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Zusammenfassung

Autor: Unbekannt123
« am: 27. Oktober 2018, 19:43:36 »

...ist die Rechtmässigkeit der Abmahnung überhaupt (gerichtlich) überprüft worden ? ??? Denn abmahnen kann zunächst jeder, der schreiben und einen Umschlag frankieren kann...
Es gab einen Gerichtsbeschluss, damit der Internetanbieter die persönlichen Daten freigibt.
Autor: Holger1970
« am: 27. Oktober 2018, 17:52:37 »

...ist die Rechtmässigkeit der Abmahnung überhaupt (gerichtlich) überprüft worden ? ??? Denn abmahnen kann zunächst jeder, der schreiben und einen Umschlag frankieren kann...
Autor: Unbekannt123
« am: 26. Oktober 2018, 15:39:31 »

Danke für eure Antworten!
Autor: TomTom2017
« am: 26. Oktober 2018, 13:43:36 »

Zivilrechtliche Streitigkeiten (und bei Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts handelt es sich um solche) sind grundsätzlich für die SÜG unerheblich. Problematisch wird es nur dann, wenn es in Folge zu finanziellen Problemen oder gar zu Strafverfahren kommen kann.

In dem Fall ist alles gut - da es dich bzw. ab SÜ2 auch deinem Lebenspartner / deiner Lebenspartnerin gar nicht betrifft.
Autor: OSB
« am: 25. Oktober 2018, 21:56:26 »

Solange es sich nicht um Deinen Ehepartner handelt und die Abmahnung mit einem Strafverfahren Hand in Hand ging würde es unbeachlich sein.
Autor: dunstig
« am: 25. Oktober 2018, 20:23:28 »

Garnicht.
Autor: Unbekannt123
« am: 25. Oktober 2018, 19:48:24 »

Hallo,


vorab: Entschuldigung, falls ich hier im falschen Subforum gelandet bin.

Meine Frage ist relativ kurz: Inwiefern könnte eine Abmahnung eines sehr nahen Verwandten aufgrund einer Urheberrechtsverletzung mir zum Hindernis bei einer SÜG werden?

LG
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