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Zusammenfassung

Autor: NoahsRaven
« am: 22. Juli 2020, 13:32:57 »

Zitat
... und einmal einen Bescheid von 1997 ( nicht wehrdienstfähig) ...

Und deshalb vermute ich, dass darüber keine Unterlagen mehr vorliegen, weder in Andernach noch beim Nachfolger des KWEA NB.


Habe eben in NB angerufen
Es ist genauso wie du es sagtest
die uNterlagen lagen nur 10 Jahre vor.
Autor: KlausP
« am: 22. Juli 2020, 12:21:30 »

Zitat
... und einmal einen Bescheid von 1997 ( nicht wehrdienstfähig) ...

Und deshalb vermute ich, dass darüber keine Unterlagen mehr vorliegen, weder in Andernach noch beim Nachfolger des KWEA NB.
Autor: NoahsRaven
« am: 22. Juli 2020, 12:04:22 »

Welches Kreiswehrersatzamt war damals für die Musterung zuständig?

Irgendwo im Forum habe ich mal gelesen, dass die Musterungsunterlagen von nicht wehrdienstfähig Gemusterten nicht zur Verfilmung geschickt sondern nach einer bestimmten Frist vernichtet wurden/werden.

Verantwortlich war KWEA Neubrandenburg, ich kann mich aber noch erinnern das ich zwischenzeitlich woanders hingeschickt wurde zu einer Nachuntersuchung(?). ich meine der Ort war Torgelow.

PS: ich habe auch zwei Bescheide,
einmal einen Musterungsbescheid von 1996 (wehrdienstfähig mit Einschränkungen )
und einmal einen Bescheid von 1997 ( nicht wehrdienstfähig)

Grüße Stefan
Autor: KlausP
« am: 21. Juli 2020, 20:40:22 »

Welches Kreiswehrersatzamt war damals für die Musterung zuständig?

Irgendwo im Forum habe ich mal gelesen, dass die Musterungsunterlagen von nicht wehrdienstfähig Gemusterten nicht zur Verfilmung geschickt sondern nach einer bestimmten Frist vernichtet wurden/werden.
Autor: NoahsRaven
« am: 21. Juli 2020, 20:25:03 »

Der TE war ja NIE Soldat, sondern "nur" wehrpflichtig, aber untauglich gemustert.
Also gab es nur die Musterungsunterlagen (keine G Akte), die vermutlich dem Umbau der KWEAs zum Opfer gefallen sind.

Mal pauschalisiert nachgefragt: ich bin Ossi der damals "kurz" nach der Wende auf den Gebiet der ehemaligen DDR gemustert wurde.
Kann es sein das damals für mich noch ein anderes Archiv zuständig ist?
Meine Mutter hat (zu DDR-Zeiten) die Akten meines Vaters an ganz anderer Stelle angefordert.

MFG Stefan
Autor: F_K
« am: 21. Juli 2020, 16:13:23 »

Der TE war ja NIE Soldat, sondern "nur" wehrpflichtig, aber untauglich gemustert.

Also gab es nur die Musterungsunterlagen (keine G Akte), die vermutlich dem Umbau der KWEAs zum Opfer gefallen sind.

Ein Einzelschicksal.

(Radschlag für die Nachwelt: Besser mal eine Kopie mehr zur Verfügung haben, als später "nichts").
Autor: KlausP
« am: 21. Juli 2020, 16:08:39 »

Sie waren Soldat?

Wenn bei Ihrer Entlassung Ihre Einheit oder der damalige SanBereich oder das damals zuständige KWEA die G-Akte nicht ordnungsgemäß zurück geschickt haben, dann kann dort in Andernach nichts vorliegen.
Autor: NoahsRaven
« am: 21. Juli 2020, 15:43:43 »

Hi,

habe gerade Post bekommen vom Institut für Präventivmedizin der Bundeswehr.
Ich stell mal das Schreiben hier als Bild dein nur so der Authenzität wegen.
Wieso zum HEnker ahben eigentlich alle Medizinischen Einrichtungen  keien Unterlagen von vor 2000 mehr von mir?

Haben die Angst vor was ;)
Autor: F_K
« am: 15. Juli 2020, 22:15:20 »

LwPersFw hat natürlich Recht.

Aber das Recht muss eingefordert werden - auf dem "normalen" Dienstweg wird die G Akte immer vefsiegelt und der Soldat hat keinen Zugriff aufs Original.
Autor: LwPersFw
« am: 15. Juli 2020, 21:29:14 »

Zitat
Ich weiß nicht, ob Du einen Anspruch auf einen Auszug deiner G-Akte hast.

Das Recht hat jeder Soldat.

Und bei Wunsch nicht nur Teile , sondern die gesamte Akte.

Wobei unter bestimmten Bedingungen die Kopien zu bezahlen sind.

Ergibt sich aus § 29 SG "Personalakte" i.V.m. § 110 BBG "Auskunft".

Autor: Maj a.D.
« am: 15. Juli 2020, 11:29:46 »

Hi,

im ich wurde 1996 gemustert, und letztlich erst im im zweiten Durchgang als dienstuntauglich eingestuft.
Warum genau habe ich mich bereits mehrmals im Leben gefragt, aber mir nie die Mühe gemacht nachzufragen ob die Bundeswehr dazu Unterlagen hat und diese auch rausgibt.
Aus einem aktuellem Anlass will ich dies nun aber doch tun und frage mich ob die nach 24 Jahren überhaupt noch Akten von mir zu liegen haben.
Und wohin muss ich mich wenden, an den Standort an dem ich gemustert wurde oder wie hier im Forum schonmal erwähnt an:
nstitut für Präventivmedizin der Bundeswehr
Auskunftsersuchen
Aktienstraße 87
56626 Andernach

Ansprechstelle zur Erteilung von Auskünften aus Gesundheitsunterlagen
Telefon: 02632 / 9462 - 2101
Fax: 02632 / 9462 - 2105


MFG Stefan


PS: Für die hier im Forum verwendeten Captchas muss man nen Bundeswehrsehtest mit 1+ absolviert haben, oder?

Ich weiß nicht, ob Du einen Anspruch auf einen Auszug deiner G-Akte hast.

Für meine geplante dauerhafte Beorderung in einem KVK muss ich nach meiner Pensionierung vor einigen Jahren noch mal medizinisch begutachtet werden. Ich hab jetzt vom zuständigen KarrC (Medizinischer Dienst) Post bekommen, um einer Einsichtnahme in die G-Akte zuzustimmen.

Mit meiner Schweigepflichtentbindung wird jetzt eine Kopie der G-Akte aus dem Archiv gezogen und dann direkt zum KarrC geschickt. Ich selber bekomme die Akte nicht in die Hand.
Autor: Al Terego
« am: 14. Juli 2020, 13:12:31 »

Nennt man diese Akte wirklich Gesundheits-Akte
Ja
Gibt es ein Musterschreiben?
Nein, wozu auch, es handelt sich doch nur um einen Dreizeiler, dafür brauchst Du sicher kein Muster.
Autor: Aurignacien
« am: 14. Juli 2020, 13:08:35 »

Nicht dass ich wüsste. Ich habe damals lediglich den Grund der Anforderung, meine PK und eine Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht im Schreiben erwähnt.
Autor: NoahsRaven
« am: 10. Juli 2020, 18:29:13 »

hi,

Danke erst mal.

Nennt man diese Akte wirklich Gesundheits-Akte oder hat die nen anderen offiziellen Namen?
Gibt es ein Musterschreiben?

MFg Stefan
Autor: Aurignacien
« am: 10. Juli 2020, 12:16:37 »

Ja, ich habe genau die selbe Erfahrung gemacht. Eine schriftliche Anfrage reichte aus und mir wurden Befunde (von 2006) problemlos zugesandt.
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