Autor: FoxtrotUniform
« am: 05. Februar 2019, 19:49:48 »Ja, du kannst dich beschweren. Wird dir aber nicht wirklich weiterhelfen.In jedem Fall empfehle ich in solchen Fällen die Wehrbeschwerde, sofern sich das Thema nicht zeitnah klärt. Wenn sensible Patientendaten abhanden kommen, gilt es zu prüfen ob eine Sorgfaltsverletzung bei der Schweigepflicht vorliegt.