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Zusammenfassung

Autor: Eisensoldat
« am: 28. Januar 2019, 13:45:31 »

Ok wenn also nicht verlängert wird, dann gibt es bald (wann?) zu wenige Prüfer in der Bundeswehr. Wie F_K dargestellt hat, kann da auch nicht so einfach ein ziviler Prüfer einspringen.
Ergo heißt das, dass das Ablegen des Sportabzeichens nach DOSB-Kriterien immer schwieriger und bald unmöglich und nicht mehr verpflichtend wird. Mir hat das ein Sportlehrer so begründet, dass man durch BFT schon den Leistungsstand des Soldaten ausreichend messen kann, und man daher keine zweite Messmethode braucht (also DSA ist reine Zeitverschwendung). Es geistern ja auch MilFit und dieser neue Fitness-Test für Soldaten rum, vielleicht liegt es daran. Oder man hat wieder mal altes abgeschafft, ohne entsprechende Nachfolge Lösung...

eisensoldat

P.S: vielleicht werden ja nur noch die Zeiten und Weiten des DSA als Zielvorgabe genommen, und diese dann von jedem beliebigen Übungsleiter abgenommen (aber keine Verleihung des DSA mehr möglich)
Autor: LwPersFw
« am: 28. Januar 2019, 13:02:38 »

Keine Ahnung... selbst "in der Truppe" herrscht dazu totale Verwirrung...

Anscheinend wissen nur die Lehreinrichtungen und die Sportlehrer davon...

Ansonsten läuft es nach dem Motto... "Hey, hast Du schon gehört..."w
Autor: F_K
« am: 28. Januar 2019, 12:43:09 »

@ LwPersFw:

Danke für die Info: Kennst Du die Ursache für diesen Entschluss / die neue Lage?
Autor: LwPersFw
« am: 28. Januar 2019, 12:38:14 »

Es erfolgen innerhalb der Bw keine Verlängerungen der Prüfberechtigung DSA mehr. z.B. während Weiterbildung ÜbungsleiterBw

Dies ist in den aktuellen Vorschriften noch nicht abgebildet.

Die Verpflichtung zum Ablegen des DSA entfällt dadurch nicht.

Sollte es irgendwann dazu kommen, bedarf es dazu einer Weisung der dazu befugten Stelle.

Ein neues Konzept, zur Umsetzung der neuen Lage, ist in Arbeit...
Autor: F_K
« am: 28. Januar 2019, 11:23:16 »

@ Ralf:

.. und dies würde sich ja mit dem von Dir zitierten Zentralerlass decken - auch wenn die Forderung dort über die DOSB Forderungen hinausgehen.
Autor: Ralf
« am: 28. Januar 2019, 11:09:08 »

Mir ist nur bekannt, dass die alten DSA-Prüfer -so wie ich- die nicht Übungsleiter sind, ihre Lizenzen nicht mehr verlängert bekommen.
Autor: F_K
« am: 28. Januar 2019, 11:04:27 »

Nunja,

WENN es nur um eine rein BW interne Dokumentation gehen würde, wäre eine BW - DOSB Vereinbarung und die damit verbundenen Prüfausweise, Prüfkarten und Prüforganisation ja völlig obsolet.
Autor: dunstig
« am: 28. Januar 2019, 10:59:52 »

Das mag vielleicht für die Anerkennung der Leistungen durch den DOSB gelten. Für die IGF-Relevanz sollte das aber kein wirkliches Problem sein.
Autor: F_K
« am: 28. Januar 2019, 10:46:34 »

@ Dunstig:

"So" einfach ist es nicht:

- Ein "ziviler" DSA Prüfer darf NUR und AUSSCHLIESSLICH bei öffentlichen, vorher bekanntgegebenen, Terminen das DSA abnehmen. Diese Termine müssen öffentlich sein - was Termine "innerhalb" einer Kaserne während der Dienstzeit eben nicht sind.

- Eine offzielle Abnahme durch "zivile" DSA Prüfer während des Dienstsports ist also UNZULÄSSIG.

Quelle: Prüfungswegweiser des DOSB.
Autor: dunstig
« am: 28. Januar 2019, 10:10:44 »

Naja, selbst wenn gibt es doch noch immer genug, deren Übungsleiter (inkl. DSA-Abnahmeberechtigung) noch gut 2-3 Jahre gültig ist. Daraus also unmittelbar eine Befreiung der Verpflichtung abzuleiten, halte ich doch für etwas gewagt. ;)

Und ansonsten muss entsprechend sicher gestellt werden, dass diese Abnahmeberechtigung für benötigtes Personal auf anderem Weg erlangt wird. Ist doch nichts anderes bei Qualifikationen, die für den Dienstposten erforderlich sind, aber von der Bw nicht selber ausgebildet wird. Da wird halt auch zu zivilen Bildungsträgern kommandiert.
Autor: Eisensoldat
« am: 28. Januar 2019, 10:05:50 »

man hat uns gesagt dann müssen wir halt bei zivilen Vereinen das DSA abnehmen lassen. Daraus folgt aber, dass es nicht mehr Pflicht sein kann...
Autor: F_K
« am: 28. Januar 2019, 10:03:11 »

Würde mich aber wundern - da ja die Vereinbarung BW - DOSB erst kürzlich überarbeitet wurde und auf Wunsch der BW auch deutlich erweitert wurde.
Autor: Eisensoldat
« am: 28. Januar 2019, 10:01:59 »

eben kann erteilt werden, wird aber nicht mehr. Ein Kamerad hat gerade die Übungsleiterausbildung an der OSLw abgeschlossen, und hat mir das berichtet. Ich selbst war im November an der OSLw, dort wurde Übungsleiter verlängert (d.h. eine Weiterbildung durchgeführt) und DSA-Abnahmeberechtigung EXPLIZIT nicht mehr gemacht.
Autor: Ralf
« am: 28. Januar 2019, 09:59:08 »

Dann wäre der Zentralerlass A1-224/0-1 falsch.

Zitat
Die Prüfberechtigung zur Abnahme der Prüfungen zum Erwerb des DSA im Bereich der Bw kann
grundsätzlich nur Angehörigen der Bw erteilt werden, die
• eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Übungsleiterin Bw bzw. zum Übungsleiter Bw100
an der SportSBw oder der Offizierschule der Luftwaffe bzw. der Marineschule Mürwik (OSLw bzw.
MSM)
oder
• eine für die Prüftätigkeit einschlägige berufliche Vorbildung (erfolgreich abgeschlossenes
Sportlehrer- bzw. Sportlehrerinnenstudium, Studium der Sportwissenschaften oder vergleichbar)
nachweisen können.
Autor: Eisensoldat
« am: 28. Januar 2019, 09:46:44 »

Die Bundeswehr verlängert bzw. erteilt seit 2019 nicht mehr die Prüfberechtigung DSA, d.h. DSA kann nicht mehr im Dienst abgenommen werden, in Folge kann es kein verpflichtendee Leistung mehr sein.
Quelle: meine Soldaten die gerade die enstperchenden Ausbildungen (Offz-Lg usw) gemacht haben, berichteten mir, dass die Prüfberechtigung DSA nicht mehr bei Übungsleiter Aus-/und Weiterbildung  erteilt bzw verlängert wird.
Gruß
Eisensoldat
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