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Zusammenfassung

Autor: F_K
« am: 28. August 2022, 20:08:07 »

A1-221/0-24 my best guess.
Autor: tanki
« am: 28. August 2022, 15:40:52 »

Hallo,

hat einer eine Verlinkung oder eine genaue Angabe zu der Vorschrift, die das regelt? Es ändert sich ja ständig etwas, so dass ich da auf dem laufenden bleiben möchte.

Danke vorab.
Autor: F_K
« am: 20. August 2022, 23:33:13 »

NSAK
Autor: tanki
« am: 20. August 2022, 23:30:25 »

Hallo,

ich habe beim Schießen beide Wertungsübungen in Gold geschossen. Zählt das für das normale LA oder muß das NSAK sein?

Gruß
Autor: KimFurth
« am: 26. Juli 2022, 13:55:05 »

Okay, vielen Dank.
Autor: F_K
« am: 26. Juli 2022, 13:13:46 »

@ KimFurth:

Da es nur EINE zulässige Stelle gibt, wo das Leistungsabzeichen getragen werden darf, muss hier ggf. eine Auswahl getroffen werden - wie bei vielen anderen Abzeichen auch.

(Siehe 5.12, 7.1 und Gesamtsystematik der Vorschrift).
Autor: KimFurth
« am: 26. Juli 2022, 12:59:50 »

Nur mal der Interesse wegen:

Wie sieht es denn mit der Trageweise aus? Dürfen LA und RLA nebeneinander getragen werden? Oder schließt das Eine das Andere aus?

Wo ist das geregelt?

(Die Nr. 5.12 der A1-2630/0-9804 ist mir bekannt.)

Viele Dank für die Auskunft.
Autor: F_K
« am: 12. April 2022, 16:44:47 »

Richtig - Marsch und Schiessen sind für alle Geschlechter (3 oder mehr) gleich, BFT differenziert aber nach 2 Geschlechtern.

HGr in Entfernung 30 / 35 Meter benötigt aber durchaus Kraft, was (so jedenfalls laut Wertung BFT) beim weiblichen Geschlecht im Querschnitt weniger vorhanden ist.
Autor: Eisensoldat
« am: 12. April 2022, 16:30:42 »

@ beim aktiven Leistungsabzeichen ist die Weiblichkeit doch nur im Sportabzeichen (und Schwimmen?) besonders beruecksichtigt, oder? oder haben die bei HiBa auch andere Vorgaben? Ist das beim Reservisten- LA nicht genau so?
Autor: F_K
« am: 10. April 2022, 21:15:59 »

Anmerkung - nun auch geschafft.

Weitere Frage:

Kann jemand etwas zu der Tatsache sagen, dass es hier beim Reservisten LA keine "anderen" Anforderungen für weibliche Kameraden gibt?
Autor: F_K
« am: 17. Dezember 2019, 07:25:53 »

Ja, DVag "zählen" auch - der Bearbeiter der Vorschrift hat die Ungenauigkeit der vorherigen Formulierung nach Hinweis sofort erkannt - SKA benötigte da etwas mehr Zuspruch - insgesamt nach nur 2 Monaten eine Vorschriftenänderung nach Anregung, ist schon eine Leistung.
Autor: LwPersFw
« am: 17. Dezember 2019, 07:11:56 »

Die A1-2630/0-9804 , Version 2 , 01.10.2019 führt - neu - aus:

5.12.3 Reservistenleistungsabzeichen

"584. Voraussetzungen und Bedingungen

( ... )

Reservistinnen und Reservisten können neben dem Leistungsabzeichen das Reservistenleistungsabzeichen
erwerben, wenn sie zusätzlich zu den Bedingungen der entsprechenden Stufe des
Leistungsabzeichens (Abschnitt 5.12.2) die nachfolgend aufgeführten Bedingungen erfüllen:

a) Schießen mit dem Maschinengewehr:

+ Schießübung MG-S-3 für nicht nach neuem Schießausbildungskonzept (nSAK) Ausgebildete 129

oder

+ Schießübung MG-GL-2 für nach nSAK ausgebildete Soldatinnen und Soldaten 130

Bedingungen jeweils erfüllt.

( ... )

d) Ableistung von mindestens zehn Tagen Reservistendienst im Kalenderjahr der Abnahme."




Klarstellung zu 584 d) … gültig ab 17.12.2019:

"d) Ableistung von mindestens zehn Tagen Reservistendienst (nach dem IV. und V. Abschnitt des Soldatengesetzes) im Kalenderjahr der Abnahme."


Autor: F_K
« am: 09. Oktober 2019, 09:48:36 »

Ja, Reservisten auf RDL sind Soldaten und können dann das Leistungsabzeichen ablegen (unter anderem Beurteilung gefordert!) und auch das Reservistenleistungsabzeichen.

Zitat
Reservistinnen und Reservisten können neben dem Leistungsabzeichen das Reservistenleistungsabzeichen
erwerben, wenn sie zusätzlich zu den Bedingungen der entsprechenden Stufe des
Leistungsabzeichens (Abschnitt 5.12.2) die nachfolgend aufgeführten Bedingungen erfüllen:

Da gibt es wenig zu "deuteln" an dem Vorschriftenzitat.
Autor: miT
« am: 09. Oktober 2019, 09:33:24 »

Zitat
Reservistinnen und Reservisten können neben dem Leistungsabzeichen das Reservistenleistungsabzeichen
erwerben,

Mal zur Verständnis, da steht ja neben dem Leistungsabzeichen, können die Reservisten dann auch weiterhin normale Leistungsabzeichen ablegen und nur zusätzlich das mit mehr Anforderungen versehene Reservistenleistungsabzeichen? Oder bleibt den Reservisten auch nur das für Reservisten vorbehalten?
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