Autor: Andi
« am: 07. Juni 2018, 10:23:10 »Ich denke darum geht es auch gar nicht. Wichtig ist durchaus, dass der Trennungsgeldberechtigte die Wahl hat ob er heim fährt oder nicht und er wenn er am Standort verbleibt eben Anspruch auf den entsprechenden Trennungsgeldsatz hat.
Gruß Andi
Gruß Andi