Ich fasse mal zusammen (und berichtigt mich mal wenn ich da was vielleicht völlig verkehrt auffasse mir haben da paar Punkte im Ausgangsthread gefehlt)
a) Normalerweise werden die alten Übungen überhaupt nicht gebraucht. Denn man fängt "eigentlich" von vorne an. Was sollen denn "Neueinsteiger" sonst machen?
b) Wenn man dann in die G36 Regelung rein schaut findet man in der aktuellen Regelung auf Seite 91:
das komplette Ausbildungsprogramm welches benötigt wird im AGSHP >
Dieses
muss vorab geschossen sein.
(Ja auch ich als Schießausbilder, alt mit jahrelang Leitender auf diversen Schießbahnen wurde bei Umschulung auf Schießausbilder, neu durch dieses Programm gejagt > Hat auch nicht geschadet und grade als Ausbilder weiß man dann den kompletten Ablauf)
Trennung >>> Und wenn ich es Recht verstanden habe um den Punkt geht es jetzt?
Denn sie müssen dann im folgenden sowieso mit G-GL1 gemäß Ausbildungsprogramm anfangen denn diese ist die GRUNDvorraussetzung für alle weiteren G-GLxx und G-NB Übungen.
Haben Sie denn mit denen angefangen?
Oder Direkteinstieg G-NB-I > was eigentlich nicht geht.
Denn G-NB-I hat Vorraussetzung G-GL1 erfüllt. Punkt. (da 2007 sicher noch nicht geschossen > Keine Vorraussetzung außer sie haben die G-GL-1 angefangen jetzt das stand leider nicht im Anfangspost)
So Lösungsansatz
natürlich NUR wenn der AGSHP Nachweis fehlt >
Sollte die G-GL1 fehlen > NOCHMAL von Vorne wenn man rein nach Vorschrift geht denn die G-NB1 darf kein Datum VOR der G-GL1 haben
Sie haben ja sicherlich von xxxx - 2007 jedes Jahr ihre IGF Leistungen erbracht > G36-S9(Wü) war da noch Pflicht für Mannschafter bis UmP (außer Sani und Offz ich weiß
) >
Die G36-S9-(WÜ) hatte als Grundvorrausetzung die Sichere Handhabung der Handwaffe welche mit den ganzen G36-S1 - G36-xxx nachgewiesen wurden > ERGO > haben sie irgendwo einen Nachweis über die G36 IGF Leistung (S1, PersonalFw, Grundakte) dann dienstliche Erklärung > Habe am um letzmalig meine G36 IGF Leistung erfüllt > G36 S9 Wü hat gemäß (Regelung Schießen mit Handwaffen raussuchen > NICHT Schießausbildung mit Handwaffen) folgende Vorrausetzungen > Käse erledigt.
Lösungsansatz ist aber keine rechtliche, juristisch unanfechtbare Lösung falls jetzt gleich der Rechtsberater oder Hobbyjurist um die Ecke kommt > es ist lediglich ein Möglichkeit des Handelns.
Sicherer wäre der Ansatz gewesen das komplette Programm ordentlich durchzuführer > KEIN Angriff gegen den Threadersteller > Das muss sich absolut der Leitende auf die Agenda schreiben. Jemanden ohne Vorraussetzung an einem Schießen teilnehmen lassen > "doof" gelaufen bzw grundsätzlich falsch.
Ja ich weiß die Leitenden müssen mittlerweile ein Haufen Zeug prüfen (Helm, Schießbrille, Schießvorraussetzung, Trockentraining vorab) aber das ist nunmal so.
PS:
Das ist so mein Ding aber kurzer Hinweis > Es gibt kein NSAK mehr > Es ist nämlich kein "Neues SchießausbildungsKonzept" mehr sonder das heißt gemäß Regelung schon seit einiger Zeit "Schießausbildung mit Handwaffen"
Dieses NSAK ist nur leider immernoch im Kopf da der Befehl (2015 wars glaub Generalinspekteur Bw) bis heute nicht von allen umgesetzt wurde sich umschulen zu lassen.
Deswegen springen immernoch Soldaten rum die nach der "Schießen mit Handwaffen > Für Reservisten und Nicht umgeschultes Personal" eine extra Behandlung beim Schießen nötig machen.