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Zusammenfassung

Autor: wurschdi87
« am: 25. April 2018, 12:35:26 »

In meiner alten Dienststelle wurde in der Dienst- und Geschäftsordnung festgelegt wie viele Freitage im Jahr frei genommen werden dürfen. Das galt allerdings nur für Freitage die mit den Stunden der flexiblen Arbeitszeit "erwirtschaftet" wurden, so weit ich das noch im Kopf habe.
Mit welcher dienstlichen Begründung wird denn die Anzahl der freien Freitage begrenzt?

Explizit war der dienstliche Hintergrund nicht erwähnt.
Es stand grob geschrieben: "... Es dürfen maximal zwölf Freitage im Jahr, also einen Freitag im Monat, mit Stunden des FAZ-Kontos, freigenommen werden. Freitage die Brückentage sind, sind von dieser Regelung ausgenommen..."
Bitte nagelt mich jetzt aber nicht auf den genauen Wortlaut fest.
Autor: Andi
« am: 25. April 2018, 09:46:34 »

In meiner alten Dienststelle wurde in der Dienst- und Geschäftsordnung festgelegt wie viele Freitage im Jahr frei genommen werden dürfen. Das galt allerdings nur für Freitage die mit den Stunden der flexiblen Arbeitszeit "erwirtschaftet" wurden, so weit ich das noch im Kopf habe.
Mit welcher dienstlichen Begründung wird denn die Anzahl der freien Freitage begrenzt?

Mit der gleichen Begründung mit der wir auch in der SAZV eine Begrenzung von vollen Ausgleichstagen im Jahr haben: Einsatzbereitschaft der Dienststelle.
Abgesehen davon sind solche Dienstordnungen bis zu erbrechen beteiligt.

Gruß Andi
Autor: funker07
« am: 24. April 2018, 20:35:50 »

Dementsprechend wäre es grundsätzlich schlicht rechtswidrig/ermessensfehlerhaft den Dienstbetrieb so zu planen, dass regelmäßig am ganzen Freitag Mehrarbeit abgebaut wird.
Genau, eine Planung, bei der generell die 41h von Mo-Do erwirtschaftet werden, ist nicht zulässig.
Wenn aus dienstlichen(!) Gründen die Stunden aufgebaut wurden, können diese natürlich freitags abgebaut werden (mache ich auch so).
Ansonsten ist der Aussage von 200/3 wenig hinzuzufügen.

In meiner alten Dienststelle wurde in der Dienst- und Geschäftsordnung festgelegt wie viele Freitage im Jahr frei genommen werden dürfen. Das galt allerdings nur für Freitage die mit den Stunden der flexiblen Arbeitszeit "erwirtschaftet" wurden, so weit ich das noch im Kopf habe.
Mit welcher dienstlichen Begründung wird denn die Anzahl der freien Freitage begrenzt?
Autor: Andi
« am: 24. April 2018, 15:44:37 »

Moin,
ist es möglich jeden Freitag, bis zum ende des Jahres Mehrarbeitsstunden abzubauen wenn genügend stunden erarbeitet wurden und dienstlich nichts dagegen spricht?
Oder gibt es etwas in den Vorschriften was dagegen spricht?

§5 (2) SAZV
"Bei Vollzeitbeschäftigung [...] wird die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit in der Regel auf Montag bis Freitag verteilt.[...]

Dementsprechend wäre es grundsätzlich schlicht rechtswidrig/ermessensfehlerhaft den Dienstbetrieb so zu planen, dass regelmäßig am ganzen Freitag Mehrarbeit abgebaut wird.
Jeder Soldat hat grundsätzlich fünf Tage die Woche von Mo - Fr Dienst zu leisten.

Gruß Andi
Autor: dunstig
« am: 24. April 2018, 09:05:34 »

Wobei in dem Fall auch die SAZV entsprechende Einschränkungen vorgibt.
Autor: wurschdi87
« am: 24. April 2018, 09:01:00 »

In meiner alten Dienststelle wurde in der Dienst- und Geschäftsordnung festgelegt wie viele Freitage im Jahr frei genommen werden dürfen. Das galt allerdings nur für Freitage die mit den Stunden der flexiblen Arbeitszeit "erwirtschaftet" wurden, so weit ich das noch im Kopf habe.
Autor: ulli76
« am: 23. April 2018, 18:24:21 »

Ich kann mir vorstellen, dass das in einer GA-Einheit schwierig ist mit den Dienstzeiten. Wenn die Betroffenen damit einverstanden sind- was soll das Problem sein? Könnte mir auch vorstllen, dass es Kameraden gibt, die unter der Woche kürzer arbeiten udn dann den Freitag abdecken.
Autor: OMLT
« am: 23. April 2018, 17:50:03 »

So ist das heute eben mit der Arbeitszeitverordnung.
Ein Kamerad von mir macht dasselbe:
Mo-Do länger, Freitag frei.
Und ja, er ist Wochenendpendler.

MkG
Fabi
Autor: Ralf
« am: 23. April 2018, 17:36:29 »

Der Abbau von Mehrarbeit wird durch den DV angeordnet. Er kann das also so festlegen wie es in die Dienstgestaltung hineinpasst.
Autor: 200/3
« am: 23. April 2018, 17:31:20 »

Zitat
Diese leisten Dienst von 6:00 bis ca. 18:00 Uhr (Montag bis Donnerstag). Freitag bauen sie die Überstunden ab.
Das kann ja nicht im Sinne des Erfinders sein. Mehrarbeit wird nicht mit dem Ziel geleistet, sich freie Tage zu verschaffen sondern weil das Arbeitspensum in der regulären Dienstzeit nicht geschafft wird. Klar wäre das gerade für Wochenendpendler, die unter der Woche eh in der Kaserne oder am Standort sind attraktiv...aber wenn ich meine Aufträge von Mo bis Do nicht in der Dienstzeit schaffe, hab ich ja immer noch den Freitag zur Verfügung. Das hat in meiner alten Einheit auch mal jemand versucht, ging auch kurzzeitig gut bis es dann was zwischen die Hörner gab und der Kamerad in Erklärungsnöte kam wieso er die von Mo-Do nicht geschaffte Arbeit denn nicht am Freitag erledigen würde. Die Arbeitswoche hat nunmal 5 Tage.

Hat aber nichts mit der Ausgangsfrage zu tun, hier geht es ja anscheinend um einen Batzen an "Überstunden", der peu à peu abgebaut werden soll.
Autor: Angemon84
« am: 23. April 2018, 17:08:27 »

Beim 1./ LwAusbBtl in Germersheim machen das ein Teil der Ausbilder. Diese leisten Dienst von 6:00 bis ca. 18:00 Uhr (Montag bis Donnerstag). Freitag bauen sie die Überstunden ab. Allerdings kann ich nicht sagen, ob diese Stunden dienstlich angeordnet wurden.
Autor: ulli76
« am: 23. April 2018, 17:02:30 »

Was hat dein DV denn zu deinem Vorschlag gesagt?
Autor: MatterOfFact
« am: 23. April 2018, 14:59:16 »

Dienstlich angeordneter Mehrarbeit. 
Autor: dunstig
« am: 23. April 2018, 14:20:10 »

Sprechen wir von dienstlich angeordneter Mehrarbeit oder von Stunden, die im Rahmen von Gleitzeit aufgebaut wurden?
Autor: MatterOfFact
« am: 23. April 2018, 14:16:17 »

Moin,
ist es möglich jeden Freitag, bis zum ende des Jahres Mehrarbeitsstunden abzubauen wenn genügend stunden erarbeitet wurden und dienstlich nichts dagegen spricht?
Oder gibt es etwas in den Vorschriften was dagegen spricht?
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