Autor: StOPfr
« am: 03. September 2010, 17:31:12 »Die AGA war in der Diskussion (Wehrrechtsänderungsgesetz); eventuell gibts eine Verkürzung auf zwei Monate. Die Verwendung in der Zeit danach hängt von der Stammeinheit ab: Zwischen Geschäftszimmer und Strippenziehen ist alles möglich...
Als FWDL, wahrscheinlich nicht unter FWDL15, ist durchaus mit Einsatzvorbereitungen zu rechnen. Dies immer dann wenn die Stammeinheit auch tatsächlich Einsatzkräfte stellt. Wenn nicht, läuft der Dienstbetrieb "normal" weiter.
Als FWDL, wahrscheinlich nicht unter FWDL15, ist durchaus mit Einsatzvorbereitungen zu rechnen. Dies immer dann wenn die Stammeinheit auch tatsächlich Einsatzkräfte stellt. Wenn nicht, läuft der Dienstbetrieb "normal" weiter.