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Autor Thema: Fortbildung nicht genehmigt wegen Wehrdienst  (Gelesen 1419 mal)

MC234

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Fortbildung nicht genehmigt wegen Wehrdienst
« am: 02. April 2024, 13:15:11 »

Guten Tag zusammen,
Wie der Titel schon sagt, ist mir eine Fortbildung die eigentlich durch meinen direkten Vorgesetzten genehmigt wurde von einer Etage höher abgelehnt worden, mit der Begründung auf Grund meiner Wehrdienstzeiten im laufenden Jahr bei der Bundeswehr würde ich meinem Betrieb ja fehlen und die Fortbildung soll deshalb an jemand anderen vergeben werden.
Nun gibt es ja den Paragrafen 5 des Arbeitsplatzschutzgesetzes der mir eigentlich zusichert keine betrieblichen Nachteile zu haben. Ist der in so einem Fall auch anwendbar ?

Die andere frage ist natürlich wenn ich damit um die Ecke komme, kann er ja einfach demnächst seine Zustimmung zu den RDL verweigern damit wären meine Heranziehung für kommende Übungen dann geplatzt und somit wäre der Paragraf komplett ausgehebelt. Außerdem kann er ja einfach seine Begründung einfach ändern und andere betriebliche Gründe vorschieben. ich ahne schon das wird ein entweder hinnehmen oder keine RDL mehr.

Aber dennoch hat jemand irgendwelche Erfahrungen damit?

MkG
MC
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thelastofus

  • Gast
Antw:Fortbildung nicht genehmigt wegen Wehrdienst
« Antwort #1 am: 05. April 2024, 07:52:21 »

Das eine ist, das die Bw sich ohnehin (zur Zeit)nicht gegen den AG stellen wird und die RDL durchsetzen. Das hatten wir schon mehrmals und ist auch hier nachzulesen.

Viele KarrC/Einheiten wollen auch eine  Zustimmung des AG vor der RDL.

Gibt es die Ablehnung schriftlich? Wenn ja, würde ich das mal zum BR geben, sofern vorhanden. Ansonsten kann das ggf. schwierig sein als AN sowas durchzusetzen, Verstehen kann man den AG hier allerdings auch.

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Al Terego

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Antw:Fortbildung nicht genehmigt wegen Wehrdienst
« Antwort #2 am: 05. April 2024, 07:57:39 »

Nun gibt es ja den Paragrafen 5 des Arbeitsplatzschutzgesetzes der mir eigentlich zusichert keine betrieblichen Nachteile zu haben. Ist der in so einem Fall auch anwendbar ?

Wo genau liegt denn der Nachteil für Dich? Bekommst Du deswegen keine höhenwertige Position? Von dem was Du geschrieben hast kann ich erst einmal keinen Nachteil für Dich erkennen. Dass der AG die Weiterbildung ggf. jemanden zukommen lässt, der ihm länger zur Verfügung steht ist ja durchaus nachvollziehbar.
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thelastofus

  • Gast
Antw:Fortbildung nicht genehmigt wegen Wehrdienst
« Antwort #3 am: 05. April 2024, 08:26:12 »

Ist halt die Frage was es für eine "Fortbildung" ist. (Weiterbildung, Anpassungs,Aufstiegsfortbildung usw.)

Wenn es einfach nur eine Schulung ist, die man nicht zwingend braucht wäre das kein Nachtteil
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MC234

  • Gast
Antw:Fortbildung nicht genehmigt wegen Wehrdienst
« Antwort #4 am: 05. April 2024, 13:27:03 »

Das ist eine aufwendige und teure medizinische Schulung zu einem hochinvasiven intensivmedizinischen Verfahren. Eine höhere Position entgeht mir dadurch zwar nicht aber der Nachteil der mir entsteht ist natürlich diese Schulung nicht machen zu dürfen.

Das meine Aussichten auf Erfolg gering sind war mir schon klar, ich wollte nur mal beleuchten ob das prinzipiell entgegen des ArbSchG (Pg.5) steht, weil ich schon die Ahnung habe, dass das in Zukunft nochmal Thema werden könnte. Da für mich auch noch andere Fort-und Weiterbildungen anstehen im Folgejahr die tatsächlich z.T. auch finanzielle Vorteile für mich im 4-Stelligen Bereich pro Jahr bringen. Das betrachte ich also eher als Vorläufer von Sachen die tatsächlich deutlichere Nachteile für mich haben.

Nachvollziehbar ja. Auf der anderen Seite soll es ja auch so sein, dass wer seinem Land auch nach seiner aktiven Zeit dient nicht befürchten muss im Zivilberuf benachteiligt zu werden. So soll ja sichergestellt werden eine übende und gut ausgebildete Reserve zu erhalten, die Wichtigkeit dessen sehen wir ja an aktuellen Zeitgeschehnissen.

Mein BeordTrpT will ebenfalls schriftliche AG Zustimmung vor der Anforderung einer RDL und schriftlich gab es die Aussage natürlich nicht. Daher hab ich da auch nichts an der Hand und die Begründung kann ja sehr schnell geändert werden das war nur eine prinzipielle Frage für ggf. Auch zukünftige Anlässe.
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Al Terego

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Antw:Fortbildung nicht genehmigt wegen Wehrdienst
« Antwort #5 am: 05. April 2024, 18:53:05 »

Also meiner Meinung nach solltest Du Dich erst einmal auf Deine berufliche Zukunft konzentrieren und dass mit den RDL fürs erste sein lassen.
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resi2022

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Antw:Fortbildung nicht genehmigt wegen Wehrdienst
« Antwort #6 am: 08. April 2024, 07:31:54 »

Also meiner Meinung nach solltest Du Dich erst einmal auf Deine berufliche Zukunft konzentrieren und dass mit den RDL fürs erste sein lassen.

Bullshit! Ich gebe meinen Vorrednern jedoch insoweit Recht, dass eine Fortbildung nicht vom Arbeitsplatzschutzrecht umfasst ist, da diese ja quasi eine zusätzliche Leistung des AG darstellt und dein grundhaftes Arbeitsverhältnis nicht beeinträchtigt ist.

Klar, das ist momentan für dich echt Scheisse, aber sieh es mal so: Momentan gibt es sehr viele Reservisten, die überhaupt keine Freistellung erhalten und der Gesetzgeber und teilweise auch die Bw tatenlos zusehen, wie sich hoch motivierte Leute immer weiter von der Truppe abwenden.

Sofern deine aktuelle Beorderungseinheit für dich das Optimale ist und die Kameradschaft passt, bleib bei der Stange und lass dir von anderen hier nix einreden.

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Unproomn

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Antw:Fortbildung nicht genehmigt wegen Wehrdienst
« Antwort #7 am: 08. April 2024, 14:27:18 »

Ich sehe das auch wie Al Terego.

Man kann ja selbst von den Weisungen des Generalinspekteurs und politischen Appellen zur Steigerung der Wehrfähigkeit und des Heimatschutzes überzeugt sein, wie man will. Solange man aber der einzige in der Etage ist, der das so sieht, ist das für den AG immer noch kaum mehr als ein meinetwegen sinnvolles Ehrenamt bei jemandem, der offenbar etwas zusätzliche Abwechslung benötigt. Die politische Realität ist weiterhin, dass Reservedienst absolute Freiwilligkeit ist und man sich darum eher noch aktiv kümmern muss. Und dementsprechend wertet das auch der AG ein.

Das könnte/sollte sich vielleicht mittelfristig ändern, aber momentan ist es eben so. Und wie das bei Dir klingt, könntest Du da karrieremäßig im zivilen Arztberuf (?) wirklich was reißen. Für mich wäre da außer Frage, was Priorität hat.
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thelastofus

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Antw:Fortbildung nicht genehmigt wegen Wehrdienst
« Antwort #8 am: 08. April 2024, 17:31:38 »

Zitat
Sofern deine aktuelle Beorderungseinheit für dich das Optimale ist und die Kameradschaft passt, bleib bei der Stange und lass dir von anderen hier nix einreden.

Das Geld verdient man aber am Ende des Monats auch nicht auf der RDL sondern im Zivilberuf. Und man sollte das nicht unbedingt für eine RDL auf das Spiel setzen. (Wobei dann hat man ja mehr als genug Zeit für eine RDL). Aber da der TE vllt im Bereich Pflege/Medizin unterwegs ist, dürfte da wohl nix passieren.

Man kann ja für die Zeit der Fortbildungen aussetzen und dann wieder anfangen wenn es nix mehr zu holen gibt.

Zitat
Gesetzgeber und teilweise auch die Bw tatenlos zusehen,
 

Die Bw sieht nicht zu, sie wünscht das ausdrücklich so, das man nur mit Genehmigung vom AG herangezogen wird! Hatten wir ja schon mehrmals.


Zitat
AG immer noch kaum mehr als ein meinetwegen sinnvolles Ehrenamt bei jemandem, der offenbar etwas zusätzliche Abwechslung benötigt.

Da heutzutage auch immer mehr FK nicht mehr "gedient" haben, ist das Verständnis da auch nicht unbedingt besser geworden. Ist bei mir im Staatskonzern nicht anders. Alte FK hatte keine Probleme mit RDL, dann intern gewechselt und der "neue" stellt sich quer. Hat sich über Heimatschutz informiert und für ihn war das nur "Soldat spielen und Bespaßung", das könne man ja am Wochenende tun. Eine RDL von Donnerstag bis Dienstag gab es dann nur mit viel Zureden, das war dann auch die letzte gewesen..

Wobei man fairerweise sagen muss, das auch andere Ehrenamtler nichts erhalten. Heutzutage können die wenigsten AG länger auf einen AN verzichten, die ehrenamtlichen Systeme im RD, Kats, FF und auch das "Ehrenamt" Bundeswehr wird auf lange Frist nicht mehr funktionieren.



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DerGrüne

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Antw:Fortbildung nicht genehmigt wegen Wehrdienst
« Antwort #9 am: 08. April 2024, 21:38:36 »

Aus deiner Schilderung kann ich keine Nachteile für dich erkennen und grundsätzlich ist juristisch zu entscheiden ob ein Nachteil vorhanden ist oder nicht, da gibt es kleine brauchbaren Pauschalaussagen.

Der Arbeitgeber ist ja auch nicht dafür verantwortlich das das Du von Ihm für eine zukünftige Stelle qualifiziert wirst, wenn Er das macht ist es natürlich gut aber ich kann den Arbeitgeber auch verstehen wenn Er seine Energie in einen Kollegen steckt, es ist deine Entscheidung ob >Du dich bei der Bundeswehr einbringst oder nicht.

Wenn Du dich auf eine Stelle bewirbst und dr Chef sagt nein Sie bekommen die Stelle nicht weil Sie eine RDL durchgeführt haben ist das Benachteiligung aber wenn Er eine andere Begründung hat ist es keine Benachteiligung, also wiew geschrieben muss unter Sterich ein Gericht entscheiden und Du für dich was dir eine RDL wert ist.
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thelastofus

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Antw:Fortbildung nicht genehmigt wegen Wehrdienst
« Antwort #10 am: 09. April 2024, 07:25:27 »

Ist halt die Frage ob der AG es wirklich genauso schriftlich abgelehnt hat.
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Mc234

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Antw:Fortbildung nicht genehmigt wegen Wehrdienst
« Antwort #11 am: 12. April 2024, 02:26:28 »

Also danke für die Rückmeldungen erstmal.

Ich werde es so halten das jetzt erstmal ruhen zu lassen und das hinzunehmen. Die Einheit ist für mich optimal und mir liegt der Dienst als Res eben am Herzen und bin auch in der Richting idealistisch, daher nehme ich solche Sachen eben in Kauf. In der Tat ist beruflich bei mir als bereits hochausgebildete Fachkraft in einem Mangelberuf nicht zu erwarten dass ich mir existenziell Sorgen machen müsste im Gegenteil wenn mir die RDL per sé verweigert würden, käme es durchaus in Betracht mir einen Arbeitgeber zu meinen Konditionen zu suchen - das wäre schnell gemacht ich hab da viele Optionen und das weiß auch mein AG.

Ich wollte hier lediglich Input über die möglichen Optionen holen aber wie von mir schon gedacht gibt’s da nicht viel rauszuholen mit dem Arbeitsplatzschutz.

Schriftliches gab es dazu bis heute nicht, ich habe das still hingenommen und nehme das was ich hab das ist für mich die beste Option.
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thelastofus

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Antw:Fortbildung nicht genehmigt wegen Wehrdienst
« Antwort #12 am: 12. April 2024, 08:35:30 »

Man könnte es schon eskalieren lassen und eine schriftliche Ablehnung einfordern und dann das in den BR/Personalrat geben. Aber so scheint ja alles gut zu sein momentan.


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Unproomn

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Antw:Fortbildung nicht genehmigt wegen Wehrdienst
« Antwort #13 am: 12. April 2024, 09:51:55 »

Also danke für die Rückmeldungen erstmal.

Ich werde es so halten das jetzt erstmal ruhen zu lassen und das hinzunehmen. Die Einheit ist für mich optimal und mir liegt der Dienst als Res eben am Herzen und bin auch in der Richting idealistisch, daher nehme ich solche Sachen eben in Kauf. In der Tat ist beruflich bei mir als bereits hochausgebildete Fachkraft in einem Mangelberuf nicht zu erwarten dass ich mir existenziell Sorgen machen müsste im Gegenteil wenn mir die RDL per sé verweigert würden, käme es durchaus in Betracht mir einen Arbeitgeber zu meinen Konditionen zu suchen - das wäre schnell gemacht ich hab da viele Optionen und das weiß auch mein AG.

Ich wollte hier lediglich Input über die möglichen Optionen holen aber wie von mir schon gedacht gibt’s da nicht viel rauszuholen mit dem Arbeitsplatzschutz.

Schriftliches gab es dazu bis heute nicht, ich habe das still hingenommen und nehme das was ich hab das ist für mich die beste Option.


Ehre an Dich dafür...

Es wäre zu wünschen, wenn die BW hier auch noch mehr Initiativen startet, damit RDLs mehr merkbare Vorteile bringen als nur das Ehrgefühl. Vor allem mehr als ein paar hundert Euro zusätzlichen Wehrsold, welches je nach Gehaltsklasse halt bestenfalls eher ganz nett ist. Warum kann man sich bspw. nicht sukzessive eine kleine "Zusatzrente", oder besser noch, Guthaben für einen Pensionsfonds oder eigene Altersvorsorge aufbauen, die dann natürlich dauerhaft steuerfrei ist? Oder, um mehr in Deine Richtung zu gehen: Ein Guthabenkonto für den AG, damit dort dann Weiterbildungen mit finanziert werden können? Vielleicht würde genau sowas dem AG helfen, dass dann der/die RDL-Leistende trotzdem einen Mehrwert bietet: Die fehlen zwar ein paar Wochen, dafür wird die Weiterbildung anteilig erstattet.
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Atlas616

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Antw:Fortbildung nicht genehmigt wegen Wehrdienst
« Antwort #14 am: 12. April 2024, 11:14:51 »

Also danke für die Rückmeldungen erstmal.

Ich werde es so halten das jetzt erstmal ruhen zu lassen und das hinzunehmen. Die Einheit ist für mich optimal und mir liegt der Dienst als Res eben am Herzen und bin auch in der Richting idealistisch, daher nehme ich solche Sachen eben in Kauf. In der Tat ist beruflich bei mir als bereits hochausgebildete Fachkraft in einem Mangelberuf nicht zu erwarten dass ich mir existenziell Sorgen machen müsste im Gegenteil wenn mir die RDL per sé verweigert würden, käme es durchaus in Betracht mir einen Arbeitgeber zu meinen Konditionen zu suchen - das wäre schnell gemacht ich hab da viele Optionen und das weiß auch mein AG.

Ich wollte hier lediglich Input über die möglichen Optionen holen aber wie von mir schon gedacht gibt’s da nicht viel rauszuholen mit dem Arbeitsplatzschutz.

Schriftliches gab es dazu bis heute nicht, ich habe das still hingenommen und nehme das was ich hab das ist für mich die beste Option.


Ehre an Dich dafür...

Es wäre zu wünschen, wenn die BW hier auch noch mehr Initiativen startet, damit RDLs mehr merkbare Vorteile bringen als nur das Ehrgefühl. Vor allem mehr als ein paar hundert Euro zusätzlichen Wehrsold, welches je nach Gehaltsklasse halt bestenfalls eher ganz nett ist. Warum kann man sich bspw. nicht sukzessive eine kleine "Zusatzrente", oder besser noch, Guthaben für einen Pensionsfonds oder eigene Altersvorsorge aufbauen, die dann natürlich dauerhaft steuerfrei ist? Oder, um mehr in Deine Richtung zu gehen: Ein Guthabenkonto für den AG, damit dort dann Weiterbildungen mit finanziert werden können? Vielleicht würde genau sowas dem AG helfen, dass dann der/die RDL-Leistende trotzdem einen Mehrwert bietet: Die fehlen zwar ein paar Wochen, dafür wird die Weiterbildung anteilig erstattet.


Alles sehr geile Ideen, die allerdings nach dem aktuellen Stand der Dinge zu viel Ressourcen in der Verwaltung binden würden.

Als aktuelles Beispiel kann man da Beispielsweise die geplanten Reformen bzgl. Kindergeld etc. nehmen, für die unsere Politik meint, 5000 weitere Verwaltungsstellen schaffen zu müssen. Dann überleg dir mal welche Ressourcen solche umfangreichen Änderungen verschlucken würden.

Dass es angebracht wäre - keine Frage. Dass es umgesetzt wird ? Eher Wunschdenken.

Aber dies dürfte ja mittlerweile jeder in der BW gewohnt sein  ::)
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