Ich kenne keine Quelle, die für Befehle oder Kommandos ein "Stillgestanden" des Befehlenden vorschreibt.
Wurde hier ja schon genannt:
Auszug: "Kommandos sind in Grundstellung und mit lauter, deutlicher Stimme zu geben." Die Vorschrift enthält keine Ausnahme für den marschierenden Befehlenden, also machen. Beim Marsch "Ohne Tritt" wird dies in der Praxis vernachlässigt, beim Marsch im Gleichschritt sieht man das aber sehr wohl.
Da ist Satz 205 aus der A2-221/0-0-1280.
Aber es gilt eben auch Satz 208: "Im Gelände gibt es grundsätzlich keinen Formaldienst." Also findet die eben angesprochene Regelung nur im Formaldienst selbst Anwendung.
Beispiel: Ich bilde im Gruppenrahmen Formaldienst aus, "Anfangsausbildung", daher ist eine "Anzählen" noch notwendig ("Links, zwo, drei, vier", erst bei jedem Schritt, dann bei jedem Zweiten, ggf. nochmal, dann bei jedem Dritten ...).
Müßte man da im Stillgestanden bleiben, wäre die Gruppe schnell verschwunden, Ausbildung wäre so nicht möglich ...
Du bist nicht der erste Vorgesetzte, der vor dieser Herausforderung stand und wohl auch nicht der letzte. Ich für meinen Teil kann sagen, dass ich damit nie ein Problem hatte - dafür gibts ja Schwenkungen und laute Stimme.
Beim eingetretenden Führer muss wohl die Logik herhalten: Will man die spezifischere Anweisung zu einem bestimmten Verhalten - in diesem Fall die vorgeschriebene Marschordnung - einhalten, so muss der Führer der Formation seine Kommandos aus dem Marsch heraus geben.
Gruß Andi