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Autor Thema: Zuzahlung bei Verordnung einer Dienstbrille  (Gelesen 246 mal)

KillBurn93

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Zuzahlung bei Verordnung einer Dienstbrille
« am: 22. April 2024, 15:45:19 »

Moin zusammen,
nach langer Zeit im Dienst hat es mich getroffen und ich brauche eine Brille.
Also ab zum SanBereich die Verordnung geholt mit der Aussage "ohne Sonderwünsche übernimmt die Bundeswehr die Brille, Sie brauchen sie ja.".
Beim Optiker dann das Böse Erwachen, das ich für ein besseres Gestell selber zuzahlen muss sehe ich ein, allerdings werden laut Vertrag nur ca. 35€ pro Glas statt der anfallenden ca. 120€/Glas übernommen und ich soll die Differenz aus eigener Tasche bezahlen.
Die Gläser enthalten keine Extrawünsche die die Bundeswehr nicht übernehmen würde sondern sind reguläre Standardgläser.

Wo liegt in diesem Fall der Fehler?
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Der ewige FA

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Antw:Zuzahlung bei Verordnung einer Dienstbrille
« Antwort #1 am: 22. April 2024, 15:53:41 »

War bei mir genauso, Brille hatte 200+€ gekostet, bezahlt wurde lediglich das günstigste Gestell mit den günstigsten Gläsern (nix entspiegelt etc.)...Die günstigste Brille hätte irgendwie um die 30€ gekostet, habe dann aber trotzdem mehr bezahlt, allein wegen der Optik und besserer Gläser.
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dunstig

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Antw:Zuzahlung bei Verordnung einer Dienstbrille
« Antwort #2 am: 22. April 2024, 16:08:59 »

Selbiges bei mir. Hat man auch nur ein wenig modischen Anspruch und möchte bei den Gläsern seinen Augen auch nur minimal was gutes tun (UV-Schutz, Entspiegelung, Blaulichtfilter, dünneres Glas, schmutzabweisend, kratzerbeständig, ...) ist man direkt raus. Mag vielleicht für den Truppenübungsplatz als ausreichend angesehen werden, ich als Schreibtischtäter habe mir recht schnell den Umweg über den SanBereich gespart und mich privat drum gekümmert und die Kosten selber getragen. Zumal der Zuschuss die Fahrtkosten zum mir zuständigen SanZ kaum gedeckt hätten. Von der Zeit kaum zu reden.

Unterm Strich ein weiterer Punkt unter vielen, warum ich froh bin, mit DZE endlich aus der utV raus zu sein.
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

KillBurn93

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Antw:Zuzahlung bei Verordnung einer Dienstbrille
« Antwort #3 am: 22. April 2024, 16:28:49 »

Die 120€ pro Glas waren die günstigsten Gläser ohne irgendwelche Extras wie Blaulichtfilter o.ä...

Ist schon ein wenig amüsant, der Dienstherr verlangt das ich eine Brille trage aber kommt dann nicht die für real anfallenden Kosten auf sondern gibt irgendwelche Pauschalen vor.
Das man für bessere Gestelle selber zur Kasse gebeten wird ist vollkommen in Ordnung aber bei den Gläsern sollte das doch nicht so blöd geregelt sein.
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LwPersFw

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SolSim

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Antw:Zuzahlung bei Verordnung einer Dienstbrille
« Antwort #5 am: 22. April 2024, 18:24:35 »

Das kennt doch fast jeder Brillenträger. Etwas besseres Gestell, vernünftige Gläser und die Zahlung des Dienstherren reicht vorne und hinten nicht. Ist bei mir genauso 🤷‍♂️

Nun brauche ich dieses Jahr auch ne neue Brille. Nützt ja nichts.
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ulli76

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Antw:Zuzahlung bei Verordnung einer Dienstbrille
« Antwort #6 am: 22. April 2024, 19:01:42 »

Es gibt eine Art Katalog für jeden Kostenträger. Ja, das ist nicht allzu viel.

Und nein, nicht "die Bundeswehr verlangt" sondern du bist fehlsichtig und brauchst halt ne Brille.
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