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Zusammenfassung

Autor: SkbNd
« am: 16. August 2021, 10:03:00 »

Guten Tag, ich wurde versetzt, meine Versetzungsverfügung hat eine vorausl. Verwendungsdauer von 3 Jahren.
Ich beziehe TG6.
Nun meine Frage zur steuerlichen Behandlung:
Bei "Unbefristete Maßnahmen oder zeitl. Befristung von mehr als 48 Monaten (erste Tätigkeitsstätte)" ist TG6 ab dem 1. Tag steuerpflichtig. Handelt es sich bei mir um das? Oder ist mein TG steuerfrei da zeitlich befristet und weniger als 48 Monate?

LG
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