Autor: Bezügerechnerin
« am: 04. Juli 2017, 13:46:52 »Hallo
Der Erwerb eines Abschlusses oder Ende einer Umschulung hat keinen Einfluss auf den Anspruch der ÜG. Dieser bleibt bestehen.
Sofern das weitere Einkommen nicht im Rahmen einer BFD-Maßnahme oder aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst stammt hat es keinen Einfluss auf die Höhe der ÜG. Das bedeutet eine Kürzung erfolgt nicht.
Die *Hinzuverdienstgrenze* von damals 15 % der letzten Dienstbezüge ist bereits 2015 weggefallen.
75 % ÜG verbleiben in deinem Fall also.
LG
Der Erwerb eines Abschlusses oder Ende einer Umschulung hat keinen Einfluss auf den Anspruch der ÜG. Dieser bleibt bestehen.
Sofern das weitere Einkommen nicht im Rahmen einer BFD-Maßnahme oder aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst stammt hat es keinen Einfluss auf die Höhe der ÜG. Das bedeutet eine Kürzung erfolgt nicht.
Die *Hinzuverdienstgrenze* von damals 15 % der letzten Dienstbezüge ist bereits 2015 weggefallen.
75 % ÜG verbleiben in deinem Fall also.
LG