Autor: LwPersFw
« am: 31. Mai 2018, 18:17:32 »
... nur eingestellt werde Weil ein Arzt geschrieben hat das Schutzzeit nix bringt und ich nie wieder Arbeitsfähig/Dienstfähig werde
...wahrscheinlich.
Wenn Sie überhaupt nicht mehr dienstfähig sind, also noch nicht einmal mindestens 30 %, werden Sie nicht eingestellt...
Und wenn Sie auch nicht mehr arbeitsfähig sind, werden Sie wohl auch keine normale zivile Beschäftigung aufnehmen können...
Für Sie ist also die vorrangige Frage:
+ könnten Sie noch zu mindestens 30 % z B. eine Bürotätigkeit in der Bw ausüben ?
+ könnten Sie gesundheitlich noch eine zivile Beschäftigung ausüben ?
Dessen ungeachtet was das Ergebnis ist, stellen Sie umgehend einen schriftlichen Antrag bei der Koordinierungsstelle !
Bitten Sie darum, da nunmehr gerichtlich festgestellt wurde, dass Ihre Schädigung auf einem Einsatzunfall basiert,
1. dass Sie in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art eingestellt werden;
2. dass Sie, bei erfolgreicher Duchführung der Probezeit, zum Berufssoldaten ernannt werden.
Lesen Sie bitte einmal im Anhang das Kapitel 3
Beachten Sie vor allem die in der Nr. 302 genannten Fristen...
2 Jahre...
10 Jahre...
6 Monate...
Bzgl. des Berufsschadensausgleichs empfehle ich u.a. eine Beratung beim "Weissen Ring"