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Autor Thema: Zustimmung des Arbeitgebers  (Gelesen 149 mal)

LwPersFw

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Zustimmung des Arbeitgebers
« am: 26. April 2024, 06:18:31 »

Da die o.g. Fragestellung hier ja immer wieder tief und breit diskutiert wird ... pinne ich sie einmal an ...



Bereits seit Jahren ist gelebte Praxis, dass die Bw von Heranziehungen absieht, wenn der Arbeitgeber dies nicht möchte.

Der Arbeitgeber benötigt hierfür keine Rechtsgrundlage.

Grundlage ist die Selbstbindung der Bw - die bewusst und politisch gewollt von den bestehenden gesetzlichen Regularien abweicht.


Solange man den Reservisten nur auf freiwilliger Basis heranzieht...

... verpflichtet die Bw auch keinen Arbeitgeber einen Reservisten gegen seinen Willen freizustellen.


"7 Arbeitgeber und Reserve

701. Die Heranziehung zum Reservistendienst außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls erfolgt gem. politischer Vorgabe nur
bei freiwilliger Bereitschaft des Reservisten/ der Reservistin und erfordert zusätzlich die Zustimmung der Arbeitgeberin/
des Arbeitgebers oder der Dienstbehörden
für eine Beorderung."


Quelle: BMVg, Weisung für die Reservistenarbeit in den Jahren 2023 – 2025  vom 10. November 2022


Und in der Praxis gilt das nicht nur für die Beorderung als solches, sondern für jede Maßnahme von der das zivile Arbeitsverhältnis betroffen ist.

Das wissen viele Arbeitgeber und machen sie davon Gebrauch ... keine RDL. Punkt. Weil : politischer Wille!



wurde auch schon hier diskutiert...

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,50555.msg699111.html#msg699111



Dies kann man persönlich gut oder schlecht finden - es ändert aber nichts an dieser Praxis.

Hier hat die politische Führung und die Bundeswehr nicht den einzelnen Reservisten im Blick -- sondern die gesamte Arbeitgeberschaft und deren Blick auf das Reservistenwesen. (generalpolitische Erwägungen)

Dies bedeutet für den Einzelnen:

+ hat er/sie einen Arbeitgeber der den Reservedienst mitträgt und unterstützt ... gut so.

+ hat er/sie einen Arbeitgeber der den Reservedienst ablehnt und aktiv dies gegenüber der Bw artikuliert --- wird die Bw sich nicht gegen den Arbeitgeber stellen und keine Heranziehung durchführen.

ISSO


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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen
 

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