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Autor Thema: Stottern  (Gelesen 2729 mal)

Stefan H.

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Stottern
« am: 15. Januar 2007, 11:20:34 »

Hallo,

Hätte eine frage? ich bin stotterer, will aber jetzt zur Bundeswehr.
Wie ist das bei der Musterung, hab ich da eine chance,
oder brauch ich es erst garnicht versuchen?

Mfg Stefan H.
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Dennis812

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Re: Stottern
« Antwort #1 am: 15. Januar 2007, 12:23:26 »

Das kann man dir hier nicht zu 100% beantworten. Aber gemäß AGG (das sicher auch bei der BW gelten sollte) dürften dir keine Nachteile entstehen.
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mib

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Re: Stottern
« Antwort #2 am: 15. Januar 2007, 13:07:02 »

Ich denke nicht, dass das Gleichbehandlungsgesetz für den Musterungsprozess bei Einstelllung / Aufnahme des Wehrdienstes überhaupt greift (wenn, dann als 'erlaubte Benachteiligung').

Stottern ist als gesundheitliche Einschränkung (psychisch und oder physisch) eingestuft (siehe ZDV 46/1) und führt je nach Schwere zur Ausmusterung.

Wie Dennis schon andeutete, wird Dir eine verbindliche Antwort nur der Musterungsarzt geben können.
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StOPfr

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Re: Stottern
« Antwort #3 am: 15. Januar 2007, 16:03:51 »

Ob das Gleichbehandlungsgesetz im Bw-Einstellungs- bzw. Musterungsverfahren greift, wird in Einzelfällen möglicherweise erst die Rechtsprechung verbindlich klären.
Dass Stottern aber als gesundheitliche Einschränkung gilt ist unbestritten. Je nach Schwere der Beeinträchtigung - festzustellen durch den Musterungsarzt - ist tatsächlich eine Ausmusterung möglich bis wahrscheinlich.
« Letzte Änderung: 15. Januar 2007, 16:33:38 von StOPfr »
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mailman

  • Gast
Re: Stottern
« Antwort #4 am: 19. Januar 2007, 18:06:12 »

Schönes Schlußwort. Daher ist hier zu.
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