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Autor: Ralf
« am: 19. Mai 2019, 16:55:56 »

Ja, es heißt nur Signierziffer. Aber eigentlich meinte eine IIIer Gesundheitsziffer.
Autor: KlausP
« am: 19. Mai 2019, 16:09:47 »

Kannst du selbst nachschauen: https://fragdenstaat.de/anfrage/a1-8310-4000-wehrmedizinische-begutachtung/
Macht nur Sinn, wenn man die ganzen Details der eigenen Augen kennt, weil es da noch Abstufungen gibt. Dort GNr 22.
Das wird max. T3 geben und damit sind jede Menge Offz-Verwendungen ausgeschlossen (Anlage 7.8).

Gibt es T3 wieder?
Autor: Ralf
« am: 19. Mai 2019, 15:48:02 »

Kannst du selbst nachschauen: https://fragdenstaat.de/anfrage/a1-8310-4000-wehrmedizinische-begutachtung/
Macht nur Sinn, wenn man die ganzen Details der eigenen Augen kennt, weil es da noch Abstufungen gibt. Dort GNr 22.
Das wird max. T3 geben und damit sind jede Menge Offz-Verwendungen ausgeschlossen (Anlage 7.8).
Autor: Lord02
« am: 19. Mai 2019, 13:25:01 »

Servus alle miteinander,
Bin momentan 17 Jahre alt, werde mit 19 mein Abitur machen und würde gerne in das Heer eintreten.
Ich bin körperlich ganz fit, habe auch keine markanten Defizite...außer meine Augen. Habe jetzt schon -7,5 Dpt auf dem einen Auge, womit T1 definitiv ausgeschlossen ist. Bis zu welcher Dioptrie gehört man noch zum Tauglichkeitsgrad T2 und kann somit noch im Heer dienen?
Und selbst wenn meine Augenschwäche eine Grenze überschritten hat, kann es dann trotzdem eine Zweituntersuchung beim Arzt geben, mit der Möglichkeit, dass die Sehschwäche leicht korrigierbar ist. Denn es ist keine Krankheit, sondern eben nur schwache Augen. Kann es also auch Ausnahmen geben?
Außerdem habe ich überlegt in die Offiziersbahn einzutreten, falls der Heeresdienst möglich ist. Müssen die körperlichen Bestimmungen eines Offiziers auch nur nach T2 gerichtet sein, wenn man in der Infanterie (T2) ist?
Würde mich über ein wenig Hilfe freuen,
MLG
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