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Autor: Lexus
« am: 19. September 2007, 17:00:26 »

Danke, für die schnelle Antwort. Damit ist dann der Gang zum Kwea sicher.
Autor: Timid
« am: 19. September 2007, 16:55:44 »

ich würde mich gerne Verpflichten lassen

Da es sich um einen freiwilligen Akt handelt, kann man sich nicht verpflichten lassen - man verpflichtet sich höchstens selbst ;)

Zitat
Auf der Seite der Bundeswehr steht das mann nicht Vorbestraft sein darf, worunter ja auch eine bewährungsstrafe fällt.

Was so nicht stimmt. Es gibt bestimmte Bedingungen, ab wann eine Vorstrafe den Bewerber von der Ernennung zum Zeit- oder Berufssoldaten ausschließt, aber man ist nicht automatisch durch eine einfache Vorstrafe von diesen Laufbahnen ausgeschlossen. Sie erhöhen auf der anderen Seite die Wahrscheinlichkeit, genommen oder überhaupt zum Eignungstest eingeladen zu werden, nicht gerade ...

Bewerben kannst du dich natürlich. Allerdings wage ich zu bezweifeln, dass du vor Ablauf der Bewährungsstrafe den Dienst antreten dürftest.
Autor: Lexus
« am: 19. September 2007, 16:46:12 »

Hallo zusammen,

ich würde mich gerne Verpflichten lassen, habe aber vor kurzem eine Bewährungsstrafe erhalten. Auf der Seite der Bundeswehr steht das mann nicht Vorbestraft sein darf, worunter ja auch eine bewährungsstrafe fällt. Nun ist meine Frage ab es trotzdem möglich wäre als Soldat auf Zeit genommen zu werden. Danke schonmal im vorraus für die Antworten.

MFG

Lexus
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