Autor: p4uLe83
« am: 08. November 2021, 12:04:13 »Got it, vielen Dank. War bisher nicht relevant, könnte ja aber nicht… viel Erfolg beim Abschluss des Verfahrens!
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
Wieso Eingabe?
Erstmal Sachverhalt klären, ggf. Beschwerde, dann Weitere ...
@Meck1990:Die wissen bescheid, juckt bloß keinen. Wird drauf rauslaufen das ich/wir nochmals eine Eingabe schreiben werden. Anscheinen ist das nicht mehr anders gewollt.
Dein Stammtruppenteil muss sich darum kümmern.
Denen sollte aber der Nachweis für die Vergütung für besondere zeitliche Belastung des Einsatztruppenteils dann schon vorliegen.
In diesem Fall ist es recht einfach, die Begründung der entsprechenden Änderung des USG in der zugehörigen Bundestagsdrucksache (habe ich weiter oben zitiert) ist eindeutig.
Im Nachweis zur Vergütung für besondere zeitliche Belastung - ÄM steht steht ja selbst unter Wichtige Hinweise:
Die Vergütung wird nicht gewährt
(Verkürzt wiedergegeben)
1. neben Auslandsbesoldung (AVZ)
2. für Dienst, der als erzieherische Maßnahmen angeordnet wurde
3. im Spannungs - oder Verteidigungsfall
4. für Dienst in Bereitschaft
Mit der Vergütung werden sämtliche zeitliche Belastungen der Tätigkeiten im ATB abgegolten.
Alle weiteren zeitbezogenen Zulagen und Vergütungen sind ausgeschlossen.
Also, das 2. Dienstgeld gehört de facto nicht darunter.
Kommentare zu Gesetzen werden auf Basis der Texte und der Rechtssprechung geschrieben.
Nochmal: die "Personen" ddr Gesetzgebung sind dazu keine Quelle.
In diesem Fall ist es recht einfach, die Begründung der entsprechenden Änderung des USG in der zugehörigen Bundestagsdrucksache (habe ich weiter oben zitiert) ist eindeutig.
Was hat "Berlin" mit Bezahlung von Reservisten zu tun?
Was war der Inhalt des Bescheides?
@ MEG:
Wer sollte gefragt werden?
Der BP, weil er es gezeichnet hat?
Jeder der Abgeordneten, weil die es beschlossen haben?
Der Aussschuss, der federführend war?
Der Referent, der es entworfen hat?
... und wenn es Differenzen gibt, wer bestimmt dann?
... so "funktioniert es nicht" - es gilt das geschriebene Gesetz - und ggf. Protokolle - und dann dass, was in der rechtlichen Auseinandersetzung vom zuständigen Gericht als Recht erkannt wird.
(... und dann sagt die Richterin - wer es anders möchte, kann sich an den Gesetzgeber wenden - dann geht es ggf. von Vorne los ...)