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Autor Thema: Verwndungsausschluss bereinigen  (Gelesen 776 mal)

EK1998

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Verwndungsausschluss bereinigen
« am: 18. April 2024, 17:21:02 »

Hallo zusammen, bitte um weiterhilfe.
Wurde gemustert T2 mit folgenden Verwendungsausschlüssen: 42 III weil Skoliose unter 20°(nachdem mich die Amtsärztin 2 sek angeschaut hat)
Und 13 III wegen ADHS als Kind bekam deswegen erst eine vorläufige Einplanung bei den Grennis und durfte zum Militärpsychologen, der gab mit grünes Licht. Also Dienstantritt steht nix mehr im Weg!
ABER da ich mittelfristig in eine SE möchte (welche ist hierführ vorerst für euch irrelevant) brauche ich die Sprungtauglichkeit und da steht mir die "Skoliose" bzw. Gesundheitsziffer 42 III im weg. Da mir diese Diagnose von vornherein suspekt war, hab ich mich vom Orthopäden ausmessen lassen inkl. Röntgen usw. Wer hätte es gedacht
Meine Skoliose beträgt unter 5°  somit ist die 42 III unbegründet.
Frage 1. Wie wende ich mich hierbezüglich an die Musterungsärztin? Oder soll ich dass dann über den TruppenArzt nach Dienstantritt machen?

Frage 2. Wird die Fehlziffer inkl. Verwendungsausschlüsse restlos bereinigt?

Danke im Vorraus
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thelastofus

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Antw:Verwndungsausschluss bereinigen
« Antwort #1 am: 18. April 2024, 17:47:26 »

Bis zum Dienstantritt noch über das Karrierecenter:

Spoiler: Die Ärztin muss nichts auf Untersuchungen von zivilen Ärzten geben.
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dunstig

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Antw:Verwndungsausschluss bereinigen
« Antwort #2 am: 18. April 2024, 17:57:41 »

Muss sie sicherlich nicht, wenn aber - vorbehaltlich dass wir hier nur eine Seite und nicht das Gesamtbild kennen - objektiv und offensichtlich falsch und entgegen der Musterungsvorschrift geurteilt wurde, ist das recht simpel anfechtbar.
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Ralf

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Antw:Verwndungsausschluss bereinigen
« Antwort #3 am: 18. April 2024, 19:43:13 »

Eine erneute Musterungsuntersuchung ist doch aktuell nicht dienstlich erforderlich, also wird auch keine gemacht.
Wenn ein Sdt/ eine Sdt während des Dienstes eine andere Verwendung machen möchte, wird ein 90/5 gemacht auf die geplante Verwendung.
Muss sie sicherlich nicht, wenn aber - vorbehaltlich dass wir hier nur eine Seite und nicht das Gesamtbild kennen - objektiv und offensichtlich falsch und entgegen der Musterungsvorschrift geurteilt wurde, ist das recht simpel anfechtbar.
Gibt doch gar keinen Grund aktuell etwas zu revidieren. Nur des "Papiers" wegen wird keine erneute Untersuchung anberaumt.
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Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

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Antw:Verwndungsausschluss bereinigen
« Antwort #4 am: 19. April 2024, 06:57:41 »


Da mir diese Diagnose von vornherein suspekt war, hab ich mich vom Orthopäden ausmessen lassen inkl. Röntgen usw.
Wer hätte es gedacht Meine Skoliose beträgt unter 5°  somit ist die 42 III unbegründet.

Frage 1. Wie wende ich mich hierbezüglich an die Musterungsärztin? Oder soll ich dass dann über den TruppenArzt nach Dienstantritt machen?

Frage 2. Wird die Fehlziffer inkl. Verwendungsausschlüsse restlos bereinigt?



zu 1 : TrArzt bei Einstellung

zu 2 : wenn sich aus Sicht der Bw eine Änderung ergibt ... wobei die Vorschriften aktuell ausführen : "Skoliose unter 20° nach Cobb" = GZr III 42 ... auch "unter 5°" fällt dort hinein...



zu 1

Einstellungsuntersuchung bei Dienstantritt

Innerhalb von vier Arbeitstagen nach Dienstantritt, aber zwingend vor Aushändigung der  Ernennungsurkunde sind:

• die truppendienstliche Erklärung (Bw-5511 „Erklärung anstelle einer Einstellungsuntersuchung“),
• die zahnärztliche Begutachtung, sowie
• sofern im Einzelfall notwendig, die ärztliche Begutachtung

abzuschließen.

Wenn die Anwärter bzw. die Anwärterinnen gegenüber den DiszVorges auf dem Formular Bw-5511 erklären, es seien keine gesundheitlichen Veränderungen
aufgetreten und ergibt die zahnärztliche Begutachtung keine maßgebliche Veränderung, bleibt es bei den Feststellungen zur Dienst- und Verwendungsfähigkeit.

Umkehrschluss : SIE müssen hier also angeben, dass es zu gesundheitlichen Veränderungen gekommen ist.

Eine Einstellungsuntersuchung mit Bw-3454 ist immer dann einzuleiten, wenn

• die letzte Grunduntersuchung mehr als 36 Monate zurückliegt,
die Anwärterin bzw. der Anwärter bei der truppendienstlichen Erklärung eine Änderung des Gesundheitszustandes angegeben hat oder
• begründete Zweifel an der Verwendungsfähigkeit (u. a. durch die zahnärztliche Begutachtung)

vorliegen.

Im Falle einer angegebenen Änderung des Gesundheitszustandes ist die Untersuchung nur umfangsbegrenzt (die angegebene Gesundheitsstörung betreffend) durchzuführen.
Hierzu kann auch zunächst nur ein Befragungsbogen (Bw-2069) in der zuständigen SanEinr zur Festlegung des weiteren Vorgehens vorgelegt werden.

Im Rahmen der Begutachtung legen Sie den neuen Befundbericht vor und bitten um neue Festlegung der GNr 42, oder im besten Fall der Löschung...

Das Begutachtungsergebnis und die zugehörige SZr werden nach Beendigung der Begutachtung auf den Formularen Bw-3454 und Bw-3338 „Verwendungsausweis“ dokumentiert.

Lassen Sie sich den "Verwendungsausweis" (Kopie) aushändigen.




Und hierzu


ABER da ich mittelfristig in eine SE möchte (welche ist hierführ vorerst für euch irrelevant) brauche ich die Sprungtauglichkeit und da steht mir die "Skoliose" bzw. Gesundheitsziffer 42 III im weg.


Wenn es bei der GZr III 42 bleibt ... gilt für die Feststellung der Sprungtauglichkeit:

Fallschirmspringerverwendung/Freifallspringerverwendung ausschließende Gesundheitsstörungen mit Möglichkeit einer Einzelfallentscheidung

III 42

Erkrankungen und Zustände der Gradation III, außer unter der Anlage 7.4 aufgeführt; zwingende fachärztliche
Aussage (Orthopädie, Unfallchirurgie oder Neurochirurgie) zu Stabilität und Gefahr der Verschlechterung durch FSS.


Ob Ihnen dann diese Ausnahmegenehmigung erteilt werden würde ... kann und wird Ihnen vorher niemand sagen.

Soll heißen: Wenn Sie Soldat sind ... und bekommen bei Bewerbung die Ausnahme nicht ... müssen Sie sich von Ihrem späteren Traum SE verabschieden... wenn Sprungtauglichkeit dafür zwingend.



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DarDoneloo

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Antw:Verwndungsausschluss bereinigen
« Antwort #5 am: 24. April 2024, 14:11:24 »

Sprich direkt mit der Musterungsärztin über deine falsche Diagnose. Bring deine Unterlagen vom Orthopäden mit. Normalerweise werden Fehler bei den Verwendungsausschlüssen bereinigt, aber klär das auch mit der Ärztin.
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F_K

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Antw:Verwndungsausschluss bereinigen
« Antwort #6 am: 24. April 2024, 14:19:10 »

@DD

Was soll dieer "Ratschlag"?

Es ist doch schon erläutert, dass es für eine erneute Musterung keinen Bedarf gibt - so etwas also entfällt.
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LwPersFw

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Antw:Verwndungsausschluss bereinigen
« Antwort #7 am: 24. April 2024, 15:14:33 »


Sprich direkt mit der Musterungsärztin über deine falsche Diagnose.



Die Diagnose ist nicht falsch...

Zitat

 wobei die Vorschriften aktuell ausführen : "Skoliose unter 20° nach Cobb" = GZr III 42 ... auch "unter 5°" fällt dort hinein...


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EK1998

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Antw:Verwndungsausschluss bereinigen
« Antwort #8 am: 24. April 2024, 16:13:22 »

Doch die Diagnose is Falsch, verstehe zwar den Gedankengang von dem ein oder anderen das auch 5° unter 20° sind und somit ja theoretisch 42 III. Allerdings ist ein COBB von unter 10° keine Skoliose sondern eine Geringfügige Wirbelsäulenkrümmung, btw unter 10° ist Fallschirmsprungtauglich. Alles zwischen 10° - 20° ist eine "leichte Skoliose" und ab 20° eine starke Skoliose und Funktionsbeeinträchtigung.
Eine geringfügige Abweichung der Wirbelsäule haben fast alle Menschen und kommen zB. dadurch dass unsere Organe nicht assymetrisch angeordnet sind oder auch dass wir Muskuläre Disbalancen haben.
Die Orthopäden meinte in meinem Fall das die Fehldiagnose daher kam, dass mein rechter Latissimuss etwas größer ist als der linke und das als Skoliose vorsichtshalber diagnostiziert wurde und Solche Aktionen von Amtsärzten nicht ungewöhnlich wären (is ja auch nachvollziehbar wenns um Verbeamtung etc. Geht)
.. Fertig!
Long story short: leichte Abweichungen, also alles unter 10° ist GZ 42 II wenn überhaupt.
Deswegen ist es wichtig das nochmal an die Ärztin heranzutragen.

Deshalb (und weil Teils widersprüchliche Aussagen gemacht wurden) fie Frage: mein Dinstanstritt is der 01.07. Soll ich das bei der Untersuchung in der Truppe nach Dienstantritt machen, oder jetzt noch über das Karrierecenter...? Wenn über das Karrierecenter, wie genau, einfach direkt an den Ärztlichen Dienst mit einem kurzen Schreiben oder soll ich mich erst Telefonisch melden ...idk.

Danke nochmals für alle Antworten bisher :*

Beste Grüße und schöne Restwoche euch!
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LwPersFw

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Antw:Verwndungsausschluss bereinigen
« Antwort #9 am: 25. April 2024, 06:26:15 »


Long story short: leichte Abweichungen, also alles unter 10° ist GZ 42 II wenn überhaupt.


In den aktuellen med. Regelungen zur Untersuchung beim KC/AC gibt es keine GZr II 42 ... sobald dies der Fall ist:

"Wirbelsäulenveränderungen mit geringen Einschränkungen von Funktion und Belastbarkeit, soweit die Erfüllung der allgemeinen soldatischen Grundbefähigung nicht beeinträchtigt ist, z. B.: "

Dann ist die GZr III 42 zu vergeben.


D.h. selbst wenn "Skoliose unter 20° nach Cobb" nicht zutreffend wäre ... bleibt es dabei das dies zurifft :


Meine Skoliose beträgt unter 5° 


Und damit ist erfüllt :

"Wirbelsäulenveränderungen mit geringen Einschränkungen von Funktion und Belastbarkeit, soweit die Erfüllung der allgemeinen soldatischen Grundbefähigung nicht beeinträchtigt ist."


Was Sie tun sollten, haben ich Ihnen oben genannt.


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