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Zusammenfassung

Autor: Bezügerechnerin
« am: 04. Juli 2017, 13:46:52 »

Hallo  :)

Der Erwerb eines Abschlusses oder Ende einer Umschulung hat keinen Einfluss auf den Anspruch der ÜG. Dieser bleibt bestehen.
Sofern das weitere Einkommen nicht im Rahmen einer BFD-Maßnahme oder aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst stammt hat es keinen Einfluss auf die Höhe der ÜG. Das bedeutet eine Kürzung erfolgt nicht.
Die *Hinzuverdienstgrenze* von damals 15 % der letzten Dienstbezüge ist bereits 2015 weggefallen.

75 % ÜG verbleiben in deinem Fall also.

LG
Autor: FlashFlop
« am: 04. Juli 2017, 12:16:09 »

Hallo Kameraden,

aktuell befinde ich mich noch in einer Umschulung, diese ist Feb. 2018 abgeschlossen. Aktuell bekomme ich bis zum 31.08.2018 noch die Übergangsgebührnisse. Ändert sich das nicht nach Abschluss der Umschulung, oder bleibt dieses wirklich so bestehen? Das beziehe ich ein volles Gehalt plus die 75% Übergangsgebührnisse?

Vielen Dank im voraus.
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