43:38 »

Wie gehen Einträge im BZR mit der Antwort keine Vorstrafe "zusammen", wenn die Einträge Vorstrafen sind?

Eine Information muss ja dann gelogen sein.
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Tom Bo.18

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Antw:Fragen zur Sicherheitsüberprüfung
« Antwort #2 am: 25. März 2024, 14:04:30 »

Wie gehen Einträge im BZR mit der Antwort keine Vorstrafe "zusammen", wenn die Einträge Vorstrafen sind?

Eine Information muss ja dann gelogen sein.

Im Bewerbungsbogen wird nach einem *Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde* gefragt. Dieses ist ohne Eintragungen.
Dennoch sind im BZR weitere 4 Jahre meine Vorstrafen gelistet. Nur weil das eine sauber ist, heißt es nicht das sie nicht noch irgendwo
gelistet sind.

Ich hab nicht gelogen, ich habe lediglich das beantwortet was dort steht.

Deswegen meine Frage.

Grüße Tom
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wolverine

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Antw:Fragen zur Sicherheitsüberprüfung
« Antwort #3 am: 25. März 2024, 15:33:37 »

Hinweise und Belehrung zu Fragen 12 und 13
Zu Fragen 12-13 sind alle Eintragungen aus dem Bundeszentralregister (BZR) anzugeben, d.h. Verurteilungen wegen eines
Vergehens/Verbrechens (Straftaten) einschließlich Strafbefehle.
Ausnahme: Eintragungen aus dem Erziehungsregister müssen nicht offenbart werden. Ferner brauchen Verurteilungen etc., die im BZR getilgt
oder tilgungsreif sind, nicht angegeben werden.
Bei Verschweigen von derartigen Strafbefehlen/Verurteilungen wird grundsätzlich von einer Nichteignung ausgegangen


Steht das nicht so im Bewerbungsbogen? Wenn doch, geht es nicht um die Eintragung im Führungszeugnis sondern um nicht getilgte Eintragungen im BZR. Wenn dort etwas noch für 4 Jahre drinsteht und Sie das verschwiegen haben, sollte die Nichteignung die Rechtsfolge sein.
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Clowngefreiter

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Antw:Fragen zur Sicherheitsüberprüfung
« Antwort #4 am: 25. März 2024, 16:36:20 »

1)Die Möglichkeit einer Tilgung weil das öffentliche Interesse nicht entgegensteht ist faktisch totes Recht und völlig aussichtslos

2)Wenn sie den aktuellen Bewerbungsbogen, den man auch auf der Karriereseite findet, ausgefüllt haben hätten Sie alle im BZR geführten Verurteilungen angeben müssen. Das haben Sie aber nicht, daher werden Sie wegen arglistiger Täuschung entlassen.

3)Meines Erachtens nach ist der Bewerbungsbogen in der aktuellen Form aber nicht rechtssicher, weil die Karrierecenter keine oberste Bundesbehörde darstellen und eine Selbstauskunft über das gesamte Register, obwohl man dies gar nicht überprüfen darf, daher auch nicht zulässig sein sollte. Den Anwalt für 1) daher lieber darauf ansetzen.
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SGBunny

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Antw:Fragen zur Sicherheitsüberprüfung
« Antwort #5 am: 25. März 2024, 16:39:46 »

3)Meines Erachtens nach ist der Bewerbungsbogen in der aktuellen Form aber nicht rechtssicher, weil die Karrierecenter keine oberste Bundesbehörde darstellen ...

Die Karrierecenter gehören zur Bundeswehr. Die Bundeswehr gehört zum Ministerium der Verteidigung. Die wiederum .... nun....
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Clowngefreiter

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Antw:Fragen zur Sicherheitsüberprüfung
« Antwort #6 am: 25. März 2024, 17:21:50 »

Richtig, aber das ändert nichts daran, dass die KC nur nachgeordnete Behörden sind. Die Weitergabe von Eintragungen durch das Bundesministerium an nachgeordnete Behörden umfasst keine Eintragungen die nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen sind.
Siehe BZRG § 43
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wolverine

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Antw:Fragen zur Sicherheitsüberprüfung
« Antwort #7 am: 25. März 2024, 17:37:24 »

Um das justiziabel zu machen sollte er welchen Klageantrag stellen? Verpflichtung auf Einstellung?  :-\
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F_K

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Antw:Fragen zur Sicherheitsüberprüfung
« Antwort #8 am: 25. März 2024, 17:39:40 »

Der Bewerber bewirbt sich bei der Bundeswehr - und die BW ist oberste Bundesbehörde - und BAMAD "zieht" den unbeschränkten Auszug im Auftrag BW - seid letztem Jahrtausend geübte Praxis.

Wer dies rechtlich überprüfen will, soll es machen - viel Spass.
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Clowngefreiter

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Antw:Fragen zur Sicherheitsüberprüfung
« Antwort #9 am: 25. März 2024, 18:30:52 »

Das ist eine relativ neue Praxis, weil vorher ausschließlich das Führungszeugnis geprüft wurde und der Bogen auch so formuliert war, dass Eintragungen die nicht im Führungszeugnis standen verschwiegen werden durften. Jetzt wird durch die Hinterhand eine SÜ mit unbeschränker Einsicht durchgeführt und entsprechend "übergriffigen" Bewerbungsbogen

Gibt auch entsprechend Urteile dazu
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Dandelion

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Antw:Fragen zur Sicherheitsüberprüfung
« Antwort #10 am: 25. März 2024, 18:31:59 »

Das BAMAD ist oberste Bundesbehörde und führt die SÜ für die PersGOrgBw durch...
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Dandelion

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Antw:Fragen zur Sicherheitsüberprüfung
« Antwort #11 am: 25. März 2024, 18:33:33 »

Das BAMAD ist oberste Bundesbehörde und führt die SÜ für die PersGOrgBw durch...

Sorry, "nur" Bundesoberbehörden.. ok.. jetzt bin ich auch verwirrt. Dann ist das ja alles voll rechtswidrig!!
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Tom Bo.18

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Antw:Fragen zur Sicherheitsüberprüfung
« Antwort #12 am: 25. März 2024, 18:52:00 »

Das ist eine relativ neue Praxis, weil vorher ausschließlich das Führungszeugnis geprüft wurde und der Bogen auch so formuliert war, dass Eintragungen die nicht im Führungszeugnis standen verschwiegen werden durften. Jetzt wird durch die Hinterhand eine SÜ mit unbeschränker Einsicht durchgeführt und entsprechend "übergriffigen" Bewerbungsbogen

Gibt auch entsprechend Urteile dazu

Also ist es jetzt wirklich so das nicht nur das Führungszeugnis geprüft wird sondern auch alles andere was im BZR steht. Dann hätte es sich für mich erledigt und ich
brauch erst garnicht zum Assessment nach Wiesbaden. Die Zeit kann ich mir dann auch sparen und es in 4 Jahren nochmal versuchen.

Danke für eure Antworten!
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Clowngefreiter

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Antw:Fragen zur Sicherheitsüberprüfung
« Antwort #13 am: 26. März 2024, 14:22:05 »

1) Das Einsichtsrecht des MAD ergibt sich daraus, dass es ein Geheimdienst ist. Er darf aber nicht über die charakterliche Eignung entscheiden sondern über die Zuverlässigkeit. Das sind zwei unterschiedliche Sachen.

2)Rechtswidrig ist, dass sich eine nachgeordnete Bundesbehörde rausnimmt, vom Bewerber über das gesamte Bundeszentralregister unterrichtet zu werden. OHNE ein Einsichtsrecht zu haben!
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F_K

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Antw:Fragen zur Sicherheitsüberprüfung
« Antwort #14 am: 26. März 2024, 14:29:54 »

@ Clownsgefreiter:

Der Bewerber bewirbt sich bei der BW - die Arbeit dazu ist an die KC / AC ausgelagert, diese gehören aber organisatorisch zur Bundeswehr.

Da ist nichts rechtswidrig - oder hast Du ein Urteil zur Hand, dass dies belegt?
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