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Zusammenfassung

Autor: U. Kaiser
« am: 18. Oktober 2003, 17:40:47 »

@ kletterphips


Gut, mal wieder einen Beitrag zum eigentlichen Thema zu lesen. Kannst du mir eine eMail schicken (evtl. Adressen und Tel. nummern)?

MkG

U. Kaiser
Autor: kletterphips
« am: 17. Oktober 2003, 19:01:21 »

Hallo,
hört endlich dem Mist mit euren Abzeichen auf, wenn ihr ein Abzeichen braucht, dann geht zum EK. Zum Thema: ich würde gern mit ein paar Gleichgesinnten zu Märschen und Sprungveranstaltungen fahren, ich kenne ein paar Ex Fallis, die auch mitmachen würden.
Gruß
Kletterphips
Autor: Günther Kiefer
« am: 06. September 2003, 17:21:43 »

@ Frank

Wer sagt daß ich es in Ordnung finde, etwas zu tragen was man nicht tragen Darf? Ich sammele Wohl, das ist richtig.
ABER MICHT AUF DER UNIFORM!
Ich glaube ich schrieb: "es kommt nicht auf das Tragen an.....", oder?
Wenn du hier Leute angreifst, dann achte darauf nix zu verdrehen!
Autor: Mirco
« am: 01. September 2003, 16:14:38 »

es gut wenn es solche Leute gibt, aber egal was man im Forum schreibt, diese "nörgeler"(nicht auf hier bezogen, da gibt es noch schlimmere) versauen einen manchmal den spaß an einem Forum.
Autor: KSK-Buddy
« am: 29. August 2003, 11:46:01 »

 ::) Da kann man sich drauf verlassen!
Autor: schlammtreiber
« am: 29. August 2003, 11:08:43 »

Der "Kettenhund" weiß, wovon er redet  ;D

Remark: This post is not intended to offend anybody or anything. The Verfasser is a fanatic supporter of the freiheitlich-demokratische Grundordnung.
 ;)
Autor: KSK-Buddy
« am: 29. August 2003, 10:53:20 »

Ja, OK man muß ja auch nicht immer und überall Verstösse ankreiden, es reicht ja auch ein angedeuteter Hinweis, allerdings ist man bei manchen dann auch schon der Buhmann...
Autor: Mirco
« am: 29. August 2003, 07:48:30 »

es hat ja keiner gesagt das er nicht recht hat.
Das Problem ist, das er immer noch ein drauf setzten muß und deswegen hier manchmal dumm angemacht wird.
Autor: KSK-Buddy
« am: 28. August 2003, 21:44:44 »

Als Feldjäger muß ich mich natürlich immer erst den ZDv's beugen, bevor ich irgendwas (im rechtlich eng begrenztem Rahmen) selbst entscheiden kann. Frank hat natürlich Recht mit seiner Feststellung. Wenn manche das nicht nachvollziehen können, sollten sie mal die russischen Veteranen ansehen: Bei dem ganzen Blech, was die auf Ihrer Uniform tragen, könnte sich glatt ein Schrotthändler drüber freuen. Insofern also kann man sicherlich den Sinn der ZDv 37/10 erahnen...
Aber bei außerdienstlichen Freizeit-Veranstaltungen kann man natürlich auch ein Playboy-Abzeichen tragen, ohne dass es Ärger gibt :-))
Autor: mirco
« am: 28. August 2003, 15:05:02 »

@Thema Unterscheidung § und Nr., das hast Du einiges noch nicht verstanden.

Das erzählst Du jetzt genau den richtigen... aber gut zu wissen.*ggg*
Autor: Fitsch
« am: 28. August 2003, 13:45:58 »

@F_K

richtig so,
wo kämen wir denn da hin wenn sich jeder vollgängt wie ein kommunsitischer Soldat kurz nach dem Krieg.

Ich hab das bisher an den deutschen Uniformen geschätzt.
Eine denzente Schlichtheit, ohne viel Brimborium.

Horrido
Autor: F_K
« am: 28. August 2003, 13:12:35 »

@ Schlammtreiber:

Doch, doch, das bin ich schon selber ...   ;D

Wenn mir das erste mal jemand wie ein "Christbaum" über den Weg läuft, wird er freundlich darum gebeten (weil es ja keine große Sache ist), den "Christbaumschmuck" abzulegen.

Sollte derjenige es dann NICHT tun, dann wird er halt noch mal DEUTLICH auf die Befehlslage, auf den gerade gegebenen Befehl usw. hingewiesen.

Falls dann immer noch nichts passiert, DANN haben wir eine "große Sache", weil Befehlsverweigerung, siehe Wehrstraftat, da sind wir dann auch wieder im Bereich der § und straftaten ...   ;D ;D

auch deswegen ist es halt WICHTIG, zu verstehen, wo man sich gerade innerhalb der Vorschriften "befindet":

Kurz:
- "Christbaumschmuk" tragen ist eine Dienstpflichtverletzung, aber eher eine "kleine"
- renitent als Soldat darauf zu bestehen, kann sich zu einer Wehrstraftat auswachsen, und da hat dann keiner mehr Spaß dran (ich an dem Papierkram sicher nicht), und der SOLDAT wohl auch nicht  ....
Autor: schlammtreiber
« am: 28. August 2003, 12:31:31 »

Verstoß gegen ZDV, je nachdem halt keine "große Sache"

Mein Gott, Frank das bist Du nicht selbst... :o

Bringt mal jemand das Weihwasser und ein Kreuz  ;D
Autor: F_K
« am: 28. August 2003, 09:10:20 »

@ Mirco:

Ich ÜBERZEICHNE gerne, die Vorschrift erlaubt schon das Tragen jeder Menge Abzeichen, alles was man bei der BW machen kann, darf / kann man auch tragen.

Mit "kaufen" meine ich, das man bei einem zivilen Veranstalter einen Beitrag zahlt, dann etwas macht (das bestreite ich ja garnicht) und dann ein Abzeichen erhält.
Dies kommt auch auf der Webseite so rüber, nämlich XXX Euro für das Abzeihen YYY, ach ja, 3 Automatensprünge sind dann auch noch mit drin ... (Es wird halt NICHT mit 2 Automatensprüngen in Polen zu einem günstigen Preis geworben, SONDERN mit dem Erwerb des Abzeichens, also tut nicht so wie Klosterschwestern, es geht der Mehrzahl der teilnehmer schon um das Abzeichen und NICHT um die Sprünge ...)

Also wenn Du verbesserungsvorschläge hast, dann erläutere diese halt genau, ansonsten mußt Du halt mit einer überzeichnung leben ...

Was man bei der BW machen kann?
Laß Dich beordern und übe dann auf Deinem Dienstposten oder woanders, beispielsweise als Ausbilder in einer AllgGA, immer wieder gesucht .... wie gesagt, ist aber Arbeit.
Aber auch in der freiwilligen Reservistenarbeit wird viel geboten, schau Dir einfach die entsprechenden Webseiten an ...

Was Du mit dem Satz " ... auch beordert werden und muß trotzdem bezahlen ..." meinst, ist mir völlig unklar.
Erläutere das bitte näher. (so allgemein würde ich tatsächlich sagen, das es das so nicht gibt ....)

Thema Unterscheidung § und Nr., das hast Du einiges noch nicht verstanden.
Die Frage ist doch, was passiert, wenn man gegen solche Vorschriften / Gesetze verstößt?

Da gibt es halt §, Nr., deren Verstoß:
- Verbrechen sind (mehr als 1 Jahr Haft)
- Strafttaten (immer noch "richtig böse")
- Verstoß gegen z. B. BGB (zivile Schadensersatzpflicht, aber i.d.R. keine Straftat).
- Ordnungswidrigkeiten (wie Parkverstoß, Bußgeld und gut ist es ...)
- Verstoß gegen ZDV, je nachdem halt keine "große Sache", eher wie Ordnungswidrigkeit ...

Es ist also schon wichtig, zu wissen, um was es geht ...
(Ich habe z. B. auch schon falsch geparkt / in Anwohnerparkzone und habe eine OWi kassiert ....)
Autor: Mirco
« am: 28. August 2003, 08:51:29 »

@So nach dem Motto: Ich würde gerne jedes Abzeichen, was ich mir "kaufen" kann, auch an der Uniform tragen ...

Ich sag doch: Du schließt zu schnelle schlüsse.
So ist das sicherlich nicht gemeint.
Und was heißt kaufen, ich tue ja auch was dafür oder?!?!?!, von nur kaufen ist ja wohl blödsinn was Du hier erzählst.
Du wirst staunen oder auch nicht, auf meiner Uniform habe ich nur meinen Dienstgrad und meinen Namen, um dumme Fragen aus dem Weg zu gehen.

@Was kann der Reservist von der BW erwarten? Diese Frage ist so FALSCH gestellt, richtig wäre: Was kann der Reservist für die BW tun, und da gibt es einiges, wäre aber mit ARBEIT verbunden ...

Na da bin ich mal gespannt auf deine Vorschläge.....

Und ob es nun Nummer sind oder § spielt erstmal keine Rolle weil ich mich daran halten muß wie an einem Gesetz.

Ich kann auch beordert werden und muß trotzdem bezahlen, und was ist dann... und nun sage nicht das es dieses nicht gibt


Gruß Mirco
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