Autor: F_K
« am: 13. November 2019, 15:43:16 »@ ulli76:
Off topic:
Also ja, Deine Aussage ist richtig, trifft für die "Nutzung" innerhalb der BW aber nur bedingt zu ...
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Zitat
Wie häufig im militärischen Sprachgebrauch der Bundeswehr (wie überhaupt häufig im Amtsdeutsch) wird der Fugenlaut („Genitiv-s“ oder „Fugen-s“) formal nicht verwendet und die Schreibweise „Offizieranwärter“ der Schreibweise „Offiziersanwärter“ vorgezogen.[1][2] In der zivilen Umgangssprache im gesamten deutschen Sprachraum, informell auch in den deutschen Streitkräften, ist die Nutzung des Fugen-s mittlerweile ebenso üblich wie dessen Nichtgebrauch.[A 1] Laut Duden sind beide Formen zulässig.[3]
Also ja, Deine Aussage ist richtig, trifft für die "Nutzung" innerhalb der BW aber nur bedingt zu ...