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Autor Thema: Einladung Bundestag Freistellung  (Gelesen 320 mal)

Majtan

  • Gast
Einladung Bundestag Freistellung
« am: 25. April 2024, 22:50:13 »

Hallo,
Ich bin offz truppendienst und wurde von einem Bundestagsabgeordneten für einen Informationsbesuch in den Bundestag eingeladen.
Kann dies mit Freistellung vom Dienst/sonderurlaub/o.ä geregelt werden oder muss ich mir dafür Urlaub nehmen?
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wolverine

  • Foren Linksverdreher
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Antw:Einladung Bundestag Freistellung
« Antwort #1 am: 25. April 2024, 23:15:36 »

Ist es eine private Veranstaltung oder ein dienstlicher Termin?
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Helft mit, dass es so bleiben kann

Bashy1

  • Gast
Antw:Einladung Bundestag Freistellung
« Antwort #2 am: 26. April 2024, 07:56:19 »

Wenn es nicht dienstlich ist: Nein

Und ein Offizier sollte befähigt sein sich diese Antwort selbständig, beispielsweise mit dem Studium der Vorschrift, zu erschließen!  ::)
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KlausP

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Antw:Einladung Bundestag Freistellung
« Antwort #3 am: 26. April 2024, 07:58:42 »

Ich geben mal ´ne Hilfestellung, als oller Spieß ist man ja nicht so: Soldatenurlaubsverordnung, Ausführungsbestimmungen dazu, Beamtensonderurlaubsverordnung (jsüa, die gilt auch für Soldaten)
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen
 

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