Was ist nicht verstehe ist, der Berufsoldat Fähnrich / Oberfähnrich, war idR. langgedienter SaZ, ist dann BS geworden (1 mal bewährt), hat seine Einsätze, wird später zum OffzMilFD ernannt (bewährt sich ein 2 mal in der Bestenauslese), erkrankt dann, befindet sich im Luftleerenraum als „Schüler“ MilFD, demnach gibt es auch keine Referenzgruppenbildung nach Einsatzgesetz.
Jahre später soll diese Soldatengruppe dann 27 SVG & 63d SVG erhalten, ...
Verstehe ich das richtig:
+ Sie waren in der LB der Feldwebel
+ Sie wurden in dieser LB Berufssoldat , im DGR HptFw
+ in dieser Zeit absolvierten Sie Einsätze ( als SaZ und/oder BS ? )
+ dann Wechsel in die LB OffzMilFD
+ Durchführung der Ausbildung zum OffzMilFD
+ Ernennung zum OffzMilFD = Leutnant
Später Feststellung einer Einsatzschädigung.
Ist dies korrekt?
Wenn nicht formulieren Sie bitte meine Aussagen so um, dass sie auf Ihren Fall passen.
Geben Sie auch bitte an, was von Seiten der Bw seit Feststellung des Einsatzschadens erfolgt ist (z.B. Aufnahme in die Schutzzeit) und wo Sie aktuell stehen (z.B. ist die WDB anerkannt, welcher GdS).
In welchem Status und Dienstgrad haben Sie nach aktueller Feststellung der Bw den Einsatzschaden erlitten ?
+ Sie waren in der LB der Feldwebel ✅
+ Sie wurden in dieser LB Berufssoldat , im DGR HptFw ✅
+ in dieser Zeit absolvierten Sie Einsätze ( als SaZ und BS ? ) ✅
+ dann Wechsel in die LB OffzMilFD ✅
+ Durchführung der Ausbildung zum OffzMilFD ✅
+ Ernennung zum OffzMilFD = Leutnant 👎
Im Beamtenrecht wäre dies ein so genannter „Aufstiegsbeamter“.
Bspw. der SEK Beamte im mittleren Dienst, der später den Aufstieg in den gehobenen Dienst Laufbahn 2 beginnt und während dieser Zeit erkrankt. Der kleine und feine Unterschied ist, dass der Aufstiegsbeamte in der Laufbahngruppe gehobener Dienst bewertet wird, auch wenn dieser die Aufstiegsprüfung und sein Aufstiegsamt (vglw. Ernennung Leutnant) nicht erreicht hat.
Die Bundeswehr jedoch, unterscheidet hier:
- Möchte der OffzMilFD im Dienstgrad Fhr / OFR nach 29 SLV wechseln, ist dieser in der LaufbahnGRUPPE der Offiziere. Urteile gibt es hierzu. Google hilft.
- Wenn auch nur formell, wird dies unterstrichen das diese DG bei BAPersBw Abt 3 geführt werden und nicht mehr bei 4. „Offiziell“ Zugang zum OffzKasino haben und natürlich auch die Uniform der Offiziere tragen.
- Eine Bildung einer Referenzgruppe entfällt ebenfalls für diesen Klientenstamm, da eine Beförderungsreihung erst „nach“ Abschluss (Beförderung L) erfolgen kann. Ohne abgeschlossene Ausbildung, keine Reihung, keine Referenzgruppe möglich für MilFD in dieser Zwischenphase.
- Ein horizontaler DP Wechsel, ist auch nicht möglich wie bei UmP oder Offizieren, da der MilFD nur für diesen bestimmten Verwendungsaufbau ausgewählt wurde, sprich ist er gesundheitlich / psychisch nicht mehr tauglich für „diesen“ MilFD Werdegang, bleibt nur die Rückführung in UmP. Die Rückführung erfolgt natürlich idR. erst nach Genesung oder Ende der Schutzzeit, ggf. packt es der Klient ja noch. Wenn nicht, oxidiert er halt ewig auf A07 oder A08.
- Der BS MilFD welcher noch nicht die Aufstiegslaufbahn beendet hat, also nicht im DG Leutnant ist, wird nach 27 SVG als LaufbahnGRUPPE des mittleren Dienstes betrachtet, anders als es beim Aufstiegsbeamten nach 37 BeamtVG wäre. Dies wurde übrigens im 88 SEG, 1 zu 1 so übernommen aus dem alten 27 SVG.
Frage ist, ob dieses Szenario „übersehen“ wurde, weil eigentlich das Bundesgesetz vorgibt wie es zu laufen hat, wobei dies unwahrscheinlich erscheint, wenn man explizit diese DG im Status BS / Beamter auf Lebenszeit, welche sich explizit in der Laufbahngruppe der Offiziere befinden (auch nach dem Gesetz) anspricht.