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Autor Thema: Einverständnis des Arbeitgebers zur Ableistung einer Reservedienstleistung  (Gelesen 473 mal)

Chris2701

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Hallo liebe Kameraden,

ich hätte einmal eine Frage bezüglich der Einverstädnnis des Arbeitgebers zur Ableistung einer Reservedienstleistung.
Vor der COVID-19 Pandemie als auch während der COVID Pandemie im Jahr 2020-2021 habe zahlreiche RDLs absolviert.
Pro Kalenderjahr maximal ca. 3-4 Wochen und diese auf das Jahr verteilt. Ich bin einem großen Automobilkonzern beschäftigt und mein damaliger
Vorgesetzter hatte damals nie ein Problem mit der Absolvierung der RDLs. Wir haben immer die Zeiträume gemeinsam besprochen und dann war das ganze auch erledigt.
Er hat also auch seine Einverständnis dazu gegeben. Ich habe nun einen neuen Vorgesetzten der wie soll ich sagen etwas komplizierter ist.

Mein Truppenteil hat mir nun verschiedene Zeiträume für RDLs bzw. Lehrgänge im Q3/2024 und Q4/2024 mitgeteilt. Insgesamte Dauer aller Übungen maximal 4 Wochen und das auf die Monate
September-Dezember verteilt. Ich muss nun eine neue Einverständniserklärung des Arbeitgebers abgeben und da kommt das Problem.
Mein jetziger Vorgesetzer sagt, dass ich unbedingt benötigt werde in der Zeit von September-Dezember und er somit der Personalabteilung kein Einverständnis gibt dieses Formular auszufüllen.
Das ich noch einen Anspruch auf 10 Tage Bildungsurlaub habe dieses Kalenderjahr, welchen ich ja rein theoretisch auch im Zeitraum von September-Dezember nehmen könnte und er diesen nicht so leicht ablehnen kann. Dazu hat er sich nicht geäußert.

Die Personalabteilung hat mir diese Mail dazu gesendet und warte nun noch auf das Feedback von meinem Vorgesetzten:

Unternehmen sind nicht verpflichtet, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Reservedienstleistungen freizustellen; es gilt das Prinzip der Freiwilligkeit.
Es erfordert das schriftliche Einverständnis Ihres Vorgesetzten, dass Sie für den geplanten Zeitraum freigestellt werden." Was haltet ihr denn von dieser Aussage???



Soweit ich informiert bin benötigt mein Truppenteil die Einverständniserklärung eigentlich nicht, da die Zeiträume auch nur relativ kurz sind und die 6 Wochen pro Jahr nicht überschreiten.
Mein Vorgesetzer ist Ende Juni im Ruhestand also müsste ich eigentlich auch nur ein wenig warten.

Was würde denn passieren wenn ich dennoch ein Heranziehungsbescheid erhalten würde? Gibt es dann Ärger vom Arbeitgeber? Benachteiligt darf ich ja eigentlich nicht werden aufgrund der Einberufung bzw. Heranziehung. Ich weiß zwar, dass die Bw in der Regel nicht gegen den Willen vom Arbeitgeber heranzieht aber was ist denn wenn es tatsächlich so wäre. Das Arbeitsplatzschutzgesetz entfaltet ja dennoch seine Wirkung.

Vielen Dank für die Rückmeldung.








 
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doc.

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Wurde schon sehr oft diskutiert, Sachstand in Kürze:

- ja, "rechtlich" muß AG RDL bis zu 6 Wochen im Jahr sinngemäß akzeptieren, das darf nicht zu einer Kündigung führen
- Die KarrC sind nicht verpflichtet Dich zu einer RDL heranzuziehen, daher können KarrC oder TrT auf einem Einverständnis des AG durchaus bestehen, auch wenn das rechtlich nicht notwendig ist
- Wenn Du es soweit kommen läßt, dass der Heranziehungsbescheid da ist und Dein AG Einspruch einlegt, wird die Bw grundsätzlich nicht auf der Heranziehung bestehen und Du hast letztlich mit Deinem AG *und* dem TrT ein Problem.

Ergo: RDL ohne Einverständnis des AG ist schlicht unsinnig.

Auf die Idee mit dem Bildungsurlaub gehe ich mal nicht näher ein, die ist noch abwegiger als EU für die RDL einzusetzen...
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Sachbearbeite®

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Auf welcher Rechtsgrundlage sollte der Arbeitgeber Widerspruch gegen einen Heranziehungsbescheid einlegen?  ::)

Sonst stimme ich den Ausführungen zu. Und auf keinen Fall Bildungsurlaub für Reservistendienst nehmen! Denkbar ist Freistellung/Sonderurlaub ohne Fortzahlung des Entgeltes.
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doc.

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Auf welcher Rechtsgrundlage sollte der Arbeitgeber Widerspruch gegen einen Heranziehungsbescheid einlegen?  ::)

Auf dem Heranziehungsbescheid steht eine Telefonnummer... AG ruft dort an: "Sie haben meinem MA einen Heranziehungsbescheid geschickt, kommt gar nicht in die Tüte!" - KarrC: "Oh, ja, in dem Fall werden wir den Bescheid natürlich aufheben."

Nochmal: Die Bw verzichtet im Moment grundsätzlich darauf, gegen den Willen des AG oder des Reservisten auf der Heranziehung zu bestehen, obwohl sie das könnte. Da braucht es keine Rechtsgrundlagen.
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doc.

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Achja, ein Tipp vielleicht noch: Bei uns hat der Kdr tatsächlich angeboten, mit den Arbeitgebern zu sprechen, sollte es Probleme bei der "Freistellung zu RDL" geben. Und zumindest laut seiner Aussage hat das dazu geführt, dass in den Fällen wo das stattgefunden hat, es dann zu einem Einverständnis des AG kam.

Vielleicht könnte das ja Schule machen.
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Chris2701

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Danke für die Ausführungen! Natürlich werde ich kein Bildungsurlaub nehmen um eine RDL zu absolvieren. Ist auch nicht möglich, da ich dafür ja einen speziellen Anerkennungsbescheid benötigen würde.
Es ging mir nur darum, dass mein Vorgesetzter die Freistellung zur RDL im kompletten Q3 und Q4 nicht erlaubt (1 Woche im September, 2 Wochen im Oktober und 1 Woche im Dezember) ich aber Bildungsurlaub für beispielsweise einen Sprachkurs nutzen könnte. Er müsste ja alles komplett nicht genehmigen wenn ich tatsächlich unabkömmlich sein sollte.

Bei Kleinbetrieben und Kleinunternehmen könnte ich das noch verstehen, dass der Chef beim Karrierecenter anruft aber ich arbeite in einem großen Automobilkonzern und ich gehe nicht davon aus, dass mein Vorgesetzter der nicht einmal weiß was das Karrierecenter ist dort anruft und den Sachbearbeiter dazu bringen möchte den Bescheid aufzuheben. Da könnte ja jeder anrufen..... Ich würde das ziemlich unverschämt finden....Aber ich glaube das kommt dann auch auf den Sachbearbeiter im Karrierecenter an der sollte in dem Fall ja Rücksprache mit dem Reservisten halten.


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LwPersFw

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Auf welcher Rechtsgrundlage sollte der Arbeitgeber Widerspruch gegen einen Heranziehungsbescheid einlegen?  ::)


Der Arbeitgeber benötigt keine Rechtsgrundlage.

Grundlage ist die Selbstbindung der Bw.

Solange man den Reservisten nur auf freiwilliger Basis heranzieht...

... verpflichtet die Bw auch keinen Arbeitgeber einen Reservisten gegen seinen Willen freizustellen.


"7 Arbeitgeber und Reserve

701. Die Heranziehung zum Reservistendienst außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls erfolgt gem. politischer Vorgabe nur bei freiwilliger Bereitschaft des Reservisten/ der Reservistin und erfordert zusätzlich die Zustimmung der Arbeitgeberin/ des Arbeitgebers oder der Dienstbehörden für eine Beorderung."

Quelle: BMVg, Weisung für die Reservistenarbeit in den Jahren 2023 – 2025  vom 10. November 2022


Und in der Praxis gilt das nicht nur für die Beorderung als solches, sondern für jede Maßnahme von der das zivile Arbeitsverhältnis betroffen ist.

Das wissen viele Arbeitgeber und machen sie davon Gebrauch ... keine RDL. Punkt. Weil : politischer Wille!



wurde auch schon hier diskutiert...

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,50555.msg699111.html#msg699111

« Letzte Änderung: 25. April 2024, 21:36:35 von LwPersFw »
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

doc.

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Bei Kleinbetrieben und Kleinunternehmen könnte ich das noch verstehen, dass der Chef beim Karrierecenter anruft aber ich arbeite in einem großen Automobilkonzern und ich gehe nicht davon aus, dass mein Vorgesetzter der nicht einmal weiß was das Karrierecenter ist dort anruft und den Sachbearbeiter dazu bringen möchte den Bescheid aufzuheben. Da könnte ja jeder anrufen..... Ich würde das ziemlich unverschämt finden....Aber ich glaube das kommt dann auch auf den Sachbearbeiter im Karrierecenter an der sollte in dem Fall ja Rücksprache mit dem Reservisten halten.

Des Menschen Wille ist sein Himmelreich...Du kannst jetzt natürlich so lange an den Rahmenbedingungen feilen, dass Dein Argument verfängt.

Ich merke auch hier, dass der ganz einfache Grundsatz: "Keine RDL ohne Einverständnis des AG" nicht durchdringt. Es ist ja verständlich, dass man das will. Aber manchmal muss man halt einfach akzeptieren, dass man nicht alles haben kann. Im Moment habe ich Glück, dass mein AG hinter mir steht - das kann sich morgen ändern und dann ist die Priorität klar: solange sich die Rechtspraxis nicht ändert, kommt der Broterwerb zuerst.

Im Laufe der Zeit habe ich viele Kameraden kennengelernt, die von jetzt auf nachher nicht mehr an Übungen teilnehmen, weil sie entweder neue Firma oder neuen Chef haben.

Und selbst wenn die Bw aufgrund der politischen Situation die Gangart verschärft und bei beorderten Reservisten zwecks Inübhaltung auf den Heranziehungen besteht - wenn der AG das nicht will, hat er so viele Möglichkeiten mir Steine in den Karriereweg zu legen, dass eine Beorderung (solange die noch freiwillig ist) nicht vereinbar sein kann.
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thelastofus

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Zitat
das kann sich morgen ändern und dann ist die Priorität klar: solange sich die Rechtspraxis nicht ändert, kommt der Broterwerb zuerst.

So ist es (leider). Deswegen musste und habe ich auch alles ehrenamtliche hinschmeißen müssen:

-Feuerwehr nach über 20 Jahren auch als Führungskraft
-Rettungs und Sanitätsdienst
- und Heimatschutz.

Ist zwar alles schön und wichtig, aber das Geld kommt leider meist vom AG und nicht von BRK und FF.
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Unproomn

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Man muss aber wirklich auch mal sagen, dass die Anforderungen der Bundeswehr mitunter etwas realitätsfern sind. Wenn man bspw. im November eine Anfrage bekommt, ob man im Juni des nächsten Jahres drei Wochen am Stück üben kann, das bitte binnen 5 Tagen bestätigen soll und die Kameraden dann aber wenige Wochen später eine Info bekommen, dass man jetzt doch nicht benötigt wird...dann ist das auch eine Realitätsferne seitens der BW-Bürokratie. Dann darf man sich auch nicht wundern, wenn nur das übliche Klientel von Beamten, Selbstständigen und ihren Zivilberuf eher als notwendiges Übel Betrachtenden dauerhaft verfügbar ist.

Für meine HSchKp war das in der Vergangenheit so, dass es am Jahresende eine Jahresplanung gegeben hat, wo einem rechtzeitig Bescheid gegeben wurde, wann im kommenden Jahr eine Übung von 1-3 Wochen ansteht und wo man dann genügend Zeit hatte, das mit dem AG rechtzeitig durchzusprechen. Das ist transparent und angemessen für beide Seiten. Falls da irgendwann eine "Qualitätsoffensive" kommt, weil irgendwelche Stäbe denken, jeder Beorderte könne 2-3 Mal im Jahr 2 Wochen auf dem Truppenübungsplatz sein, nebenbei noch nSAK etc. pp. machen und dann natürlich auch noch bei irgendeinem Einsatz tatsächlich für mehrere Wochen Sicherungsaufgaben übernehmen und am besten binnen drei Wochen verfügbar sein...ja, dann selektiert man viele halt automatisch aus.
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