Autor: wurschdi87
« am: 25. April 2018, 12:35:26 »In meiner alten Dienststelle wurde in der Dienst- und Geschäftsordnung festgelegt wie viele Freitage im Jahr frei genommen werden dürfen. Das galt allerdings nur für Freitage die mit den Stunden der flexiblen Arbeitszeit "erwirtschaftet" wurden, so weit ich das noch im Kopf habe.Mit welcher dienstlichen Begründung wird denn die Anzahl der freien Freitage begrenzt?
Explizit war der dienstliche Hintergrund nicht erwähnt.
Es stand grob geschrieben: "... Es dürfen maximal zwölf Freitage im Jahr, also einen Freitag im Monat, mit Stunden des FAZ-Kontos, freigenommen werden. Freitage die Brückentage sind, sind von dieser Regelung ausgenommen..."
Bitte nagelt mich jetzt aber nicht auf den genauen Wortlaut fest.