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Autor Thema: Wehrübende 1. und 2. Klasse  (Gelesen 358 mal)

Flieger292

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Wehrübende 1. und 2. Klasse
« am: 12. April 2024, 18:50:32 »

Hallo zusammen,

hab gerade ein Gespräch mit einem Bekannten gehabt, der mir berichtet, dass für ihn Wehrübungen ein sehr lukratives Geschäft sind. Als Angestellter im öffentlichen Dienst würde er während der Wehrübungen weiterhin  sein volles Angestelltengehalt von seinem Arbeitgeber erhalten und zusätzlich noch den Wehrsold mit allem drum und dran.
Wenn er allerdings Angestellter in der Privatwirtschaft wäre, würde er von dem  Arbeitgeber während der Wehrübung überhaupt kein Gehalt erhalten, sondern müsste froh sein, dass er gerade so auf sein Nettogehalt als Angestellter komme.

Ist dies wirklich so, dass Angestellte im öffentlichen Dienst während der Wehrübung doppelte Einkünfte im Vergleich zu Angestellten in der Privatwirtschaft haben oder hat man mir einen Bären aufgebunden?

Kann mir da jemand weiterhelfen?
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xnos

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Antw:Wehrübende 1. und 2. Klasse
« Antwort #1 am: 12. April 2024, 20:14:57 »

Hi!

Nein, das ist nicht so.

Je nach Dienstgrad gibt es für den Reservedienstleistenden (RDL) die sogenannte Prämie - immer. Die beläuft sich z.B. bei einem Obergefreiten auf 20,67 € pro Tag oder bei einem Major auf 26,52 €. Der RDL kann davon in der Truppenküche essen gehen, oder sich anderweitig verpflegen.

Einem Major mit Kind steht dann ggf. noch die Mindestleistung zu, die sich auf 133,39 € pro Tag beläuft. Das wird allerdings geprüft. Beispiel: Arbeitnehmer im öD, E13, Erfahrungsstufe 3 = 2883 € Netto pro Monat - auf den Tag also 96,1 €. Für jeden Tag des Reservedienstes stünde dem RDL also die Differenz zur Mindestleistung zusätzlich zur Prämie zu. Das kann aber auch je nach Umstand auf auf keine Mindestleistung hinauslaufen.

Ab dem 15. Tag des Reservedienstes im Kalenderjahr stehen dem RDL weitere 70 € pro Tag (max. 700 €) zu. Und dann noch für längere Verpflichtung: „RDL, die sich vor (!) dem ersten Tag eines RD auf Grund eines entsprechenden Angebots verpflichtet haben, in einem Kalenderjahr (!) mindestens 33 Tage RD zu leisten, erhalten nach Erfüllung der Verpflichtung einen Zuschlag von 35 € je Tag, höchstens jedoch 1.470 € je Kalenderjahr.“

Insofern kann deutlich dazu gewonnen werden - oder eben auch nicht.
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seltsam_

  • Gast
Antw:Wehrübende 1. und 2. Klasse
« Antwort #2 am: 12. April 2024, 20:39:16 »

Hallo zusammen,

...
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Eine Erklärung hast Du ja schon bekommen. Wobei man den zweiten Teil der Erläuterung zum Anrechnung des Gehaltes im öffentlichen Dienst unabhängig von der Reservistendienstleistungsprämie (früher Wehrsold und getrennt dazu Verpflegungstagessatz) als Unterhaltssicherung bezeichnet.
Bei letzterer unterscheidet man zwischen dem Angestellen im öffentlichen Dienst, dem in der Privatwirtschaft und Selbstständigen.

Dem Angestellten im öffentlichen Dienst werden seine Bezüge/Gehalt weitergezahlt. Sowohl die Reservistendienstleistungsprämie als auch die Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz bestimmen sich nach dem Dienstgrad. Er kann hier die Mindestleistung beantragen, von der ihm sein weitergezahltes Gehalt jedoch abgezogen wird. Und er kann die schon beschriebenen Verpflichtungsprämien erhalten.

Der Angestellte in der Privatwirtschaft hat die Möglichkeit seinen vollen Verdienstausfall geltend zu machen und erhält natürlich dazu auch die Reservistendienstleistungs- und evtl. Verpflichtungsprämien. Zahlt diesem Arbeitnehmer sein Arbeitgeber aber sein Gehalt weiter, so kann der Reservist ebenso wie oben die Mindestleistung beantragen, bei der aber sein Gehalt nicht angerechnet wird.
Der Arbeitnehmer stellt sich im Falle der Weitergewährung seines Gehaltes also besser als der im öffentlichen Dienst.

Dein Bekannter hat Dir also einen kleinen Bären aufgebunden. 
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