Autor: miguhamburg1
« am: 04. Dezember 2018, 18:38:47 »Eine Reise in ehemalige Ostblockstaaten, die nicht der NATO angehören, sollte von jedem Soldaten bei seinem zuständigen S 2 angezeigt werden. Außerdem sollten sich Reisende bei unsicher erscheinenden oder unbekannten Reiseländern generell die Reisehinweise des Auswärtigen ASmtes durchlesen und sich ggf. in die Krisenvorsorgeliste eintragen, damit die deutschen Behörden im Notfall wissen, wo sich deutsche Staatsangehörige aufhalten.
Unterliegt man einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit mit einer Ü 2 oder Ü 3, muss eine Reise in die Ukraine vorab beim zuständigen S 2 gemeldet werden (derartige Reisen müssen nämlich auch in dem Antrag auf Ü 2/3 angegeben werden.
Unterliegt man einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit mit einer Ü 2 oder Ü 3, muss eine Reise in die Ukraine vorab beim zuständigen S 2 gemeldet werden (derartige Reisen müssen nämlich auch in dem Antrag auf Ü 2/3 angegeben werden.