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Autor Thema: Wiedereinstellung und wieder alles von vorne  (Gelesen 1358 mal)

F_K

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Antw:Wiedereinstellung und wieder alles von vorne
« Antwort #15 am: 29. März 2024, 12:03:51 »

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Ralf

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Antw:Wiedereinstellung und wieder alles von vorne
« Antwort #16 am: 29. März 2024, 12:20:01 »

Halten wir fest: das einzige, was TSK-übergreifend anzuerkennen sind, sind die GA (Festlegung durch EBU) und die Laufbahnprüfung (Festlegung durch SLV). Alles andere ist immer eine Einzelfallprüfung.
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DerFrohdo

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Antw:Wiedereinstellung und wieder alles von vorne
« Antwort #17 am: 02. April 2024, 08:53:15 »

Halten wir fest: das einzige, was TSK-übergreifend anzuerkennen sind, sind die GA (Festlegung durch EBU) und die Laufbahnprüfung (Festlegung durch SLV). Alles andere ist immer eine Einzelfallprüfung.

Verstehe. Habe mich im SLV nochmal etwas durchgelesen, gerade §18(2) und §19(1) 2a (bei meinem Fall) würde das ja bedeuten, dass mein Uffz-Lehrgang sowie auch mein Feldwebellehrgang anerkannt 'müssten', da ich die Prüfungen ja bestanden habe.

Wie dem auch sei, ich führe nachher mal ein Gespräch und hoffe auf ein gutes Ergebnis, danke für die Tipps und Ratschläge! :)
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F_K

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Antw:Wiedereinstellung und wieder alles von vorne
« Antwort #18 am: 02. April 2024, 09:39:28 »

Eine (komplette) Prüfung gemäß SLV ist etwas anderes als eine (Teil-) Prüfung eines Teils des Fw Lehrganges.

Nach 6 Monaten ist in keiner TSK die Fw Prüfung abgelegt bei FA.
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Ralf

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Antw:Wiedereinstellung und wieder alles von vorne
« Antwort #19 am: 02. April 2024, 11:56:36 »

Zitat
Verstehe. Habe mich im SLV nochmal etwas durchgelesen, gerade §18(2) und §19(1) 2a (bei meinem Fall) würde das ja bedeuten, dass mein Uffz-Lehrgang sowie auch mein Feldwebellehrgang anerkannt 'müssten', da ich die Prüfungen ja bestanden habe.
Es wird nicht "der Lehrgang" anerkannt, sondern nur der Anteil der Lfb-Prüfung. Das ist ein Unterschied, weil auf den gesamten Lehrgängen viel mehr vermittelt wird, als der Anteil der Lfb-Prüfung.
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