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Autor Thema: Familienheimfahrten auf Lehrgängen von Steuer absetzen  (Gelesen 768 mal)

Erme-306

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Guten Abend,

eine anerkannte Wohnung habe ich nicht und bin somit nur auf den Lehrgängen trennungsgeldberechtigt. Während der Lehrgänge kann ich nur Familienheimfahrten von der Kaserne nach Hause zwei Mal pro Monat für jeweils hin und zurück beim Refü geltend machen.

Die Heimfahrten an den anderen beiden Wochenenden möchte ich mit meiner Steuererklärung geltend machen. Ist es dafür von Relevanz, ob es meine eigene Wohnung (also abgeschlossene Einheit mit eigener Küche und eigenem Bad) ist oder ob ich meine Miete zahle? Oder ist es nur entscheidend, dass ich dort gemeldet bin (also da wo ich meine Familienheimfahrt mache)?

Ich fahre immer mit der Bahn und kann unabhängig vom Verkehrsmittel die Entfernungspauschale also Anzahl der Km × 38 Ct. (Hamburg - Berlin z.B. wäre 280 × 0,38 = 106,40€) absetzen + Tagesgeld und Verpflegungspauschale. Habe ich das richtig verstanden? Das kann doch nicht sein, dass ich so viel absetzen kann, obwohl ich mit der Uniform kostenlos fahre, oder? Ich blicke da nicht ganz durch und würde mich über Aufklärung freuen.

Viele Grüße
Emre
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alpha_de

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Antw:Familienheimfahrten auf Lehrgängen von Steuer absetzen
« Antwort #1 am: 01. April 2024, 08:29:21 »

Drei Punkte dazu aus meiner eigenen Erfahrung...

1. Der Wert des Tickets beim Bahnfahren in Uniform wird von der Bundeswehr versteuert, ist damit versteuerter Arbeitslohn, auch wenn man dafür nicht extra etwas bezahlt.

Da es sich um eine versteuerte Leistung handelt, ist es steuerlich nicht nachteilig, siehe dazu auch die FAQ.

2. Die beiden Familienheimfahrten aus dem Trennungsgeldanspruch sollte man gerade nicht mit einem solchen Ticket machen, die kann man ganz normal in Zivil machen und bekommt das Ticket der 2. Klasse erstattet (und behält damit auch die Fahrgastrechte bei Verspätungen über 1h)..In diesem Fall scheidet aber eine Geltendmachung bei der Steuer aus.

3. Der Gesetzgeber hat bei der Geltendmachung von Familienheimfahrten freigestellt, ob die tatsächlichen Kosten oder die Kilometerpauschale angesetzt wird. Das ist also so gewollt.

Also ja, so habe ich es auch gemacht, als ich gependelt bin. Und da kommen ordentliche Betrage zusammen.
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BulleMölders

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Antw:Familienheimfahrten auf Lehrgängen von Steuer absetzen
« Antwort #2 am: 01. April 2024, 09:59:02 »

Wie das Wort Pauschale schon sagt, wenn man diese in Anspruch nimmt, sind alle Kosten im Zusammenhang mit der Fahrt abgegolten.
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funker07

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Antw:Familienheimfahrten auf Lehrgängen von Steuer absetzen
« Antwort #3 am: 01. April 2024, 12:56:31 »

2. Die beiden Familienheimfahrten aus dem Trennungsgeldanspruch sollte man gerade nicht mit einem solchen Ticket machen, die kann man ganz normal in Zivil machen und bekommt das Ticket der 2. Klasse erstattet (und behält damit auch die Fahrgastrechte bei Verspätungen über 1h)..In diesem Fall scheidet aber eine Geltendmachung bei der Steuer aus.
Siehst du da außer den Fahrgastrechten und der Uniform Nachteile?
Vorteil ist, dass der Soldat nur für die Reservierung (falls überhaupt gewünscht) in Vorleistung geht und nicht für das ganze Ticket.
Außerdem gibt es nicht alles Geld zurück, falls eine fiktive Bahncard erstattet wurde.
Wenn der Zug ausfällt, entfällt ja auch die Zugbindung.

Fahre in letzter Zeit zwar überwiegend mit dem Auto, aber bin sonst in Uniform gefahren und hab sehr viele Soldaten (von denen wohl auch einige TG-Anspruch hatten) in Uniform gesehen.
Abgerechnet habe ich die je 4,50€ Reservierung für Hin- und Rückreise. Je nach Bearbeiter einfach so oder sogar mit Nachweis der Buchung.
Für das Ticket in Vorleistung zu gehen würde mir nicht wehtun, wenn mir da jemand nen großen Vorteil erklärt.
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alpha_de

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Antw:Familienheimfahrten auf Lehrgängen von Steuer absetzen
« Antwort #4 am: 01. April 2024, 13:10:39 »

Die Fahrkarte in Uniform ist zugebunden, bei Verspätungen gibt es keine Erstattung. Und ich bin bei einigen Fahrten und Uhrzeiten auch nicht traurig, ohne Uniform zu fahren. Die Fahrten in Uniform sind für diese Fahrten und für Dienstreisen nicht vorgesehen. Im Rahmen der Familienheimfahrt wird die Flexpreis Fahrkarte erstattet.
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alpha_de

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Antw:Familienheimfahrten auf Lehrgängen von Steuer absetzen
« Antwort #5 am: 01. April 2024, 13:11:21 »

Die Reservierung darf bei Familienheimfahrten n.m.K. nicht erstattet werden und wurde mir auch nicht erstattet.
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funker07

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Antw:Familienheimfahrten auf Lehrgängen von Steuer absetzen
« Antwort #6 am: 01. April 2024, 23:35:55 »

Die Reservierung darf bei Familienheimfahrten n.m.K. nicht erstattet werden und wurde mir auch nicht erstattet.
Hast du dazu ne Grundlage?
Hab nach einigen Personalwechseln inzwischen den dritten Bearbeiter, bei dem es keine Probleme mit der Erstattung gab.
Einer davon war sehr genau und hat den Nachweis für die Reservierung gefordert und bei anderen Anträgen sogar die angegebenen Tage Anwesenheit am Dienstort auf Plausiblität geprüft und Rückfragen gestellt.
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Erme-306

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Antw:Familienheimfahrten auf Lehrgängen von Steuer absetzen
« Antwort #7 am: 01. April 2024, 23:38:19 »

Da ich in Uniform (auch privat) kostenlos bahnfahre, nutze ich auch ausschließlich diese Möglichkeit und Sitzplätze kann ich zwar fûr 4,50€ reservieren und dann evtl. einen Teil erstattet kriegen, das kann ich mir aber auch sparen.

Also kann ich für jede Familienheimfahrt (nur eine Strecke) Bei Hamburg - Berlin z.B. 280km × 0,38 Ct. + Tagesgeld + Verpflegungspauschale (ich meine 8€) in meiner Steuererklärung erwähnen?

In der Wohnung in Hamburg muss ich nur gemeldet sein und ob ich dafür Miete/Steuern zahle ist dafür nicht von Relevanz?

Ich hoffe, ich verstehe das so richtig.
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F_K

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Antw:Familienheimfahrten auf Lehrgängen von Steuer absetzen
« Antwort #8 am: 02. April 2024, 09:44:46 »

Nur tatsächlich angefallene Kosten sind anrechenbar - Erstattung müssen angegeben werden.
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Antw:Familienheimfahrten auf Lehrgängen von Steuer absetzen
« Antwort #9 am: 02. April 2024, 10:54:37 »

Nur tatsächlich angefallene Kosten sind anrechenbar - Erstattung müssen angegeben werden.
Achja.... und du hast den Thread gelesen?

Auch nochmal für dich zum Mitlesen... Es.gibt die Wahl zwischen den tatsächlichen Kosten oder der Entfernungsppauschale (solange keine kostenlose Beförderungsmöglichkeit bereitgestellt wird, das Bahnfahren in Uniform ist keine solche, da der Bund die Kosten des Tickets pauschal versteuert).

Hier kann also die Pauschale angesetzt werden, die aktiven Soldaten können auch die FAQ dazu nachlesen.
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alpha_de

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Antw:Familienheimfahrten auf Lehrgängen von Steuer absetzen
« Antwort #10 am: 02. April 2024, 10:57:26 »

Da ich in Uniform (auch privat) kostenlos bahnfahre, nutze ich auch ausschließlich diese Möglichkeit und Sitzplätze kann ich zwar fûr 4,50€ reservieren und dann evtl. einen Teil erstattet kriegen, das kann ich mir aber auch sparen.

Also kann ich für jede Familienheimfahrt (nur eine Strecke) Bei Hamburg - Berlin z.B. 280km × 0,38 Ct. + Tagesgeld + Verpflegungspauschale (ich meine 8€) in meiner Steuererklärung erwähnen?

In der Wohnung in Hamburg muss ich nur gemeldet sein und ob ich dafür Miete/Steuern zahle ist dafür nicht von Relevanz?

Ich hoffe, ich verstehe das so richtig.
Ich würde mich zu den ganzen Details bei TG und Familienheimfahrten mal fachkundig beraten lassen. Ich kann nur beschreiben, wie ich es gemacht habe, für eine Beratung braucht es eine dafür qualifizierte Stelle, soweit bspw. die Erklärungen in einschlägiger Software wie bspw. Buhl Steuersparbuch nicht ausreichend sind.
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FoxtrotUniform

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Antw:Familienheimfahrten auf Lehrgängen von Steuer absetzen
« Antwort #11 am: 03. April 2024, 20:50:49 »

Es.gibt die Wahl zwischen den tatsächlichen Kosten oder der Entfernungsppauschale (solange keine kostenlose Beförderungsmöglichkeit bereitgestellt wird, das Bahnfahren in Uniform ist keine solche, da der Bund die Kosten des Tickets pauschal versteuert).

Hier kann also die Pauschale angesetzt werden
Hast du für diese Aussage mal eine Quelle? Denn offensichtlich liegt hier eine Auswärtstätigkeit ohne erste Tätigkeitsstätte vor (Lehrgang mit Kommandierung). Folgerichtig findet nicht die Entfernungspauschale Anwendung, sondern die tatsächlich entstandenen Kosten (ggf. Kilometerpauschale), gekürzt um die Erstattungen des Arbeitgebers.
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Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Thomi35

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Antw:Familienheimfahrten auf Lehrgängen von Steuer absetzen
« Antwort #13 am: 04. April 2024, 05:21:47 »

Der Link funktioniert bei mir zumindest nicht.

Ich habe da einen Link mit Bezugnahme auf ein Urteil: Hier geht es um Familienheimfahrten eines Bahnbediensteten, der ebenfalls kostenlos Bahn fahren darf. Ihm wurde vom Bundesfinanzhof die Entfernungspauschale für Familienheimfahrten auch für Wochenenden mit kostenlosen Bahnfahrten zugesprochen.

https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/entfernungspauschale-fuer-familienheimfahrten-aufwandsunabhaengig_166_186464.html
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