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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Wechsel zwischen übernachtung am Dienstort und zu Hause möglich?  (Gelesen 1604 mal)

GrünHörn92

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Lohnsteuer ist individuell (Familienstand, Kinder, Höhe Einkommen und viele weitere Faktoren ...)

ok wird also aufs gesamte einkommen draufgerechnet und Mit versteuert. Danke. Das wollte ich nur wissen.
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LwPersFw

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Und beachten Sie den Hinweis von @200/3 bzgl. des Verbleibs am Standort - wenn Sie TG 6 - Empfänger sind.

Zitat

Genauso kann man bei 6 tageweise am Dienstort verbleiben, bekommt dann natürlich für die jeweiligen Tage keine Fahrtkosten erstattet und kommt selber für die Unterkunft vor Ort auf.
Mit Glück gibt es Kapazitäten/Stuben in der Kaserne die man dafür im Einzelfall und nach Absprache nutzen kann (und bezahlen muss), ansonsten halt Pension/Hotel/was auch immer als Selbstzahler.



Etwas Anderes würde hier nur gelten, wenn Sie aus dienstlichen Gründen am Standort verbleiben müssen.

Also nicht auf Grund eigener Entscheidung, sondern auf Grund dienstlicher Anordnung.

Nur in diesem Fall würde § 6 Absatz 3 gelten:

"Muß aus dienstlichen Gründen am Dienstort übernachtet werden , werden die dadurch entstandenen notwendigen Mehraufwendungen erstattet."



Wollen Sie aber aus rein privaten Gründen als TG 6-Empfänger am Dienstort übernachten ... müssen Sie auch selbst die Kosten tragen !

M.E. sollten Sie die Möglichkeit das ein dienstlicher Anlass, der Ihnen auch von den zuständigen Vorgesetzten schriftlich bestätigt wird, vorliegt --- nicht in Ihre Überlegungen einbeziehen.

Planen Sie damit, dass Sie - im Falle das Sie TG 6-Empänger werden - auch täglich Pendeln werden. D.h. jeden Tag 230 km... über viele Jahre ...

Danke für die Information.

Mir stellte sich nur die Frage da der Dienstort im Winter vermutlich schwer zu erreichen sein könnte ob es für diese Fälle eine Regelung gibt?


Wenn Sie nicht pünktlich zum Dienst erscheinen ist dies zuerst einmal nur IHR Problem - wie im Zivilen auch. Nicht das des Disziplinarvorgesetzten. Beachten Sie dies.

Und wie genannt ... selbst wenn eine Unterkunft in der Kaserne zur Verfügung stehen sollte... muss man Sie Ihnen nicht zur Verfügung stellen und selbst wenn, müssen Sie dafür bezahlen.

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GrünHörn92

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Und beachten Sie den Hinweis von @200/3 bzgl. des Verbleibs am Standort - wenn Sie TG 6 - Empfänger sind.

Zitat

Genauso kann man bei 6 tageweise am Dienstort verbleiben, bekommt dann natürlich für die jeweiligen Tage keine Fahrtkosten erstattet und kommt selber für die Unterkunft vor Ort auf.
Mit Glück gibt es Kapazitäten/Stuben in der Kaserne die man dafür im Einzelfall und nach Absprache nutzen kann (und bezahlen muss), ansonsten halt Pension/Hotel/was auch immer als Selbstzahler.



Etwas Anderes würde hier nur gelten, wenn Sie aus dienstlichen Gründen am Standort verbleiben müssen.

Also nicht auf Grund eigener Entscheidung, sondern auf Grund dienstlicher Anordnung.

Nur in diesem Fall würde § 6 Absatz 3 gelten:

"Muß aus dienstlichen Gründen am Dienstort übernachtet werden , werden die dadurch entstandenen notwendigen Mehraufwendungen erstattet."



Wollen Sie aber aus rein privaten Gründen als TG 6-Empfänger am Dienstort übernachten ... müssen Sie auch selbst die Kosten tragen !

M.E. sollten Sie die Möglichkeit das ein dienstlicher Anlass, der Ihnen auch von den zuständigen Vorgesetzten schriftlich bestätigt wird, vorliegt --- nicht in Ihre Überlegungen einbeziehen.

Planen Sie damit, dass Sie - im Falle das Sie TG 6-Empänger werden - auch täglich Pendeln werden. D.h. jeden Tag 230 km... über viele Jahre ...

Danke für die Information.

Mir stellte sich nur die Frage da der Dienstort im Winter vermutlich schwer zu erreichen sein könnte ob es für diese Fälle eine Regelung gibt?


Wenn Sie nicht pünktlich zum Dienst erscheinen ist dies zuerst einmal nur IHR Problem - wie im Zivilen auch. Nicht das des Disziplinarvorgesetzten. Beachten Sie dies.

Und wie genannt ... selbst wenn eine Unterkunft in der Kaserne zur Verfügung stehen sollte... muss man Sie Ihnen nicht zur Verfügung stellen und selbst wenn, müssen Sie dafür bezahlen.

Vollkommen richtig. Im Zivilen Bereich würde ich mir aber niemals eine Stelle mit 230km Täglich pendeln ans Bein binden. Da ich mir aber den Ort bei der BW nicht aussuchen kann (und damit bin ich Einverstanden) und es auch nicht in meiner Verantwortung liegt zu Pendeln oder am Dienstort zu verbleiben (damit kann ich auch Leben) und Verhandlungsmöglichkeiten ausgeschlossen sind dachte ich das es diesbezüglich klare regeln gibt.

Mein Dienstort liegt schon relativ weit in der Eifel. Ich kenne die Wetterbedingungen dort relativ gut. Wenn wir Kunden anfahren mussten wurden die Termine verschoben weil Unfälle vorprogrammiert waren und das durchkommen auch zum Teil gar nicht möglich war.

Aus diesem Grund meine Bedenken...
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F_K

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Dann deutlicher:

Meiner Bewertung nach ist Idee, 230 km täglich zu pendeln, sehr teuer und zeitintensiv - eher abwegig - aber es ist Deine Entscheidung.

Es GIBT klare Regeln - wenn Du im Winter zu spät zum Dienst kommst, ist es eine Dienstpflichtverletzung, die entsprechend gewürdigt wird.

Beim "ersten" Mal vielleicht mit freundlicher Ansprache, im Wiederholungsfall ggf. mit einer kleinen Disziplinarbuße, ggf. dann auch weniger klein.

Es ist DEINE Verantwortung pünktlich zum Dienst zu erscheinen - jeden Tag.
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GrünHörn92

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Dann deutlicher:

Meiner Bewertung nach ist Idee, 230 km täglich zu pendeln, sehr teuer und zeitintensiv - eher abwegig - aber es ist Deine Entscheidung.

Es GIBT klare Regeln - wenn Du im Winter zu spät zum Dienst kommst, ist es eine Dienstpflichtverletzung, die entsprechend gewürdigt wird.

Beim "ersten" Mal vielleicht mit freundlicher Ansprache, im Wiederholungsfall ggf. mit einer kleinen Disziplinarbuße, ggf. dann auch weniger klein.

Es ist DEINE Verantwortung pünktlich zum Dienst zu erscheinen - jeden Tag.

Okay. Jetzt weiß ich warum die Bundeswehr als schlechter Arbeitgeber bezeichnet wird :D

Ich werde das noch an anderer Stelle in Erfahrung bringen. Wenn dem wirklich so ist hat sich das für mich erledigt. Statistisch gesehen ist die Chance höher bei einem Verkehrsunfall zu sterben wie bei eine Einsatz der BW.... also was soll man machen. Das ganze noch fahrlässig Provozieren?

Mein alter AG hat in solchen Fällen Hotelzimmer gestellt aber auch jeden frei gelassen nach hause zu Fahren.

Und da es anscheinend keine klaren Regelungen gibt wie sich in solchen Fällen zu verhalten ist.... ciao.
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KlausP

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Tschüsss …

Sorry, aber sowas geht mir auf den Keks.
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GrünHörn92

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Tschüsss …

Sorry, aber sowas geht mir auf den Keks.

Flexibilität wird erwartet aber keine gegeben :D

Willkommen bei d
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GrünHörn92

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Tschüsss …

Sorry, aber sowas geht mir auf den Keks.

jetzt mal ganz Neutral betrachtet ich lasse mich doch nicht für das zu spät kommen oder gar nicht erscheinen auf der Arbeit aufgrund des Wetters oder sogar wegen eines Unfalls Disziplinarmaßnahmen an den Hals hängen? Wo sind wir den gelandet. Ist die Bundeswehr noch bei 1949? Muss ich dann nachher noch paar Hundert Euro abdrücken von meiner Besoldung oder muss mein Sohn mich dann im Kaffee Viereck besuchen?

Also jemand der das so Abnickt.... weiß ich nicht was das über diese Person aussagt und vor allem über die BW als AG.
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F_K

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@ Grümschnabel:

Zwei, dreimal ist (vermutlich) kein Problem - wer aber Zu spät / gar nicht kommen durch eigene Entscheidungen wissentlich provoziert, der benötigt halt vermutlich noch etwas Erziehung.

Nochmal - es gibt klare Regelungen - Dienstpflicht.
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KlausP

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Noch mal: SIE wollen jeden Tag pendeln, haben Sie so geschrieben.
 
Als Trennungsgeldempfänger (NICHT nach §6 TGV) ist Ihnen eine Unterkunft dienstlich bereitzustellen. Wenn das nicht in einer Bundeswehrliegenschaft am Dienstort oder in dessen Nähe möglich ist, dann kommen Anmietung einer Hotelunterkunft oder die Übernahme der Mietkosten für z.B. ein möbliertes Zummer durch den Dienstherrn in Betracht. Das wurde aber hier im Forum alles schon x-mal abgehandelt, Sie müssen sich nur mal die Mühe machen, das (wenigstens) auch zu lesen. Wenn Sie das dann nicht verstehen können Sie ja gerne wieder nachfragen.

Ach ja, bevor jetzt das „Argument“ kommt, dass die Bw dann eben mehr Unterkünfte schaffen muss:

- die Schließung und Abgabe von Liegenschaften an die BIMa ist nicht der Bw anzulasten sondern der Politik der letzen Jahrzehnte
- alle Liegenschaften, die der Bw so entzogen und an andere Nutzer abgegeben wurden wird die Bw NIEMALS wieder bekommen
- die Wehrbeauftragten der letzten Wahlperioden weisen seit Jahre darauf hin, dass die Bw nicht ausreichend Pendlerunterkünfte bereitstellen kann, selbst wenn sie wollte. Passiert ist NICHTS.
- inzwischen ist das an dem einen oder anderen Standort wohl so, dass sogar zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft Verpflichteten keine Stube mehr zur Verfügungvgestellt werden kann.
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LwPersFw

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Okay. Jetzt weiß ich warum die Bundeswehr als schlechter Arbeitgeber bezeichnet wird :D

Ich werde das noch an anderer Stelle in Erfahrung bringen. Wenn dem wirklich so ist hat sich das für mich erledigt. Statistisch gesehen ist die Chance höher bei einem Verkehrsunfall zu sterben wie bei eine Einsatz der BW.... also was soll man machen. Das ganze noch fahrlässig Provozieren?

Mein alter AG hat in solchen Fällen Hotelzimmer gestellt aber auch jeden frei gelassen nach hause zu Fahren.

Und da es anscheinend keine klaren Regelungen gibt wie sich in solchen Fällen zu verhalten ist.... ciao.



Wir reden hier über die Anwendung des BUKG und der TGV Bund --- die für alle Bundesbeamten und Soldaten gelten ... adäquat auch die Tarifbeschäftigten Bund --- und nicht in Verantwortung der Bundeswehr liegen...

Die klaren Regelungen haben Sie lesen können.

Eine ist ... für den o.g. Personenkreis gibt es keine freies Wahlrecht zwischen TG nach § 6 oder § 3.

Entweder § 3 --- mit den klaren Regeln, oder aber § 6 mit seinen klaren Regeln.

Die freie Wirtschaft heißt ja nicht umsonst "frei"...  Denn wie der private Arbeitgeber seine Gelder einsetzt ... seine Entscheidung.

Im ÖD gelten nun einmal Gesetzte und Verordnungen...



« Letzte Änderung: 06. Mai 2024, 14:09:31 von LwPersFw »
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200/3 ohne LoginDaten

  • Gast

Auch im Zivilen liegt das Risiko des Arbeitsweges in aller Regel beim Arbeitnehmer, der Arbeitgeber kann ja nichts dafür wo du wohnst…kannst ja umziehen. Und deine 115km oneway sind auch selbst ausgesucht…musst die Stelle ja nicht annehmen oder kannst halt auf TG3 eine Unterkunft am Dienstort nehmen.
Bei der Bw steht man da im Vergleich zum zivilen Arbeitsmarkt sogar sehr gut da: Wenn die Voraussetzungen vorliegen: Tägliches Pendeln bezahlt bekommen (TG6) oder Umzug an den Dienstort voll(!) bezahlt bekommen oder halt die bezahlte Unterkunft vor Ort (TG3). Kenne ich vom zivilen Arbeitsmarkt nicht in dem Umfang. Da kriegt man vielleicht mal eine Betriebswohnung als Übergang bis man selbst was gefunden hat, das war‘s dann aber in der Regel auch schon.
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schlammtreiber

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Mal ganz nebenbei zum Verständnis gefragt, nicht nur konkret auf diesen Fall bezogen, sondern weil mir das schon ziemlich oft hier im Forum aufgefallen ist... wenn ich einen Arbeitsplatz hunderte von Kilometern entfernt annehme, und das für mehrere Jahre, dann ziehe ich doch um eben dorthin - oder macht man das nicht mehr?

Ich meine, bei Grundwehrdienstleistenden oder auf Lehrgängen, klar, da war das immer schon so, aber Zeitsoldaten wohnten doch i.d.R. an ihrem Standort, zumindest kannte ich das so?
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Helft mit, daß es so bleiben kann

200/3 ohne LoginDaten

  • Gast

Schon lange nicht mehr. In meiner Einheit haben z.B. bummelig 50% der SaZ/BS ihren Hauptwohnsitz „in der Heimat“ beibehalten und am Dienstort nur eine TG-Bude. Gründe sind mannigfaltig: Partner/in beruflich gebunden, soziales Umfeld, Häusle gebaut etc…rein finanziell ist das mit TG, Reisebeihilfen etc. super zu stemmen.
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GrünHörn92

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Mal ganz nebenbei zum Verständnis gefragt, nicht nur konkret auf diesen Fall bezogen, sondern weil mir das schon ziemlich oft hier im Forum aufgefallen ist... wenn ich einen Arbeitsplatz hunderte von Kilometern entfernt annehme, und das für mehrere Jahre, dann ziehe ich doch um eben dorthin - oder macht man das nicht mehr?

Ich meine, bei Grundwehrdienstleistenden oder auf Lehrgängen, klar, da war das immer schon so, aber Zeitsoldaten wohnten doch i.d.R. an ihrem Standort, zumindest kannte ich das so?

Am Anfang hieß es ich komme vermutlich nach Bayern. Da war für mich klar das ich umziehen muss. Nach der Musterung sollte ich dann Richtung Eifel (RP).
Da es mit den Kilometern und Zeit aber nach Pendeln aussieht (wurde mir auch so gesagt) habe ich mich jetzt mit dem Thema auseinander gesetzt...

Ich kenne die Strecke aber und weiß aus Erfahrung das es dort im Winter ziemlich schlecht Aussieht.... daher meine Vorab bedenken was es für Möglichkeiten gibt.

Ich setze mich nicht täglich bei Schneechaos für 6 Stunden ins Auto oder Riskiere mein Fahrzeug oder mein Leben wenn es nicht sein muss. Und deswegen hatte ich lediglich die Frage gestellt ob es so eine Art Wechsel System gibt oder die Möglichkeiten z.B bei Anreise am Morgen, dann doch die Nacht vor Ort zu Verbringen.

Und wie sich das ganze dann Finanziell verhält.

By the way, ich habe Frau und Kind. Also ist ein Umzug mal sowieso nicht eben einfach so drin zumal mir nur SAZ2 Angeboten wurde :D Dafür breche ich nicht ganzen Segel hier ab. Am Anfang der ganzen Bewerbung wurde noch von 12 oder mehr Jahren gesprochen....
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