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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Wechsel zwischen übernachtung am Dienstort und zu Hause möglich?  (Gelesen 1609 mal)

KlausP

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Zitat
… zumal mir nur SAZ2 Angeboten wurde …

Na ja … Das Thema und die Begründung dazu gibt es ja im Forum auch schon mehrfach.

SaZ in der Mannschaftslaufbahn können sich derzeit nur für zwei Jahre verpflichten. Erst, wenn ihre Dienstpostenausbildung VOLLSTÄNDIG abgeschlossen ist (und das können mehrere Ausbildungen/Lehrgänge sein, als nicht gleich nach der GA) können sie sich länger verpflichten.

Gründe sind (damit Sie nicht lange suchen müssen) :

- es gibt in der Mannschaftslaufbahn keine stufenweise Festsetzung der Dienstzeit wie in den höheren Laufbahnen
- der Dienstherr will damit möglichst verhindern, dass er einen SaZ für 8 oder 12 Jahre „an der Backe“ hat, der nach der GA keine weitere Dienstpostenausbildung absolviert hat (plötzlich und für alle unerwartet „Dienstplankrank“ wenn „Ausbildung  nass und kalt“ ansteht, nicht lehrgangstauglich weil bei Anreise krank … kann fortgesetzt werden).
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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Wie gesagt, saisonaler Wechsel (Sommer/Winter) ist u.U. durchaus drin. Ob es aber vor Ort möblierte Zimmer/Monteurszimmer/Ferienwohnunen o.ä. zum anmieten für mehrere Monate gibt oder vielleicht doch eine Stube in der Kaserne zur Verfügung gestellt werden kann wird hier niemand wissen der nicht gerade genau an dem Standort dient. Mit Glück steht in der sogenannten Heimschläferstube ein Bett für den Notfall, meist aber nur ein Spind für die Ausrüstung. Aber auch das sieht man erst vor Ort.
Täglicher Wechsel TG3/TG6 je nach Wetterlage und Laune ist nicht drin, weder gibt es dafür genug Stuben (im Fall der Fälle ja dann für jeden einzelnen Pendler) noch wird die Bw permanente Kontingentreservierungen in umliegenden Hotels/Pensionen/etc. vorhalten.

Bei 115km muss man aber auch nicht mit TG6 täglich pendeln (ist bei der Strecke sogar eher die Ausnahme wenn’s nicht grad komplett Autobahn ist). Kenne viele mit ähnlicher Distanz die sich per TG3/Trennungsübernachtungsgeld eine Wohnung am Dienstort genommen haben, Montag früh anreisen und dann z.B. mittwochs auf eigene Kosten zwischendurch heimfahren. Die sind unterm Strich dann eigentlich nur 2x/Woche einen kompletten Tag weg von zuhause(Dienstag, Donnerstag). Bei der Strecke hat man eh nicht viel von der Familie wenn man mit Puffer täglich um 5 Uhr losrumpelt, 18 Uhr wieder zuhause ist und 21 Uhr ins Bett fällt.


Und nochmal: Arbeitsweg ist Arbeitnehmersache, im Zivilen wie bei der Bundeswehr. Wenn einige wenige Arbeitgeber da kulanter als andere sind kann man das noch lange nicht als allgemeingültig voraussetzen. Den Weg hat man sich freiwillig ausgesucht, niemand wird gezwungen so weit zu fahren. Man kann umziehen, sich eine andere Stelle suchen, den angebotenen Dienstposten ablehnen usw…
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GrünHörn92

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Hier ein Textausschnitt BVA.Bund.de:

"Die tägliche Rückkehr zum Wohnort ist in der Regel zuzumuten, wenn beim Benutzen regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel die Abwesenheit von der Wohnung weniger als zwölf Stunden oder die benötigte Zeit für das Zurücklegen der Strecke zwischen Wohnung und Dienststätte und zurück weniger als drei Stunden beträgt."

Ich falle genau in diese Berechnung. Aber auch nur ganz knapp. 20 Minuten mehr Fahrtzeit und ich wäre drüber.

Darf ich mir dann trotzdem eine Wohnung anmieten? (§3TGV) Oder bin ich gezwungen weil es mir zuzumuten wäre (und ja der Großteil der Strecke ist Autobahn) dann auch zu Pendeln?

Das oben beschriebene gefällt mir ganz gut. Das könnte ich mir so in der Form auch vorstellen. Weil das Tägliche fahren geht halt an die Substanz. Ich bin Beruflich generell viel unterwegs/gewesen und weiß wie sich solche Strecken 2x am Tag ziehen können. Vor allem die Fahrt nach Dienstschluss kann sehr aufreibend sein.


Muss ich das ganze vor Dienstantritt beantragen oder melden?

Danke für die Aufschlussreichen Antworten
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KlausP

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Da ist die Rede von „regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln“ - also Bus und Bahn, und nicht das eigene Kfz. Dann nehmen Sie sich mal die entsprechenden infrage kommenden Fahrplänezur H“ne und rechnen Sie sich die Zeiten aus. Dann werden Sie wohl eher nicht darunter fallen.
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Da ist die Rede von „regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln“ - also Bus und Bahn, und nicht das eigene Kfz. Dann nehmen Sie sich mal die entsprechenden infrage kommenden Fahrplänezur H“ne und rechnen Sie sich die Zeiten aus. Dann werden Sie wohl eher nicht darunter fallen.

Ich habe die Strecke mit Falk berechnet. Bus und Bahn fahren diese Strecke zum Teil gar nicht erst bzw. ein Morgendlicher Dienstantritt ist gar nicht möglich.

Die Strecke würde mit Bus und Bahn zwischen 4 und 6 Stunden dauern... mit dem PKW zwei Stunden und ca. 40 Minuten.

Wie verhält es sich dann? PKW wird ja nicht für Berechnung zugrunde gelegt?

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KlausP

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Dann dürfte die tägliche Heimfahrt nicht zumutbar sein, weil Fahr- und Abwesnheitszeiten deutlich überschritten werden.
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Dann dürfte die tägliche Heimfahrt nicht zumutbar sein, weil Fahr- und Abwesnheitszeiten deutlich überschritten werden.

Ich habe gerade mal Telefoniert und ich solle mich für weitere Informationen bei einem Rechnungsführer melden. Am besten vor Ort wo es hingehen soll. Habe eine Telefonnummer bekommen. Geht aber keine dran aktuell.

Mir wurde gesagt das es so etwas wie Einzelfall Entscheidungen gäbe. Naja ich werde es später noch einmal versuchen. Ich gebe das Thema aber jetzt auf. Ich kann es doch nicht ändern. Es würde normalerweise alles vor Ort geklärt durch die oben erwähnte Person in meiner späteren Einheit.

Ist trotzdem Blöd das ganze im Vorfeld nicht geklärt zu wissen wie die Möglichkeiten aussehen.
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BulleMölders

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Wenn dann alles soweit geklärt ist, mache ich hier dicht.
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