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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Jugendstrafe ersichtlich???  (Gelesen 13975 mal)

Heffernan187

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Jugendstrafe ersichtlich???
« am: 27. November 2006, 17:54:06 »

hallo,ich weiss es gibt schon viele threads zu diesem thema aber keines trifft direkt auf mein problem zu.

also,ich habe in meiner vergangenheit viel scheisse gebaut unter andren fahren ohne fahrerlaubnis,und auch körperverletzung!!
habe dadurch ende 2005 7 wochen jugenstarfe abgesessen.seitdem bin ich sauber habe mein leben komplett geändert.
jetzt ist meine sorge bei der eignungsfeststellung ob der psychologe meine ganzen jugenstarfen einsehen kann???
ich hab mich als saz8 beworben und habe auf dem antrag zu der frage "wurden sie schonmal verurteilt zu folgenden §........"darunter ist auch §für körperverletzung ich habe natürlich nein angekreuzt da ich mich natürlich von meiner besten seite zeigen will,um meine chancen nicht gleich ganz zu vernichten.
jetzt stellt sich mir natürlich die frage ob die da meine jugendstrafen sehen können???eigenlich sind die jugenstrafen doch nirgends vermerkt oder??

hoffe auf hilfe

mfg
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Timid

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Re: Jugendstrafe ersichtlich???
« Antwort #1 am: 27. November 2006, 18:27:34 »

Also, nur um das zusammenzufassen: Du hast mit voller Absicht den Antrag falsch ausgefüllt, da du dich "von deiner besten Seite" zeigen willst.

Ungeachtet der Tatsache, ob das Zentrum für Nachwuchsgewinnung Einblick in derartige Akten hat: Denkst du, dass das eine sonderlich kluge Entscheidung war? Du belügst damit die Bundeswehr schon, bevor du überhaupt bei dem Einstellungstest warst. Und nicht nur das, du stehst nicht zu deinen Fehlern der Vergangenheit, sondern du verheimlichst sie sogar!
Meinst du, dass du dich auf die Art "von deiner besten Seite" zeigst? Wäre es nicht vielleicht viel angebrachter, wenn du offen mit diesen "Dummheiten" umgehen würdest und bei einem Einstellungstest mit dem "Brustton der Überzeugung" behaupten kannst: "Ja, ich habe Mist gebaut, aber diese Phase liegt hinter mir"?

Denn so wirst du unter Umständen erpressbar - wenn es dir so unangenehm ist, dass du die Strafe verschweigst, könnte jemand an dich herantreten mit dem Anliegen, dich für was-auch-immer einzuspannen, mit der klaren Ansage, dass er deine "Verfehlung" andernfalls öffentlich machen könnte oder deinem Arbeitgeber/Dienstherrn offenbart. Folglich wirst du mit sowas zu einem Sicherheitsrisiko - etwas, wofür sich der MAD immer brennend interessiert ...


Wie auch immer: Wenn du Mist gebaut hast, solltest du dazu stehen. Andernfalls wirst du beim Psychologen im ZNwG ganz gewaltig auf die Nase fallen!
So, wie du es gemacht hast, ist es auf jeden Fall die denkbar schlechteste Variante ...
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wolverine

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Re: Jugendstrafe ersichtlich???
« Antwort #2 am: 27. November 2006, 18:32:09 »

Ein Führungszeignis für Behörden enthält auch die Jugendstrafen, die sonst nicht vermerkt werden. Und mit der Falschbeantwortung der Frage nach Verurteilungen und Ermittlungsverfahren liegt auch ein Einstellungsbetrug vor, der dazu führt, dass man während der gesamzten Dienstzeit fristlos ohne weitere Geld- und Sachbezüge entlassen werden kann, sofern das vergehen an das Tageslicht kommt.
Sie haben also aus Ihren vorherigen Fehlern soweit gelernt, dass Sie von KV zu Betrug umgestiegen sind. Eine wahrlich glaubwürdige und grundlegende Leuterung!
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Heffernan187

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Re: Jugendstrafe ersichtlich???
« Antwort #3 am: 27. November 2006, 19:07:12 »

ob das eine gute entscheidung war behalte ich mir mal vor,nur ist es so das mir mehrere leute gesagt haben mit zb körperverletzung hast du keinerlei chance!!
deswegen habe ich ja die frage gestellt weil wenn die meine delikte sehen hab ich mir ja schon selbst in den arsch getreten da ich auf dem antrag nein angekreuzt habe.
evtl.kann ich es noch abwenden indem ich dann sage das ich nicht alle § überprüft habe auf dem antrag da ja nicht die genauen bezeichnungen der jeweiligen $ da standen und der § für körperverletzung war einer der letzten in der reihe.
aber werden sie überhaupt meine "akte" anfordern wenn ich nein angekreuzt habe???

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peppie

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Re: Jugendstrafe ersichtlich???
« Antwort #4 am: 27. November 2006, 19:13:39 »

aber werden sie überhaupt meine "akte" anfordern wenn ich nein angekreuzt habe???

Ja, Wieso sollten Sie das nicht tun? Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
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Zitat
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StOPfr

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Re: Jugendstrafe ersichtlich???
« Antwort #5 am: 27. November 2006, 20:01:22 »

ob das eine gute entscheidung war behalte ich mir mal vor,nur ist es so das mir mehrere leute gesagt haben mit zb körperverletzung hast du keinerlei chance!!

Wenn Dir andere Leute schon gesagt haben, dass Du mit Körperverletzung keine Chance hast, dann hätte Dir klar sein müssen, wie wichtig diese Fragen sind.
Eine falsche Antwort ist keine Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Dir und der Bundeswehr: Ein SaZ wird Vorgesetzter und übernimmt Verantwortung. Wie stellst Du Dir das vor, wenn Du mit einer Lüge startest?
Mach deutlich, dass Du Dich beim Beantworten der Fragen geirrt hast und steh zu Deinem Lebenslauf, den Du ändern willst. Vielleicht hast Du noch einen Versuch.     
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Huey

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Re: Jugendstrafe ersichtlich???
« Antwort #6 am: 27. November 2006, 20:20:17 »

Ich sage es mal so: Du kannst (und wirst m.M.n.) damit aus dem Bewerbungsverfahren rausfliegen.
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Andi

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Re: Jugendstrafe ersichtlich???
« Antwort #7 am: 27. November 2006, 22:17:25 »

Nach Einsicht in das Führungszeugnis wird das Bewerbungsverfahren beendet sein. Auf Grund des Sachverhaltes wird auch keine weitere Bewerbung möglich sein. Bin ehrlich gesagt froh, dass deine Unehrlichkeit in diesem Fall zu 100% dafür sorgen wirst, dass ich dich nie als SaZ oder FWDL sehen muss.
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Timid

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Re: Jugendstrafe ersichtlich???
« Antwort #8 am: 27. November 2006, 22:50:16 »

nur ist es so das mir mehrere leute gesagt haben mit zb körperverletzung hast du keinerlei chance!!

Es kommt immer drauf an - wenn du den Prüfern vermitteln kannst, dass du aus den entsprechenden Vorfällen gelernt hast und sowas nie wieder passieren wird, dann wird auch etwas wie eine Verurteilung wegen Körperverletzung kein großen Hindernis für eine Einstellung sein. Wenn dir das nicht gelingt, erfolgt natürlich eine frühzeitige Abreise vom Test.

Zitat
deswegen habe ich ja die frage gestellt weil wenn die meine delikte sehen hab ich mir ja schon selbst in den arsch getreten da ich auf dem antrag nein angekreuzt habe.

In der Tat, durch ein einziges Kreuzchen hast du dir den Weg zur Bundeswehr quasi für alle Zeiten selber verbaut.

Zitat
evtl.kann ich es noch abwenden indem ich dann sage das ich nicht alle § überprüft habe auf dem antrag da ja nicht die genauen bezeichnungen der jeweiligen $ da standen und der § für körperverletzung war einer der letzten in der reihe.

Womit für die Bundeswehr dann feststeht, dass du unaufmerksam warst beim Ausfüllen des Antrags. Vielleicht tauchen dann ja noch an anderen Stellen "versehentlich" falsche Angaben auf?

Zitat
aber werden sie überhaupt meine "akte" anfordern wenn ich nein angekreuzt habe???

Wenn sich die Bundeswehr nur auf die Angaben ihrer Bewerber/Soldaten/Zivilangestellten verlassen würde, bräuchte man sowas wie das "Führungszeugnis für Behörden", Anfragen an das Verkehrszentralregister oder die Sicherheitsüberprüfungen nicht ...
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Heffernan187

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Re: Jugendstrafe ersichtlich???
« Antwort #9 am: 28. November 2006, 03:32:06 »

ich hab die einladung aber schon bekommen und vielleicht habe ich ja noch eine möglichkeit die sache aufzuklären,sie werden doch sicher alles prüfen bevor sie eine einladung senden und unnötig geld fürs zug ticket ausgeben oder?`


mfg
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wolverine

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Re: Jugendstrafe ersichtlich???
« Antwort #10 am: 28. November 2006, 07:44:45 »

Eine Überprüfung kann dauern, da dort immer mehrere unterschiedliche Behörden beteiligt sind und jede ihren eigenen Dienstweg hat. Mir sind einige Fälle bekannt, in denen Falschangaben erst nach Jahren herauskamen und dann das von mir geschilderte Ergebnis brachten! Meistens wird dann der Beschwerdeweg bemüht ("Ich war jetzt ...Jahre im Dienst und werde fristlos entlassen. Was soll ich jetzt machen?"), allerdings ebenso häufig ohne Erfolg.

"Ich habe die §§ nicht geprüft" ist eine denkbar schlechte Ausrede, da unter nahezu jedem Formular der Bw die sog. "Teufelsklausel" steht "Ich versichere die Richtigkeit der oben gemachten Angaben...Unterschrift" und Fahrlässigkeit damit ausscheidet.
« Letzte Änderung: 30. November 2006, 17:22:19 von wolverine »
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madu

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Re: Jugendstrafe ersichtlich???
« Antwort #11 am: 28. November 2006, 09:44:52 »

...seitdem bin ich sauber habe mein leben komplett geändert...

nein, hast du nicht..., denn

Zitat
habe auf dem antrag zu der frage "wurden sie schonmal verurteilt zu folgenden §........"darunter ist auch §für körperverletzung ich habe natürlich nein angekreuzt da ich mich natürlich von meiner besten seite zeigen will,

hier hast du schon wieder gelogen...

ich denke schon aus diesem grund bist du raus aus dem rennen..
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Thriller89

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Re: Jugendstrafe ersichtlich???
« Antwort #12 am: 28. November 2006, 15:26:58 »

...seitdem bin ich sauber habe mein leben komplett geändert...

nein, hast du nicht..., denn

Zitat
habe auf dem antrag zu der frage "wurden sie schonmal verurteilt zu folgenden §........"darunter ist auch §für körperverletzung ich habe natürlich nein angekreuzt da ich mich natürlich von meiner besten seite zeigen will,

hier hast du schon wieder gelogen...

ich denke schon aus diesem grund bist du raus aus dem rennen..


Es gibt einen Unterschied zwischen Körperverletzung und einer Lüge, die nur aus der Sorge begründet ist, jetzt nach dem Lebenswandel nicht mehr genommen zu werden. Denn er kann sein Leben "komplett geändert" haben, was aber eine solche Lüge nicht ausschließen muss, da sie in einem ganz anderem Verhältnis zu seinem bisherigen Leben steht. D.h. irgendwo war es ja eine strebsame und nicht böse gemeinte Lüge. Sie hat keinem wirklichen Schaden zu fügt und wie gesagt, war sie nur aus der Verzweiflung und der Angst begründet, nicht geglaubt oder verstanden zu werden. Lange Rede kurzer sinn: man kann  daran jetzt nicht pauschal beurteilen, dass er sein Leben nicht verändert hätte.

Was das Verschweigen bzw. die Lüge angeht, war es natürlich dennoch der falsche Weg.

Ich fand es halt nur etwas hart, dass ihr ihn für eigentlich "gute Beweggründen", so verurteilt und absolut nur die negativen Aspekte erkennen wolltet. Ihr solltet auch mal die "guten Seiten" erkennen.

Soviel von meiner versteckten Anwaltsseite ^^

Gruß
Andreas
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Timid

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Re: Jugendstrafe ersichtlich???
« Antwort #13 am: 28. November 2006, 16:15:31 »

...seitdem bin ich sauber habe mein leben komplett geändert...

nein, hast du nicht..., [...]

So pauschal würde ich das nicht sagen - ja, er hat (nochmal) Mist gebaut. Aber deswegen muss die Aussage mit dem komplett geänderten Leben noch lange nicht falsch sein ;)

D.h. irgendwo war es ja eine strebsame und nicht böse gemeinte Lüge.

Es war vor allem eine undurchdachte Lüge! Wenn ich Mist gebaut habe (das fängt bei "Kleinigkeiten" wie dem Wiederholen eines Schuljahres an, und hört bei Straftaten auf), ist das für die Bundeswehr, wie für jeden anderen Arbeitgeber auch (!!), kein großes Problem, solange es "im Rahmen" geblieben ist und man aus seinen Verfehlungen gelernt hat. Mit selbstsicherem und ehrlichem Auftreten kann man beim Vorstellungsgespräch/Eignungstest wieder viel (eventuell durch diese "Verfehlungen") verlorenen Boden gutmachen.

Verschweige ich es aber, dann ist das unehrlich dem Arbeitgeber gegenüber, der von solchen Sachen - besonders bei der Bundeswehr, wo es in vielen Dingen um sehr sicherheitsrelevante Aspekte geht - einfach wissen muss.

Auf sowas könnte man, auch als "Ungedienter", von selber kommen, wenn man sich mal länger mit dem Thema "Bundeswehr", ihren Aufgaben etc. befasst hat ;)  Das dann auf "andere" zu schieben ist zwar sehr bequem, allerdings entbindet implizites und subjektives Wissen Anderer nicht davon, den eigenen Kopf zu benutzen - oder einfach beim Wehrdienstberater nachzufragen, wie es denn mit einer Jugendstrafe aussieht!

Zitat
Sie hat keinem wirklichen Schaden zu fügt und wie gesagt, war sie nur aus der Verzweiflung und der Angst begründet, nicht geglaubt oder verstanden zu werden.

Es ist (momentan) noch niemandem Schaden entstanden (außer dem Threadersteller).
WENN der Threadersteller aber den Eignungstest bestehen sollte, weil er z.B. weiterhin nichts von der Strafe erzählt und sich die Überprüfung des Führungszeugnisses (wie von wolverine geschrieben) aus welchen Gründen auch immer bis über den Einstellungstermin hinaus verzögern sollte, dann tritt das ein, was ich weiter oben schon geschildert habe: Er wird erpressbar (da er bei einem "Auffliegen" der Lüge ziemlich schnell die Uniform an den Nagel hängen kann), was wer-auch-immer ausnutzen könnte. Damit entsteht ein enormes Sicherheitsrisiko ...

Kleine Ursache, große Wirkung ;)

Zitat
Lange Rede kurzer sinn: man kann  daran jetzt nicht pauschal beurteilen, dass er sein Leben nicht verändert hätte.

Da gebe ich dir Recht.
Aber den möglichen Einstellungsbetrug kann man recht pauschal als "riesengroßer Mist" beurteilen ...

Zitat
Ich fand es halt nur etwas hart, dass ihr ihn für eigentlich "gute Beweggründen", so verurteilt und absolut nur die negativen Aspekte erkennen wolltet.

Nur schützen auch "gute Beweggründe" nicht vor den Konsequenzen, wenn man Mist macht ;)

Zitat
Ihr solltet auch mal die "guten Seiten" erkennen.

Die da wären?
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Andi

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Re: Jugendstrafe ersichtlich???
« Antwort #14 am: 28. November 2006, 16:23:16 »

Es gibt einen Unterschied zwischen Körperverletzung und einer Lüge, die nur aus der Sorge begründet ist, jetzt nach dem Lebenswandel nicht mehr genommen zu werden.

Ja, der Unterschied besteht darin, dass der Straftatbestand ein anderer ist. Wie wolverine schon in seinem ersten Beitrag in diesem Threat geschrieben hat!
Das Ziel der Lüge ist die Einstellung als Soldate auf Zeit! Wenn das kein "rechtswidriger Vermögensvorteil" gemäß §263 StGB sein soll, dann weiß ich es auch nicht mehr:

"(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.[...]"

Alles klar soweit Herr "Rechtsanwalt"?
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