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Zusammenfassung

Autor: Fadingaway
« am: 17. September 2015, 10:27:08 »

Hallo FerdinantFuchs!

Ich wüsste jetzt nicht, warum das nicht gehen sollte? Falls du das wirklich vorhast, kann ich dir nur empfehlen, eine Vermittlungsbörse für Freelancer zu nutzen, damit du nicht am Ende ohne Aufträge dastehst. Das wäre wirklich ärgerlich :/

Edit: Werbelink entfernt!
Autor: F_K
« am: 09. September 2015, 19:34:07 »

@ Andi:

Ja. Allerdings wird eine "zivile Stelle" eben nicht als Dienstleistungsprojekt ausgeschrieben - das war mein Punkt.
Autor: Andi
« am: 09. September 2015, 19:13:10 »

Bei Dienstleistungsausschreibungen kann sich jeder bewerben, auch ein Mann Betriebe.
Autor: KlausP
« am: 09. September 2015, 16:42:03 »

Er schrieb doch lediglich, dass er es sich nicht vorstellen könne ...  ::)
Autor: FerdinantFuchs
« am: 09. September 2015, 16:20:50 »

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bundeswehr sich die Problematik mit Scheinselbstständigen "antut" - größere Unternehmen beschäftigen daher nur Subunternehmen, die eine gewisse Mindestgröße haben (mehr als 10 Angestellte ..).

Aber für den Aufbau ihrer Social Kanäle (Instagram etc.) wurde auch ein Freelancer beauftragt und der hatte keine 10 Angestellten.
War das dann ein Ausnahmefall oder wie kann ich das interpretieren?
Autor: ulli76
« am: 09. September 2015, 16:01:11 »

Ich kenne das von der Bundeswehr eigentlich nur aus dem Bereich der Vertragsärzte.
Bei Soldaten werden Tätigkeiten mit nicht mehr als 8 Stunden/Woche recht problemlos genehmigt, solange der Dienst nicht darunter leidet und das Ansehen der Bundeswehr nicht geschädigt wird oder sonstige schwerwiegende Gründe dagegen sprechen.
Autor: F_K
« am: 09. September 2015, 14:34:08 »

Beamte / öffentliche Angestellte haben relativ strikte Auflagen bezüglich Nebentätigkeiten, mehr als 10 bis 20% der regulären Arbeitszeit noch zusätzlich arbeiten ist eher nicht genehmigungsfähig.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bundeswehr sich die Problematik mit Scheinselbstständigen "antut" - größere Unternehmen beschäftigen daher nur Subunternehmen, die eine gewisse Mindestgröße haben (mehr als 10 Angestellte ..).
Autor: FerdinantFuchs
« am: 09. September 2015, 14:14:16 »

Hallo zusammen,

bin gerade auf eine zivile Stelle im IT-Bereich aufmerksam geworden. Eigentlich wollte ich zukünftig als Freelancer arbeiten.
Nun meine Frage: Könnte ich neben dieser zivilen Stelle auch noch Freelancer-Tätigkeiten übernehmen, sofern ich Aufträge habe und die Zeit dafür finde? Oder ist es vielleicht sogar möglich freiberuflich bei der Bundeswehr zu arbeiten?

Vielen Dank schonmal!
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