Autor: Gast0101
« am: 24. August 2020, 16:39:06 »Ich bin mir nicht ganz sicher, ob Sie wissen, was "pauschal" bedeutet. Zudem ist es immer schlau, Sätze auch bis zum Ende zu lesen, denn falsch ist diese Aussage ganz sicher nicht.
Die in der Broschüre als "maßgeblich" aufgeführten Studiengänge sind allesamt Ingenieurstudiengänge, darauf habe ich hingewiesen. An keiner Stelle habe ich bezweifelt, dass nicht auch andere Studiengänge möglich (und üblich) sind und insofern auch auf die (auch in der Broschüre angegebene) Vergleichbarkeit hingewiesen.
Die Zuordnung der Studiengänge zu den wehrtechnischen Fachgebieten ist allerdings Sache der Einstellungsbehörde und wenn man in erster Linie diese Broschüre zu Rate zieht und davon ausgeht, dass diese die Inhalte der relevanten Vorschriften korrekt und vollständig wiedergibt, wäre für jeden nicht in der Broschüre aufgeführten Studiengang eine "Vergleichbarkeitsprüfung" erforderlich. Dass die "Vergleichbarkeit" häufig bejaht oder ggf. in der Vergangenheit auch eine andere Zuordnung maßgeblicher Studiengänge zu den wehrtechnischen Fachgebieten erfolgt ist habe ich ebenfalls nicht bezweifelt...
Die in der Broschüre als "maßgeblich" aufgeführten Studiengänge sind allesamt Ingenieurstudiengänge, darauf habe ich hingewiesen. An keiner Stelle habe ich bezweifelt, dass nicht auch andere Studiengänge möglich (und üblich) sind und insofern auch auf die (auch in der Broschüre angegebene) Vergleichbarkeit hingewiesen.
Die Zuordnung der Studiengänge zu den wehrtechnischen Fachgebieten ist allerdings Sache der Einstellungsbehörde und wenn man in erster Linie diese Broschüre zu Rate zieht und davon ausgeht, dass diese die Inhalte der relevanten Vorschriften korrekt und vollständig wiedergibt, wäre für jeden nicht in der Broschüre aufgeführten Studiengang eine "Vergleichbarkeitsprüfung" erforderlich. Dass die "Vergleichbarkeit" häufig bejaht oder ggf. in der Vergangenheit auch eine andere Zuordnung maßgeblicher Studiengänge zu den wehrtechnischen Fachgebieten erfolgt ist habe ich ebenfalls nicht bezweifelt...