ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatDie Reserve" (A2-1300/0-0-2) 2054:
,,Darüber hinaus ist eine Einverständniserklärung der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers/ des Dienstherrn bei Überschreiten der Dauer von RD von sechs Wochen im Kalenderjahr [...] erforderlich."
Zitatdass die Zustimmung des AG in diesem Fall nicht notwendig istDas hatten wir aber schon öfters, dass nicht gegen den Willen der AG einberufen wird, auch wenn formal "nicht notwendig".
ZitatBis zu 30 Werktagen bzw. 42 Tagen inkl. den Wochenenden (6 Wochen) pro Kalenderjahr kannst du Dienst leisten auch OHNE die Zustimmung deiner Schulleitung.