Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 10. Mai 2024, 00:42:26
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Beabsichtige Einstellung?  (Gelesen 373 mal)

GrünHörn92

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 42
Beabsichtige Einstellung?
« am: 27. April 2024, 15:41:55 »

Hallo,

warum wird eigentlich in der "Aufforderung zum Dienstantritt" weiterhin von einer Beabsichtigten Einstellung gesprochen?

Zumindest in der ersten Zeile. Weiter im Text sieht es so aus als ob die Einstellung schon Formal erfolgt wäre.

Ist die Einstellung nicht schon erfolgt?

grüße

Gespeichert

thelastofus

  • Gast
Antw:Beabsichtige Einstellung?
« Antwort #1 am: 27. April 2024, 15:52:11 »

Das ist halt einfach so eine Formulierung. Steht tlw. auch bei den Beamten so ähnlich auf den Schreiben, oder im zivilen.

Das Schreiben ist da, also wird mutmaßlich nix mehr passieren.
Gespeichert

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 29.539
Antw:Beabsichtige Einstellung?
« Antwort #2 am: 27. April 2024, 17:09:08 »

Die Einstellung ist erst erfolgt, wenn Sie Ihren Dienst zu dem im Schreiben genannten Termin tatsächlich vor Ort angetreten haben. Erscheinen Sie nicht zu diesem Termin in der genannten Einheit, kommt das Dienstverhältnis nicht zustande.
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

GrünHörn92

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 42
Antw:Beabsichtige Einstellung?
« Antwort #3 am: 27. April 2024, 19:34:21 »

Die Einstellung ist erst erfolgt, wenn Sie Ihren Dienst zu dem im Schreiben genannten Termin tatsächlich vor Ort angetreten haben. Erscheinen Sie nicht zu diesem Termin in der genannten Einheit, kommt das Dienstverhältnis nicht zustande.

Ok alles klar. Danke für die Info
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de