Keine Sorge, ich fordere nichts von dir
Wenn du nichts darauf antworten kannst, ist doch okay; ich hab nur nachgebohrt, weil deine erste Antwort so gar nichts dazu beigetragen hat, du aber wohl trotzdem das Bedürfnis hattest, deinen Senf dazu abzugeben.
Auch geht der Rechtsstaat nicht davon unter, dass man Polizei und Staatsanwaltschaft als "zivile Strafverfolgungsbehörden" bezeichnet.
Ich kenne die Grundlagen gut genug, um zu wissen, dass man auf die Frage eine sinnvolle Antwort geben kann; dass "zuviele Parameter" fehlen, ist eine billige Ausrede. Zb könnte jemand erklären, dass in vergleichbaren Fällen entschieden wurde, dass Kameraden auch bei versehentlichen Beschädigungen dazu verpflichtet sind, dies offenzulegen - oder eben nicht. Falls dies wiederum nur der Fall ist, wenn ein Offizier oder ein Disziplinarvorgesetzten oder oder handelt, kann man ja immer noch sagen, dass das dies eine weitere Voraussetzung ist; aber der Kern, die Frage nach einer Meldepflicht für fahrlässige Sachbeschädigungen, bleibt doch derselbe.
Und überhaupt, warum willst du mir erzählen, ich soll nicht hier fragen, sondern mich anderswo schlau machen, wenn hier doch bekanntermaßen Juristen (aber genauso bewanderte Nichtjuristen) unterwegs sind und wir uns in einem fachlich einschlägigen Forum bewegen? Vllt interessiert mich die Einschätzung oder gar Meinung gerade derjenigen?