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Zusammenfassung

Autor: Der Reservist
« am: 20. Juni 2018, 15:51:00 »

Danke dafür! Heißt das, dass sich mein Perser verschaut hat und ich eine andere AVR besitzen müsste, oder dass ich kein Abzeichen erhalten kann ? MkG
Autor: LwPersFw
« am: 20. Juni 2018, 15:48:03 »

Gemäß der C2-2630/0-0-2810 ist die 20103 nur den OffzMilFD bzw. Uffz m. und o. P. zugeordnet...

Die vergleichbaren AVR für die Offz TrD wären 23251 , 23361 , 23362 , 23252 , 23565
Autor: Der Reservist
« am: 20. Juni 2018, 14:22:06 »

So, um das Thema nochmal aufzuwärmen. Ich bin auf einem DP beordert, dem die AVR 20103 zugeordnet ist. Ist meinem Dienstposten (KEO, Truppendienstoffizier beim Heer) ein Tätigkeitsabzeichen zugewiesen?

PS: Ich habe derzeit keinen KTF (ResBtl) und auch keinen Zugang zum Intranet Bw, daher die Anfrage an das allwissende BWForum :)
Autor: HG z.S.
« am: 05. April 2013, 09:10:45 »

Danke.
Autor: miguhamburg1
« am: 04. April 2013, 14:12:38 »

Welche es gibt, finden Sie in der ZDv 37/10, wer Tragebere htigtist, weiß Ihr PersUffz/Fw.
Autor: HG z.S.
« am: 04. April 2013, 13:47:37 »

Gibt es eigentlich irgendwo eine Übersicht welche Tätigkeitsabzeichen es gibt, und wer sie i.A. trägt? Das würde mich direkt mal interessieren, denn ich vermute, dass es einige sein werden, oder?
Autor: F_K
« am: 25. März 2013, 12:26:24 »

@ Christoph:

.. dann schreibe bitte doch "Ich MEINE, TA sind bei VVags / bei UTE Uniformtragen abzulegen, da diese dort keinen "Sinn machen" ... ".

Es handelt sich bei einer solchen Äußerung eben nicht um ein Sachargument, sondern um eine reine Meinungsäußerung, hart an der Grenze zum Schwachfug.

(Warum Schwachfug?
- keinerlei Sachargument
- Nicht zu Ende gedacht
- Absicht nicht verstanden .... usw.)
Autor: christoph1972
« am: 25. März 2013, 12:21:31 »

Das neue "Wording" kennt ihr schon?


"Reservistinnen und Reservisten, die in der Bundeswehr als Soldatinnen und Soldaten Wehrdienst nach dem Vierten oder Fünften Abschnitt 1 des Soldatengesetzes leisten, werden ab sofort als „Reservistendienst Leistende“ oder Reservistendienst Leistender“, abgekürzt „RDL“, bezeichnet.
Die bisherige Bezeichnung als „Wehrübender“ oder ähnliche Bezeichnungen sind nicht mehr zu verwenden.
Die Abkürzung „RD“ steht für den Begriff „Reservistendienst“. Nur noch im Spannungs- und Verteidigungsfall wird es Wehrübungen geben. Ab jetzt stellen alle Reservistinnen und Reservisten ihre professionellen Fähigkeiten im Frieden als Reservistendienstleistung (RDL) in Übung wie auch in Dienstlichen Veranstaltungen (DVag) nach dem Soldatengesetz zur Verfügung."
@Andi Ich bin restlos begeistert .... Wording? Ich liebe Anglizismen  :o

@F__K deshalb ja ausdrücklich als persönlich gekennzeichnet
Autor: schlammtreiber
« am: 25. März 2013, 12:18:44 »

Ist der Aprilscherz vorgezogen, weil der 01.04. dieses Jahr Feiertag ist?  :o
Autor: F_K
« am: 25. März 2013, 12:17:56 »

@ Andi:

... aber klar doch - ich habe schon ein Formular zurückbekommen, das steht dann Dienstgrad (RDL).

@ christoph:

Es gibt genau EINE Anzugordnung (egal in welchem Dienstverhältnis / Status / RD oder d. R. oder UTE).

Zitat
erschließt sich mir persönlich die Sinnhaftigkeit eines Tätigkeitsabzeichen nicht

Dein persönliches Problem - aber ein Argument ist es nicht.
Autor: wolverine
« am: 25. März 2013, 12:17:37 »

Na, das macht mir doch gleich den Wochenstart leichter. Ist ja fast wie Frühlingsanfang.
Autor: Andi
« am: 25. März 2013, 12:12:45 »

Das neue "Wording" kennt ihr schon?


"Reservistinnen und Reservisten, die in der Bundeswehr als Soldatinnen und Soldaten Wehrdienst nach dem Vierten oder Fünften Abschnitt 1 des Soldatengesetzes leisten, werden ab sofort als „Reservistendienst Leistende“ oder Reservistendienst Leistender“, abgekürzt „RDL“, bezeichnet.
Die bisherige Bezeichnung als „Wehrübender“ oder ähnliche Bezeichnungen sind nicht mehr zu verwenden.
Die Abkürzung „RD“ steht für den Begriff „Reservistendienst“. Nur noch im Spannungs- und Verteidigungsfall wird es Wehrübungen geben. Ab jetzt stellen alle Reservistinnen und Reservisten ihre professionellen Fähigkeiten im Frieden als Reservistendienstleistung (RDL) in Übung wie auch in Dienstlichen Veranstaltungen (DVag) nach dem Soldatengesetz zur Verfügung."
Autor: christoph1972
« am: 25. März 2013, 11:32:11 »

Zitat
Ich sehe bei Reservisten da deshalb keine Notwendigkeit

... und bei AKTIVEN?

Zitat
außer sie sind in der Truppe als Übender

Hä?

Was denn nun? (Deine Argumentation ist nicht wirklich durchdacht - ich spare mir mal eine härtere Ausdrucksweise ...)

Reservisten mit UTE dürfen - da darf man mich gerne korrigieren - bei VVag des VdRBw Uniform tragen, soweit das vorgesehen ist oder wie auch immer. Der Reservist befindet sich ja da nicht auf einer WÜ. Deshalb die Differnzierung zwischen Übenden und anderen Reservisten.

Bei einer VVag oder auch manchen DVag erschließt sich mir persönlich die Sinnhaftigkeit eines Tätigkeitsabzeichen nicht. Es ist sicher mal ganz interessant zu wissen, ob mein Gegenüber im allg. Heeresdienst war. Da ergeben sich dann Anknüpfungspunkte für Gespräche. Toll.

Im aktiven Dienst sind sie sicher dann sinnvoll und dienen der Identifizierung, wenn ich nicht gerade einem Spieß gegenüber stehe, den ich ja an der Goldkordel erkenne. Es gibt schließlich Kasernen oder Ämter, wo verschiedene Einheiten zusammen untergebracht sind. Einen Soldaten des Führungsdienstes brauche ich sicher nicht zu einem Thema des Objektschutzes zu befragen, weil es nicht sein "Thema" ist.
Autor: KlausP
« am: 25. März 2013, 10:45:43 »

Zitat
Ich sehe bei Reservisten da deshalb keine Notwendigkeit, außer sie sind in der Truppe als Übender,

Wenn ich als "Übener" in der truppe Dienst leiste, erkennt man meine Funktion auch ohne entsprechendes Tätigkeitsabzeichen - an der gelben Kordel nämlich, die ich dann gemäß der Vorschrift trage, weil ich den aktiven Spieß vertrete, mit Allem was dazugehört.
Autor: F_K
« am: 25. März 2013, 10:38:59 »

Zitat
Ich sehe bei Reservisten da deshalb keine Notwendigkeit

... und bei AKTIVEN?

Zitat
außer sie sind in der Truppe als Übender

Hä?

Was denn nun? (Deine Argumentation ist nicht wirklich durchdacht - ich spare mir mal eine härtere Ausdrucksweise ...)
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