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Zusammenfassung

Autor: Dennis812
« am: 31. März 2008, 20:01:37 »

Um alle Klarheiten zu beseitigen:

Ausbildung Heer

Ausbildung LW

Ausbilding Marine


...und bei LW dauern die Module OAL1, OAL2 und Führungstraining jeweils 4 Wochen.
Autor: wolverine
« am: 31. März 2008, 08:24:35 »

Die WÜ für die Ausbildung zum RO adW dauern 4x12 Tage und 1x5 Tage. Außerhalb der Berufsschulzeiten steht die Freistellung im Ermessen des Arbeitgebers (bei einem öffentlichen Arbeitgeber ist dieses Ermessen erheblich reduziert ;))
Autor: Ortega
« am: 29. März 2008, 23:54:08 »

Das werde ich. Schließlich habe ich ja noch was vor!
Autor: Fiestaman
« am: 29. März 2008, 18:57:08 »

Das verurteilt auch keiner. Du solltest nur vielleicht mal genauer lesen. Steht eigentlich alles ziemlich eindeutig dabei.
Autor: Ortega
« am: 29. März 2008, 18:45:57 »

Es tut mir ja leid, da ich mich in diesen Angelegenheiten noch gar nicht auskenne. Auch meine Eltern konnten nicht eindeutig helfen. Ich lass das Schreiben weg.

Danke
Autor: Fiestaman
« am: 29. März 2008, 18:41:07 »

- Erklärung für den Rechtsberater (Einverständnserklärung für Akteneinsicht bei Strafverfahren- falls zutreffend)

Noch Fragen?
Autor: Ortega
« am: 29. März 2008, 18:35:59 »

Das Formular sieht so aus.

Name, Vorname, PK
______________________
Ich erkläre mich damit einverstanden, daß die im Zusammenhang mit meiner Person entstandene

  (  )  Strafakte/ Ermittlungsakte/ Bewährungsheft

dem Rechtsberater des Personalamtes der Bundeswehr zur Einsicht überlassen wird.

  (  )  Gericht

  (  )  Staatsanwaltschaft

       in: ________________
           ________________

          Aktenzeichen:       


Unterschrift

Zutreffendes bitte ankreuzen (x)

-----------------------------------------

Ich habe keine Strafakte.

Ergänzend: Im Schreiben steht:

...dazu benötige ich von Ihnen noch folgende Dokumente

- Notenübersicht
- Erklärung für den Rechtsberater (Einverständnserklärung für Akteneinsicht bei Strafverfahren- falls zutreffend)
Autor: Timid
« am: 29. März 2008, 11:28:56 »

Wenn von dir verlangt wird, dass du das abschickst, dann wirst du nicht darum herum kommen! Und wenn du "keine Strafakte" hast, dann wirst du das auch irgendwie in die entsprechenden Formulare eintragen können ...
Autor: Ortega
« am: 28. März 2008, 21:49:52 »

Ich hatte die Ausbildung zum ROA für das Jahr 2008 geplant (Dann wartete ich auf Stellungsnahme, dann auf 90/5er...). Aber irgendwie werde ich das unter einen Hut bringen.

Letzte Frage:

Diese Erklärung für den Rechtsberater fällt für mich weg, da ich keine Strafakte habe?

Vielen Dank schonmal Fiestaman!
Autor: Fiestaman
« am: 28. März 2008, 21:26:52 »

Also vor deinem DZE wirst du die ROA-Ausbildung auch gar nicht beginnen. Dein Test findet ja frühestens im Sept. statt lt. dem Schreiben von der OPZ.

Das musst du dann mit deinem Chef regeln ob er dir frei gibt für die Wehrübungen. Aber darüber hättest du dir eigentlich vorher im klaren sein sollen, dass es Schwierigkeiten mit deiner Ausbildung geben kann.
Autor: Ortega
« am: 28. März 2008, 21:13:54 »

Ein FWDLer kann doch keine Wehrübungen machen. Ein ziviler Azubi bekommt keine Zeit für eine Wehrübung (diese dauern in der ROA- Ausbildung jeweils 1 Monat, dafür bekomm ich bestimmt kein frei).
Autor: Fiestaman
« am: 28. März 2008, 20:41:21 »


Warum brauch man die Notenüberischt. Ich hatte doch bereits das Zeugnis kopiert beigelegt.

Wird wohl schon seinen Grund haben. Du bist doch FWDL, müsste dir doch klar sein dass du alles nicht nur einmal abgeben musst.

Ist die Entscheidung, ob ich zur OPZ fahre denn nun schon gefallen oder wartet man auf die Unterlagen. Im Schreiben steht:

Nach Vorlage der vollständigen Bewerberakte bei der OPZ werden Sie von dort zur EF eingeladen. Ich weise Sie jedoch vorsorglich darauf hin, dass der Termin der EF frühestens im III. Quartal 2008 liegt.

Steht doch eindeutig da  ::) ::)


Ich bin nun FWDL 14 mit DZE am 31.08.08. Ab 01.09.08 zivile Ausbildung Fluggerätmechaniker BW. Enstehen dadurch Probleme? Ich habe mich für eine ROA Ausbildung in der LWSichTrp in Wehrübungen beworben.

Was für Probleme?
Autor: Ortega
« am: 28. März 2008, 14:15:14 »

Hallo,
habe soeben Post bekommen. Man benötigt eine Notenübersicht sowie eine Erklärung für den Rechtsberater. Beides werde ich umgehend ausfüllen und abschicken.

Warum brauch man die Notenüberischt. Ich hatte doch bereits das Zeugnis kopiert beigelegt.

Wie fülle ich die Erklärung für den Rechtsberater aus?
Wo setze ich denn da die Kreutze?

Ist die Entscheidung, ob ich zur OPZ fahre denn nun schon gefallen oder wartet man auf die Unterlagen. Im Schreiben steht:

Nach Vorlage der vollständigen Bewerberakte bei der OPZ werden Sie von dort zur EF eingeladen. Ich weise Sie jedoch vorsorglich darauf hin, dass der Termin der EF frühestens im III. Quartal 2008 liegt.

Ich bin nun FWDL 14 mit DZE am 31.08.08. Ab 01.09.08 zivile Ausbildung Fluggerätmechaniker BW. Enstehen dadurch Probleme? Ich habe mich für eine ROA Ausbildung in der LWSichTrp in Wehrübungen beworben.
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