Autor: Angel
« am: 05. April 2008, 21:40:47 »Hallo,
ich hätte eine Frage zum Auslandseinsatz. Wollte jetzt kein neues Thema eröffnen, deshalb schreib ich hier mal weiter. Hoffe doch, dass mir jemand meine Fragen beantworten könnte . Es geht um meinen Freund der seit letzten Jahres April beim Heer als Saz4 Mannschaftler ist und mir erzählen will, dass er keinen auslandseinsatz absolvieren muss, da er "beim Bund nichts kann und ihm die nötigen Ausbildungen dazu fehlen" so sein Zitat und eben nicht ins Ausland muss. Und wenn doch dann hat er ein drei monatiges Widerrufsrecht und somit!?
Nun meine Frage,ist da was dran an dem Widerrufsrecht, denn er hat doch dafür unterschrieben, dass er auch ins Ausland muss, da kann man doch nicht einfach so leicht verweigern oder?
ich hätte eine Frage zum Auslandseinsatz. Wollte jetzt kein neues Thema eröffnen, deshalb schreib ich hier mal weiter. Hoffe doch, dass mir jemand meine Fragen beantworten könnte . Es geht um meinen Freund der seit letzten Jahres April beim Heer als Saz4 Mannschaftler ist und mir erzählen will, dass er keinen auslandseinsatz absolvieren muss, da er "beim Bund nichts kann und ihm die nötigen Ausbildungen dazu fehlen" so sein Zitat und eben nicht ins Ausland muss. Und wenn doch dann hat er ein drei monatiges Widerrufsrecht und somit!?
Nun meine Frage,ist da was dran an dem Widerrufsrecht, denn er hat doch dafür unterschrieben, dass er auch ins Ausland muss, da kann man doch nicht einfach so leicht verweigern oder?