Bekommst du Trennungsgeld bzw wird deine Wohnung anerkannt? Dann solltest du Trennungsgeld bekommen und nichts für die Stube zahlen. Der Anrechnungsbeitrag, der dein Brutto erhöht, beibt aber meines Wissens bis 25. Da kennen sich hier aber einige besser aus.
Zum Führerschein:
Bei Bedarf bekommst du den Lehrgang B Anfänger. Danach 6 Wochen CE und danach 2 Wochen G. Ob du aber wirklich so ausgebildet wirst und wann Lehrgangsplätze frei sind, siehst du erst später.
Meine Wohnung ist aufjedenfall anerkannt, da ich bereits den Mietvertrag abgeben sollte, während des EAV und mir dies anschließend bescheinigt worden ist.
Allerdings steht dort nichts von Trennungsgeld, sondern lediglich von einer Umzugskostenvergütung, oder beläuft sich das auf das selbe?
Denn in dem Schreiben "Anforderung der Dienststelle" wird genannt, dass kein Umzug zugesagt wird.
Daher gehe ich dann mal doch davon aus, dass ich Trennungsgeld beziehen kann (Hoffentlich)