Autor: ulli76
« am: 01. Januar 2018, 15:10:03 »Das BGFT bietet sich an, um recht unproblematisch in die Community rein zu kommen. Über die Gruppe findet man auch Kontakt zu anderen Marschgruppen, denen man sich anschließen kann.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
wenn man keine Ahnung hat oder die Frage nicht gelesen hat, dann kann man einfach keine zutreffende Antwort geben.
Wenn daran Soldaten der Bundeswehr in Uniform teilnehmen wollen/sollen, dann geschieht dies grundsätzlich geschlossen im Rahmen einer offiziellen Bundeswehr-Delegation.
Da es offenbar eine Delegation des VerbResBw gibt, die an diesem Berner Marsch teilnimmt, muss der Delegationsleiter diesen Antrag dem FwRes des für dieses Vorhaben durchführenden Landeskommandos zuleiten
Für nicht beorderte Res geschieht das dann über den zuständigen FwRes seines LKdo, für beorderte Res über den BeordTrTl.
(Es ist aus meiner Sicht nur "schade", dass z. B. hier SKA nicht dafür sorgt, dass tatsächlich ein "Delegationsleiter" vor Ort festgelegt wird - derzeit kann es passieren, dass es mehrere "Teil-" Delegationsleiter gibt (einer pro LKdo z. B.) und ggf. noch "Einzelteilnehmer").
Naja, auch verständlich als Wunsch - nur hätte dieser elegantionsleiter natürlich viel zu koordinieren und das bei Res über das eigene LKdo hinweg.
und ggf. "erwartet" ja der ausländische Gastgeber so etwas wie einen einheitlichen Leiter der Soldaten einer Nation.
So tritt man z. B. beim NISC nach Staat an, und der "Leiter" meldet alle "seine" Soldaten.
Das Antragsverfahren dauert aber und auf Einladung ist es deutlich einfacher-
mein Tipp: Nimm in zivil dran teil und mach dich auf die Suche nach dem sog. BGFT
Wenn daran Soldaten der Bundeswehr in Uniform teilnehmen wollen/sollen, dann geschieht dies grundsätzlich geschlossen im Rahmen einer offiziellen Bundeswehr-Delegation.
Eine Teilnahme an diesem Marsch in Uniform ist allerdings nur dann zulässig, wenn Sie als offizieller Teilnehmer der Bundeswehr daran teilnehmen würden. Denn für diese Personen würde der zuständige Bearbeiter eine Uniformtragegenehmigung für das Ausland einholen.