@ Schlammtreiber:
Doch, doch, das bin ich schon selber ...
Wenn mir das erste mal jemand wie ein "Christbaum" über den Weg läuft, wird er freundlich darum gebeten (weil es ja keine große Sache ist), den "Christbaumschmuck" abzulegen.
Sollte derjenige es dann NICHT tun, dann wird er halt noch mal DEUTLICH auf die Befehlslage, auf den gerade gegebenen Befehl usw. hingewiesen.
Falls dann immer noch nichts passiert, DANN haben wir eine "große Sache", weil Befehlsverweigerung, siehe Wehrstraftat, da sind wir dann auch wieder im Bereich der § und straftaten ...
auch deswegen ist es halt WICHTIG, zu verstehen, wo man sich gerade innerhalb der Vorschriften "befindet":
Kurz:
- "Christbaumschmuk" tragen ist eine Dienstpflichtverletzung, aber eher eine "kleine"
- renitent als Soldat darauf zu bestehen, kann sich zu einer Wehrstraftat auswachsen, und da hat dann keiner mehr Spaß dran (ich an dem Papierkram sicher nicht), und der SOLDAT wohl auch nicht ....