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Autor Thema: Studienplatz und Einzug  (Gelesen 989 mal)

xeroc

  • Gast
Studienplatz und Einzug
« am: 30. September 2006, 18:12:27 »

Hi ich wurde letztin gemustert und habe vergessen eine Frage zu stellen. Ich hoffe, dass ihr mir vlt weirterhelfen könnt. Ansonsten muss ich halt nochmal zum KWEA.

also es geht um folgendes:
Ich will an einer zivilen Uni studieren, zudem nicht verweigern. Jetzt ist die Frage, ob mich die BW einziehen kann, auch wenn ich schon eine feste Zusage habe von der Uni. In den infomaterialen steht, dass man als angehender Student nicht eingezogen wird, wenn das Kontingent bei der BW erschöpft ist.
Kann man also noch später eingezogen werden? oder heißt das einmal gesagt nicht zum Bund nie mehr zum bund.
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peppie

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  • Beiträge: 1.600
Re:Studienplatz und Einzug
« Antwort #1 am: 30. September 2006, 19:51:35 »

Du wirst auf jedenfall nach dem Studium eingezogen, wenn du nicht aus Gewissensgründen verweigerst.

Und ja, du kannst auch während des Studiums zum Wehrdienst herangezogen werden, was praktisch aber kaum stattfindet. Und,ja du kannst auch zum Wehrdienst herangezogen werden, obwohl du eine Studienplatzzusage hast, ABER wenn du zum 01.01.2007 herangezogen wirst obwohl du für den 01.04.2007 eine Zusage der Universität hast, dann ist die Uni verpflichtet dir den Studienplatz nach dem Wehrdienst wieder bereitzustellen.

Meine Informationen basieren auf sogenanntes "Hörensagen", also ich hab dafür keine Belege, aber für mich hört sich das Plausibel an. Wenn ich mich irre, korrigiert mich bitte denn ich will keine falschen Informationen verbreiten.
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Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

xeroc

  • Gast
Re:Studienplatz und Einzug
« Antwort #2 am: 30. September 2006, 20:16:43 »

joa kk hört sich auch für mich recht plausibel an. hab mir sowas auch schon gedacht
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bohnsdorfer

  • Gast
Re:Studienplatz und Einzug
« Antwort #3 am: 30. September 2006, 21:10:56 »

Hätte mal eine Frage:
Wenn ich eingezogen werden würde und zu diesem Zeitpunkt schon eine eigene Wohnung hätte, würde ich von der Bundeswehr Zuzahlungen bekommen und wenn ja, wie hoch, wenn ich noch einen Parnter habe? Und wie lange muss ich schon in der Wohnung wohnen um Zuzahlungen zu bekommen?
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