Autor: KlausP
« am: 12. September 2016, 10:43:37 »Außerdem sitzt nur ein kleiner Teil der Bw-Beamten auf Dienstposten, die im V-Fall zu Soldaten-Dienstposten werden.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
Für mich stellt sich nun die Frage, in wie weit die Feststellung der Beamtentauglichkeit nun den Status als nicht wehrfähig - also der Aufmunterung T5, tangiert?