Autor: Der Reservist
« am: 20. Juni 2018, 15:51:00 »Danke dafür! Heißt das, dass sich mein Perser verschaut hat und ich eine andere AVR besitzen müsste, oder dass ich kein Abzeichen erhalten kann ? MkG
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
Das neue "Wording" kennt ihr schon?@Andi Ich bin restlos begeistert .... Wording? Ich liebe Anglizismen
"Reservistinnen und Reservisten, die in der Bundeswehr als Soldatinnen und Soldaten Wehrdienst nach dem Vierten oder Fünften Abschnitt 1 des Soldatengesetzes leisten, werden ab sofort als „Reservistendienst Leistende“ oder Reservistendienst Leistender“, abgekürzt „RDL“, bezeichnet.
Die bisherige Bezeichnung als „Wehrübender“ oder ähnliche Bezeichnungen sind nicht mehr zu verwenden.
Die Abkürzung „RD“ steht für den Begriff „Reservistendienst“. Nur noch im Spannungs- und Verteidigungsfall wird es Wehrübungen geben. Ab jetzt stellen alle Reservistinnen und Reservisten ihre professionellen Fähigkeiten im Frieden als Reservistendienstleistung (RDL) in Übung wie auch in Dienstlichen Veranstaltungen (DVag) nach dem Soldatengesetz zur Verfügung."
erschließt sich mir persönlich die Sinnhaftigkeit eines Tätigkeitsabzeichen nicht
ZitatIch sehe bei Reservisten da deshalb keine Notwendigkeit
... und bei AKTIVEN?Zitataußer sie sind in der Truppe als Übender
Hä?
Was denn nun? (Deine Argumentation ist nicht wirklich durchdacht - ich spare mir mal eine härtere Ausdrucksweise ...)
Ich sehe bei Reservisten da deshalb keine Notwendigkeit, außer sie sind in der Truppe als Übender,
Ich sehe bei Reservisten da deshalb keine Notwendigkeit
außer sie sind in der Truppe als Übender