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Zusammenfassung

Autor: Bomi
« am: 20. August 2018, 21:49:45 »


+ ich fange zum 01.10 an
+ bin dann 26
+ Da ich Frau und Kinder habe


Ich gehe einmal davon aus, dass "Frau und Kind" verheiratet bedeutet.

Achten Sie darauf, dass Ihnen auf der "Aufforderung zum Dienstantritt" aus diesem Grund die Umzugskostenvergütung (UKV)
gemäß dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG) nicht zugesagt wird.


Sobald Sie dann ab Dienstantritt mindestens 30 km von Ihrem Wohnort aus verwendet werden, sind Sie dauerhafter Trennungsgeldempfänger.


Während der Grundausbildung und bei Lehrgängen wird man Ihnen eine unentgeltliche Unterkunft stellen.

Dazwischen ... wenn Sie sich in der Stammeinheit aufhalten ... ebenfalls ... da Sie Trennungsgeldempfänger sind.

Sollte Ihre Stammeinheit Ihnen keine unentgeltliche Truppenunterkunft stellen können...

...erhalten Sie einen standortbezogenen Geldbetrag, um sich z.B. ein möbliertes Zimmer/eine kleine Wohnung anzumieten.

Zusätzlich zu Trennungsgeld, ggf. dem Unterkunftsbetrag, erhalten Sie pro Monat zwei Reisebeihilfen für die Fahrt nach Hause.

Näheres zu diesem Thema erfahren Sie während der Grundausbildung.

Siehe auch den Anhang.



Ob Sie dann, auch nach abgeschlossener Ausbildung, dauerhaft pendeln wollen ... müssen Sie mit Ihrer Frau besprechen...


Super vielen dank! Damit haben Sie mir erheblich weiter geholfen.
Autor: LwPersFw
« am: 20. August 2018, 06:16:07 »


+ ich fange zum 01.10 an
+ bin dann 26
+ Da ich Frau und Kinder habe


Ich gehe einmal davon aus, dass "Frau und Kind" verheiratet bedeutet.

Achten Sie darauf, dass Ihnen auf der "Aufforderung zum Dienstantritt" aus diesem Grund die Umzugskostenvergütung (UKV)
gemäß dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG) nicht zugesagt wird.


Sobald Sie dann ab Dienstantritt mindestens 30 km von Ihrem Wohnort aus verwendet werden, sind Sie dauerhafter Trennungsgeldempfänger.


Während der Grundausbildung und bei Lehrgängen wird man Ihnen eine unentgeltliche Unterkunft stellen.

Dazwischen ... wenn Sie sich in der Stammeinheit aufhalten ... ebenfalls ... da Sie Trennungsgeldempfänger sind.

Sollte Ihre Stammeinheit Ihnen keine unentgeltliche Truppenunterkunft stellen können...

...erhalten Sie einen standortbezogenen Geldbetrag, um sich z.B. ein möbliertes Zimmer/eine kleine Wohnung anzumieten.

Zusätzlich zu Trennungsgeld, ggf. dem Unterkunftsbetrag, erhalten Sie pro Monat zwei Reisebeihilfen für die Fahrt nach Hause.

Näheres zu diesem Thema erfahren Sie während der Grundausbildung.

Siehe auch den Anhang.



Ob Sie dann, auch nach abgeschlossener Ausbildung, dauerhaft pendeln wollen ... müssen Sie mit Ihrer Frau besprechen...
Autor: S1NCO
« am: 19. August 2018, 11:08:18 »

Naja, fest werden die ja gar nicht eingeplant, bis zum Ende ihrer Zeit in Pfullendorf.

Also er tritt jetzt nicht den Dienst in Pfullendorf an und weiss, er kommt in die 2./- in Zweibrücken.
So wie das eben bei den normalen FA´s in den anderen FA/UA-Btl der Fall ist.

Bei denen festigt sich das ganze erst im Laufe der Zeit.
Pfullendorf stellt eh deutlich über den Bedarf ein, da immer wieder einige Ausfallen.

Kameraden mit denen ich auf Englisch waren, waren im vierten Dienstjahr (Also schon Fw), fertig mit der Ausbildung in Pfullendorf und wussten immer noch nicht sicher wo sie landen werden.
Die beiden FschJgRgt sind aber gerade was Feldwebel angeht auch wirklich sehr gut aufgestellt.
Es will ja auch gefühlt jeder Fallschirmjäger oder Feldjäger werden  ::).

Ich glaube hier gehts eher um die Pipeline-Ausbildung die dort in einer der Inspektionen durchgeführt wird.

Aber der TE soll erstmal in aller Ruhe seinen Dienst antreten und schauen wie ihm das ganze überhaupt gefällt.
Autor: ulli76
« am: 19. August 2018, 11:04:03 »

Kann es sein, dass er in die EGB-Kompanie eingeplant ist und dann später entschieden wird, ob es EGB wird oder nicht?

Gerade was EGB angeht, gibt es unterschiedliche Modelle: Früher der EGB-Zug für den man sich beworben hat und wo man erst nach dem erfolgreichen Auswahlverfahren angenommen wurde. Inzwischen wohl auch EGB- Kompanien, in die man regulär eingeplant wird und wo alle in die Pipeline gehen.  Und wenn ich das noch richtig mitbekommen habe, ist EGB nicht auch eine Befähigung des Btl/Rgt?
Es gab/gibt wohl auch Unterschiede zwischen Seedorf und Zweibrücken wie das gehandhabt wurde.
Autor: wolverine
« am: 19. August 2018, 01:32:50 »

Meint er vielleicht das EFV? ???
Autor: S1NCO
« am: 18. August 2018, 21:59:07 »

Fällst du vorerst mal nicht, keine Sorge.
Autor: Bomi
« am: 18. August 2018, 21:57:07 »

Vermute mal fast der TE mein den Feldwebel spezielle Operationen, das ist aber das Ziel für alle FA´s in Pfullendorf.

Kommando zurück.
Habe gerade noch einmal den Nachrichtenverlauf durchstöbert und gesehen das er sagt das dort die Egb gemacht wird und es sein könnte das ich da mit rein falle! Sorry das ich gerade ein paar Leute verwirrt habe.
Autor: S1NCO
« am: 18. August 2018, 21:54:24 »

Vermute mal fast der TE mein den Feldwebel spezielle Operationen, das ist aber das Ziel für alle FA´s in Pfullendorf.
Autor: Bomi
« am: 18. August 2018, 21:51:56 »

Und in dem Einplanungsvermerk steht dann was von EGB?

Habe die Papiere gerade zuhause. (Bin im Urlaub  ;D ). Werde morgen mal genau schreiben was dort steht.
Autor: Bomi
« am: 18. August 2018, 21:50:25 »

Jop. Da ich damit gar nichts Anfangen konnte habe ich einen Freund gefragt gehabt. Und der erklärte mir das dann. War in dem Moment sehr überfordert muss ich erlich zugeben.
Autor: KlausP
« am: 18. August 2018, 21:44:02 »

Und in dem Einplanungsvermerk steht dann was von EGB?
Autor: Bomi
« am: 18. August 2018, 21:42:25 »

Habe mich ganz normal für einen Platz als Fw Fallschirmjäger beworben. Musterung etc alles ordnetlich absolviert und mit dem Platz bzw Schreiben dann nach Hause gefahren.
Autor: Pericranium
« am: 18. August 2018, 20:36:46 »

Dann warten Sie mal ab, wie schnell sich Optionen in Luft auflösen oder andere sich auftun..  ::)

Ja das habe ich jetzt schon dem öfteren gehört. Aber wie schaut das dann wirklich in diesem Moment aus. Da ich einen Platz in Pfullendorf für eine Ausbildung zum Egb Fallschirmjäger bekommen habe. Kann sich das jetzt noch so ändern wenn ich jetzt nichts verhaue oder ähnliches?

Ich frage mich sowieso wie das genau abläuft. Vielleicht können sie mich da aufklären?  :D

Wie haben Sie den Platz für EGB denn bekommen? Ist es mittlerweile nicht mehr so, dass man sich dafür nur aus der Truppe heraus bewerben kann?
Autor: Bomi
« am: 18. August 2018, 20:12:19 »

Dann warten Sie mal ab, wie schnell sich Optionen in Luft auflösen oder andere sich auftun..  ::)

Ja das habe ich jetzt schon dem öfteren gehört. Aber wie schaut das dann wirklich in diesem Moment aus. Da ich einen Platz in Pfullendorf für eine Ausbildung zum Egb Fallschirmjäger bekommen habe. Kann sich das jetzt noch so ändern wenn ich jetzt nichts verhaue oder ähnliches?

Ich frage mich sowieso wie das genau abläuft. Vielleicht können sie mich da aufklären?  :D
Autor: Jens79
« am: 18. August 2018, 15:03:44 »

Dann warten Sie mal ab, wie schnell sich Optionen in Luft auflösen oder andere sich auftun..  ::)
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