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Zusammenfassung

Autor: tank1911
« am: 14. März 2019, 18:00:19 »

Zitat
Manchmal: Mit 9 Soldaten kann man 4 x 3 marschieren - mit 2 blinden Rotten - mehr geht immer.

Nein.

Die Vorschrift ist da eindeutig:

401. Auf Befehl bilden Gruppen sowie kleinere Abteilungen bis zu 12 Soldaten
• die „Linie zu einem Glied“ oder
• die „Reihe“,
stärkere Abteilungen
• die „Linie “ oder
• die „Marschordnung“

Linie zu einem Glied / Linie für das Antreten
Linie / Marschordnung für das Marschieren

Damit werden kümmerliche Gebilde, wie eine Marschordnung von 10 Soldaten mit 2 blinden Rotten ausgeschlossen. Eine Linie mit zwei Gliedern ist nicht vorgesehen.
Autor: F_K
« am: 14. März 2019, 07:05:12 »

Berichtigung: Streiche 9, setze 10.
Autor: RefüPerser d.R.
« am: 14. März 2019, 06:51:07 »

Leitungslösung::

Stabsoffiziere raustreten,

Das ist immer ne gute Lösung ! 8)
Autor: F_K
« am: 13. März 2019, 21:28:57 »

Leitungslösung::

Stabsoffiziere raustreten, der Hptm führt die Truppe von A nach B - dann darf der drüber nachdenken, welche Formation ...

Manchmal: Mit 9 Soldaten kann man 4 x 3 marschieren - mit 2 blinden Rotten - mehr geht immer.
Ansonsten in Linie zu einem Glied, mit 2 Gliedern geht bei ungeraden Zahlen ja nicht ... kommt halt auf den Entschluss an ...
Autor: Kestrel
« am: 13. März 2019, 21:17:37 »

Lustig, dass jetzt zwei Themen über Formaldienst gleichzeitig laufen...

Im Prinzip kann beides richtig sein: Grundsätzlich werden alle Kommandos im Formaldienst aus der Grundstellung heraus gegeben - die Quelle dafür wurde genannt. Die gleiche Vorschrift gibt aber in den Anlagen auch die Antrete- und Marschformationen vor - und dabei die festen Plätze bis einschließlich KpChef.

Die Frage lautet also, ob der jeweilige Fhr vor Ort beim Formaldienst in der Formation eingetreten mitmarschiert (Kommandos kommen aus der Formation heraus; anders geht es gar nicht) oder "außerhalb" der Formation mitmarschiert - dann kann und muss er gem. Vorschrift in die Grundstellung gehen. Ein gutes Beispiel für den ersten Fall ist der Einmarsch einer Komapnie im Rahmen eines Appells, gute Beispiele für den zweiten Fall ist die Ausbildung im Formaldienst oder das Verlegen einer (Teil-) Einheit vor / nach einem Appell von A nach B ohne dass der BtlKdr diesem Treiben zusieht...
Autor: ulli76
« am: 13. März 2019, 19:49:42 »

Damals zu meiner Zeit als AGA-Ausbilder haben wir es so gehandhabt, dass bei Marsch im Gleichschritt, Antreten etc. der Vorgesetzte in Grundstellung gegangen ist. Ja, das geht auch aus der Bewegung. Der Vorgesetzte kann auch seitlich stehen.

Beim Marsch ohne Tritt wurden die Kommandos aus der Bewegung gegeben.

War irgendwie praktikabel. Vermutlich ist es falsch, weil wir Sanis eh alles irgendwie anders machen.
Autor: Rekrut84
« am: 13. März 2019, 19:17:56 »


@F_K
Quelle:
A2-221/0-0-1280
205. Die Vorgesetzten sollen beim Kommandieren soweit vor der Front stehen, dass sich die
Truppe im Blickfeld befindet. Kommandos sind in Grundstellung und mit lauter, deutlicher Stimme zu
geben.

Ja ich gebe zu, dass das beim Marsch für z.B. den eingetretenen Kompaniechef (vor seiner Kompanie) nicht praktikabel ist. Für einen Zugdienst aber ohne weiteres möglich ist!


Also für mich ergibt sich doch schon logisch, dass das nicht im Marsch gelten kann, sondern nur beim antreten oder im Stand.
Wenn der Zug marschiert müsste sonst der Kommandierende VOR den Zug sprinten, sich umdrehen und den gesamten Zug überblicken, in Grundstellung gehen und Kommandos geben. („... soweit vor der Front stehen, dass sich die Truppe im Blckfeld befindet.“)
Autor: F_K
« am: 13. März 2019, 16:00:38 »

@ Wonka:

Naja, nach "Studium" der Vorschrift und Diskussion der Anwendungsfälle haben Andi / andere und ich doch eher einen gemeinsamen Standpunkt.

Eine (deutlich) unterschiedliche Auslegung sehe ich nicht.

Grundsätzlich ist es aber gut, es so zu machen, wie der (eigene) Vorgesetzte es haben möchte.
Autor: Wonka
« am: 13. März 2019, 15:56:41 »

Offensichtlich wird die Vorschrift an unterschiedlichen Standorten unterschiedlich ausgelegt im großen und ganzen kann man glaub ich sagen das es wohl mehr darauf ankommt wie es am Standort oder in der Einheit von der Mehrheit der Soldaten gehandhab wird dem zur Folge werde ich mir angewöhnen beim Kommandos geben in grundstellung zu gehen zumindest bis ich irgend wo hin versetzt werde wo es anders gemacht wird :)
Autor: F_K
« am: 13. März 2019, 14:40:32 »

@ Andi und alle:

Gut, die Quelle habe ich nun gelesen und inhaltlich verstanden.

Ich sehe da allerdings keine so großen Differenzen zwischen Andis Praxis und meinem Handeln.

Anmerkung zu refü:
Es ergibt sich aus der Dienstaufsichtspflicht und dem Ausbildungskonzept, dass man die Mehrzahl der Soldaten "sehen" können muss - und daher z. B. auf dem Antreteplatz auch ggf. "stehen bleibt" und die Truppe um sich "rotieren" lässt - dass habe ich auch so gemacht.

Nutzt man allerdings ein "Verlegen" in der Kaserne zur Verbesserung / Vertiefung des Formaldienstes, "verlegt" man selber halt auch ...
Autor: Andi
« am: 13. März 2019, 14:13:31 »

Ich kenne keine Quelle, die für Befehle oder Kommandos ein "Stillgestanden" des Befehlenden vorschreibt.

Wurde hier ja schon genannt:

Auszug: "Kommandos sind in Grundstellung und mit lauter, deutlicher Stimme zu geben." Die Vorschrift enthält keine Ausnahme für den marschierenden Befehlenden, also machen. Beim Marsch "Ohne Tritt" wird dies in der Praxis vernachlässigt, beim Marsch im Gleichschritt sieht man das aber sehr wohl.

Da ist Satz 205 aus der A2-221/0-0-1280.

Aber es gilt eben auch Satz 208: "Im Gelände gibt es grundsätzlich keinen Formaldienst." Also findet die eben angesprochene Regelung nur im Formaldienst selbst Anwendung.

Beispiel: Ich bilde im Gruppenrahmen Formaldienst aus, "Anfangsausbildung", daher ist eine "Anzählen" noch notwendig ("Links, zwo, drei, vier", erst bei jedem Schritt, dann bei jedem Zweiten, ggf. nochmal, dann bei jedem Dritten ...).

Müßte man da im Stillgestanden bleiben, wäre die Gruppe schnell verschwunden, Ausbildung wäre so nicht möglich ...

Du bist nicht der erste Vorgesetzte, der vor dieser Herausforderung stand und wohl auch nicht der letzte. Ich für meinen Teil kann sagen, dass ich damit nie ein Problem hatte - dafür gibts ja Schwenkungen und laute Stimme.

Beim eingetretenden Führer muss wohl die Logik herhalten: Will man die spezifischere Anweisung zu einem bestimmten Verhalten - in diesem Fall die vorgeschriebene Marschordnung - einhalten, so muss der Führer der Formation seine Kommandos aus dem Marsch heraus geben.

Gruß Andi
Autor: RefüPerser d.R.
« am: 13. März 2019, 14:06:04 »


@F_K
Quelle:
A2-221/0-0-1280
205. Die Vorgesetzten sollen beim Kommandieren soweit vor der Front stehen, dass sich die
Truppe im Blickfeld befindet. Kommandos sind in Grundstellung und mit lauter, deutlicher Stimme zu
geben.

Ja ich gebe zu, dass das beim Marsch für z.B. den eingetretenen Kompaniechef (vor seiner Kompanie) nicht praktikabel ist. Für einen Zugdienst aber ohne weiteres möglich ist!
Autor: F_K
« am: 13. März 2019, 13:59:16 »

Ich kenne keine Quelle, die für Befehle oder Kommandos ein "Stillgestanden" des Befehlenden vorschreibt.

Beispiel: Ich bilde im Gruppenrahmen Formaldienst aus, "Anfangsausbildung", daher ist eine "Anzählen" noch notwendig ("Links, zwo, drei, vier", erst bei jedem Schritt, dann bei jedem Zweiten, ggf. nochmal, dann bei jedem Dritten ...).

Müßte man da im Stillgestanden bleiben, wäre die Gruppe schnell verschwunden, Ausbildung wäre so nicht möglich ...

Auch gibt der "Vorne" eingetretene Btl -/ Kp / Zg Führer seine Kommandos während des Marsches - weil sich sonst seine Position zu seinem "Verband" ändern würde ...
Autor: Andi
« am: 13. März 2019, 13:47:19 »

Dann nenne doch bitte Quellen ... ist doch grober Unfug, extra stehen zu bleiben, um dann zu laufen.

Ist aber eben vorschriftenkonform und für den Formaldienst auch völlig angemessen. Beim Leistungs- oder Eingewöhnungsmarsch im Zugrahmen und in Formation kann man darauf sicherlich verzichten.

Gruß Andi
Autor: F_K
« am: 13. März 2019, 13:28:57 »

@ Wonka:

Dann nenne doch bitte Quellen ... ist doch grober Unfug, extra stehen zu bleiben, um dann zu laufen.

(Kann man zwar machen, aber "Leitungslösung" ist es, je nach Situation, sicherlich nicht ...)
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