Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 27. April 2024, 18:27:19
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Fragen zur Sicherheitsüberprüfung  (Gelesen 1270 mal)

Clowngefreiter

  • Gast
Antw:Fragen zur Sicherheitsüberprüfung
« Antwort #15 am: 26. März 2024, 14:35:29 »

Wie ich bereits zu Anfang sagte, ist das meine Rechtsauffassung, die ich ja auch argumentativ unterfüttert habe.

https://www.michaelbertling.de/beamtenrecht/eignung/vgsaarland210713.htm

Gespeichert

BulleMölders

  • Freibeuter und Quotenmariner
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8.284
    • Bordgemeinschaft Zerstörer Mölders
Antw:Fragen zur Sicherheitsüberprüfung
« Antwort #16 am: 26. März 2024, 15:43:39 »

Streitet euch bitte per PN weiter, ansonsten ist hier dicht!
Gespeichert

Ralf

  • Personaler
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22.034
Antw:Fragen zur Sicherheitsüberprüfung
« Antwort #17 am: 26. März 2024, 17:32:45 »

Das kommt ja alle Jahre von Hobbyjuristen im Forum wieder mal auf und ein älteres Urteil wird zitiert (ohne dass dieses auch Bezug zum aktuellen Bewerbungsbogen hat und auf den Tatumfang abhebt und dass bereits eine Eignung trotz Angabe des Strafbefehls zugesprochen wurde. Also alles nicht vergleichbar).
@Clowngefreiter: wie deine Rechtsauffassung ist, ist nicht maßgeblich. Zum einen findest du in dem von Dir zitierten Artikel auch den Hinweis auf die "im Einzelnen umstrittenen Grenzen".
Der von Dir zitierte §43 gibt durchaus das Recht, die Daten weiterzugeben, also nicht nur den ersten Halbsatz lesen.

Fakt ist: wer sich nicht an das hält, was im Bewerbungsbogen angegeben ist (und der btw auch vom Bundesdatenschutzbeauftragten geprüft und freigegeben ist), begeht einen Einstellungsbetrug. Wer meint, die daraus resultierenden Folgen seien nicht Rechtens, kann klagen. Und dann ist es wie immer. der Einzelfall wird betrachtet.
Alles andere, was du da hineininterpretierst, ist deine Auslegungssache und hat keine Relevanz.
Und solange hält man sich eben daran, was da steht oder lässt es eben sein. Wenn man nur halb so viel Energie darin verwenden würde, gesetzeskonform zu leben wie angebliche Gesetzeslücken zu finden, der fährt im Leben sowieso viel besser.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Tom Bo.18

  • Gast
Antw:Fragen zur Sicherheitsüberprüfung
« Antwort #18 am: 28. März 2024, 18:50:23 »

Dieses Thema darf gerne geschlossen werden da ich mittlerweile alles in Erfahrung bringen konnte was mich interessiert hat.


Danke euch :)
Gespeichert

Ralf

  • Personaler
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22.034
Antw:Fragen zur Sicherheitsüberprüfung
« Antwort #19 am: 28. März 2024, 19:12:00 »

Done
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de